Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“10-14-19-0119; Planung der Gebäudesanierung berufliche Schule Elmshorn
10-14-19-0119”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Planung der technischen Gebäudeausstattung der beruflichen Schule Elmshorn/Haus C.”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Das in den Jahren 1950-1952 errichtete Gebäude C soll im Rahmen einer Grundsanierung mit neuen haustechnischen Anlagen versehen werden. Parallel werden die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das in den Jahren 1950-1952 errichtete Gebäude C soll im Rahmen einer Grundsanierung mit neuen haustechnischen Anlagen versehen werden. Parallel werden die Räume akustisch und optisch überarbeitet. Die einzelnen Maßnahmen im Bereich der Haustechnik sind in den beiliegenden Erläuterungsberichten zur Kostenberechnung dargestellt. Wichtig: Für die Zeit der Arbeiten muss der Unterricht in der beruflichen Schule fortgeführt werden. Es werden in Abstimmung mit der Schulleitung Arbeitsbereiche festgelegt, die dann zur Sanierung zur Verfügung stehen. Es ist geplant, die Arbeiten im Haus C (Hauptgebäude 1954) in 2 Bauabschnitten geschossweise auszuführen. Die Arbeiten an den WC Kernen sind parallel jedoch vertikal zu planen. Mit den Arbeiten auf der Baustelle soll in den Sommerferien 2020 begonnen werden. Aufgrund der zu erwartenden Abfolge der Einzelbauabschnitte wird von einer Bauzeit von ca. 2 Jahren für die Gesamtmaßnahme ausgegangen. Gem. den Förderbedingungen sind die Arbeiten bis zum 31.12.2022 incl. Abnahme und Abrechnung der Leistungen fertig zu stellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unternehmensstruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen im Schulbau
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-25 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Der Angebotsabgabe ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und Nachweis über die Berufshaftpflicht (s. Leistungsbeschreibung). Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und Nachweis über die Berufshaftpflicht (s. Leistungsbeschreibung). Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-09
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-12-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884644📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 227-557333 (2019-11-22)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-14-19-0119; Planung der Gebäudesanierung berufliche Schule Elmshorn
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das in den Jahren 1950-1952 errichtete Gebäude C soll im Rahmen einer Grundsanierung mit neuen haustechnischen Anlagen versehen werden. Parallel werden die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das in den Jahren 1950-1952 errichtete Gebäude C soll im Rahmen einer Grundsanierung mit neuen haustechnischen Anlagen versehen werden. Parallel werden die Räume akustisch und optisch überarbeitet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen Schulbau
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 227-557333
Auftragsvergabe
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Titel: 10-14-19-0119; Planung der Gebäudesanierung berufliche Schule Elmshorn
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4121 / 4502-0📞
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de📧
Fax: +49 4121 / 4502-94545 📠
URL: https://www.kreis-pinneberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).