Wahrnehmung flächendeckender, qualifizierter und persönlicher Hilfsangebote für aus finanziellen Gründen in Not geratene Einwohnerinnen und Einwohnern im Kreis Pinneberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 10-35-19-0083; Schuldnerberatung des Kreis Pinneberg
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen📦
Kurze Beschreibung:
“Wahrnehmung flächendeckender, qualifizierter und persönlicher Hilfsangebote für aus finanziellen Gründen in Not geratene Einwohnerinnen und Einwohnern im...”
Kurze Beschreibung
Wahrnehmung flächendeckender, qualifizierter und persönlicher Hilfsangebote für aus finanziellen Gründen in Not geratene Einwohnerinnen und Einwohnern im Kreis Pinneberg.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 795 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kreis Pinneberg ist entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Träger der Leistungen nach § 16a SGB II...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Pinneberg ist entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Träger der Leistungen nach § 16a SGB II (kommunale Eingliederungsleistungen). Zu diesen Leistungen gehört gem. § 16a Nr. 2 SGB II die Schuldnerberatung.
Der Kreis Pinneberg hat sich dazu entschlossen diese Aufgabe an einen geeigneten Träger zu übertragen. Die Aufgabenerledigung ist bis zum 31.12.2019 sichergestellt.
Ferner ist der Kreis Pinneberg nach § 3 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Träger der Sozialhilfe und aufgrund § 11 Abs. 1 SGB XII verpflichtet, Leistungsberechtigte nach diesem Gesetz zu beraten und zu unterstützen. Sofern eine weitere Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle geboten ist, ist nach § 11 Abs. 5 Satz 2 SGB XII auf die Inanspruchnahme hinzuwirken.
Mit der Ausschreibung werden fachkundige Stellen mit der Durchführung der Schuldnerberatung beauftragt. Die Ausschreibung bezieht sich ausdrücklich auf die soziale Schuldnerberatung und nicht auf die durch das Land geförderte Insolvenzberatung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Insolvenzordnung) und AG InsO Schleswig-Holstein.
Aufgabe der Schuldnerberatung ist u. a.:
— Beratung zur Vermeidung von Verschuldung,
— Vermeidung weiterer Verschuldung durch Beratung in der Haushalts- und Finanzkompetenz,
— Erarbeitung von Strategien für eine schuldenfreie Haushaltsführung,
— Unterstützung bei der Durchführung von Entschuldungsmaßnahmen,
— Ggf. Überleitung in die Insolvenzberatung,
— Durchführung von Präventionsmaßnahmen und –Veranstaltungen.
Zuschlagskriterien gem. Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 795 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens: Vergabe einer sozialen und besonderen Dienstleistung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 412145020📞
E-Mail: poststelle@kreis-pinneberg.de📧
Fax: +49 4121450290 📠
URL: www.kreis-pinneberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-35-19-0083; Schuldnerberatung im Kreis Pinneberg
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 795 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kreis Pinneberg ist entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Träger der Leistungen nach § 16a SGB II...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Pinneberg ist entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Träger der Leistungen nach § 16a SGB II (kommunale Eingliederungsleistungen). Zu diesen Leistungen gehört gem. § 16a Nr. 2 SGB II die Schuldnerberatung.
Der Kreis Pinneberg hat sich dazu entschlossen diese Aufgabe an einen geeigneten Träger zu übertragen. Die Aufgabenerledigung ist bis zum 31.12.2019 sichergestellt.
Ferner ist der Kreis Pinneberg nach § 3 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Träger der Sozialhilfe und aufgrund § 11 Abs. 1 SGB XII verpflichtet, Leistungsberechtigte nach diesem Gesetz zu beraten und zu unterstützen. Sofern eine weitere Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle geboten ist, ist nach § 11 Abs. 5 Satz 2 SGB XII auf die Inanspruchnahme hinzuwirken.
Mit der Ausschreibung werden fachkundige Stellen mit der Durchführung der Schuldnerberatung beauftragt.
Die Ausschreibung bezieht sich ausdrücklich auf die soziale Schuldnerberatung und nicht auf die durch das Land geförderte Insolvenzberatung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Insolvenzordnung) und AG InsO Schleswig-Holstein.
Aufgabe der Schuldnerberatung ist u. a.:
— Beratung zur Vermeidung von Verschuldung,
— Vermeidung weiterer Verschuldung durch Beratung in der Haushalts- und Finanzkompetenz,
— Erarbeitung von Strategien für eine schuldenfreie Haushaltsführung,
— Unterstützung bei der Durchführung von Entschuldungsmaßnahmen,
— Ggf. Überleitung in die Insolvenzberatung,
— Durchführung von Präventionsmaßnahmen und -Veranstaltungen.
Zuschlagskriterien gem. Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifiziertes Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung auf dem Gebiet der Schuldner- und Insolvenzberatung (Leistungsanbieter und/oder Personal)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Nachweis der Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet des Sozialrechts und im Umgang mit Leistungsberechtigten des SGB II und SGB XII (Leistungsanbieter...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Nachweis der Kenntnisse und Erfahrung auf dem Gebiet des Sozialrechts und im Umgang mit Leistungsberechtigten des SGB II und SGB XII (Leistungsanbieter und/oder Personal)
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Sicherstellung der dauerhaften Qualität der Leistung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Fortbildungen, Berichtswesen, Controlling)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Beratungsstellen/-angebote über die Mindestzahl hinaus (schlüssige Auswahl ergänzenden der Standorte)”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berücksichtigung der Erkenntnisse des Sozialplanungsprozesses des Kreises und Bereitstellung kleinräumiger Daten für das Sozial Monotoring”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Kreisweite, intensive Vernetzung (Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen)”
Preis (Gewichtung): 0
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 133-328068
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 10-35-19-0083
Titel: Schuldnerberatung des Kreis Pinneberg
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AWO Schleswig-Holstein
Postanschrift: Koppelstr. 30
Postort: Pinneberg
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Pinneberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 795 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 795 000 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen;
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Quelle: OJS 2020/S 012-024512 (2020-01-15)