Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“10-FE12-19-0052; Sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter des Kreis Pinneberg
10-FE12-19-0052”
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung: Sicherheitsfachkraft.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Nord-westlich von Hamburg liegt der Kreis Pinneberg. Er ist Schleswig-Holsteins kleinster Kreis bezogen auf die 664 qkm Fläche. Jedoch wohnen hier mehr als...”
Beschreibung der Beschaffung
Nord-westlich von Hamburg liegt der Kreis Pinneberg. Er ist Schleswig-Holsteins kleinster Kreis bezogen auf die 664 qkm Fläche. Jedoch wohnen hier mehr als 10 Prozent der Einwohner/innen unseres Landes. Damit ist der Kreis Pinneberg mit zurzeit 313 242 Einwohner/innen zugleich der größte Kreis Schleswig-Holsteins. In der Kreisverwaltung Pinneberg sind zurzeit insgesamt etwa 900 Personen beschäftigt. Diese sind ins-besondere in den in der Anlage 1 aufgeführten Standorten eingesetzt. Geleitet wird die Kreisverwaltung von Landrat Stolz, der für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und die Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Gesamtheit verantwortlich ist. Die sicherheitstechnische Betreuung soll gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 neu aufgestellt und gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) bestellt werden.
— Erstellen arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen (z. B. nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) und anderer arbeitsschutzrechtlicher Aufgaben,
— Erstellen von Vorschlägen zu Betriebsanweisungen und Durchführung von Unterweisungen,
— Mitwirkung an der Erarbeitung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung,
— regelmäßige aktive Mitgestaltung von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses,
— Regelmäßige Dienststellenbegehungen und Beachtung des Einsatzes von Arbeitsmitteln,
— Auswertung von Arbeitsunfällen und Vorschläge zu deren Verhütung,
— Erstellung eines detaillierten Berichts über die erbrachten Leistungen (z. B. Begehungen, Beratungen, Unterweisungen), der auch die Dokumentation von konkreten Vorschlägen an die Auftraggeberin sowie Angaben über den Umsetzungsstand enthält,
— regelmäßige Analyse der Gesundheitssituation in den zu betreuenden Dienststellen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst,
— Mitwirkung bei der Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von präventiv ausgerichteten, zielgruppen- und problemorientierten, praxisnahen Handlungsprogrammen, mit denen erkannte Problemschwerpunkte angegangen werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt am 1.10.2019 und wird für die Dauer von 3 Jahren geschlossen mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr nach vorheriger...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt am 1.10.2019 und wird für die Dauer von 3 Jahren geschlossen mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr nach vorheriger Verhandlung. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund und Sonderkündigung (z. B.: Insolvenz, Verstoß gegen StGB Verstoß gegen Richtlinien der DGUV etc.) bleibt hiervon unberührt.
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Zusätzliche Informationen:
“Die im Rahmen der Grundbetreuung zu erbringenden Leistungen werden zwischen der Kreisverwaltung und der Auftragnehmerin abgestimmt. Der Umfang der...”
Zusätzliche Informationen
Die im Rahmen der Grundbetreuung zu erbringenden Leistungen werden zwischen der Kreisverwaltung und der Auftragnehmerin abgestimmt. Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung beträgt insgesamt 700 Std./Jahr. Die damit verbundenen Aufgaben sind aus den Gefährdungsbeurteilungen zu entwickeln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Fachkraft für Arbeitssicherheit
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig Holstein
Postanschrift: Düsternbrocker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen;
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 095-229835 (2019-05-14)
Ergänzende Angaben (2019-06-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 095-229835
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-06-12 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-06-12 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-20 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2019/S 111-273377 (2019-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-03) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nord-westlich von Hamburg liegt der Kreis Pinneberg. Er ist Schleswig-Holsteins kleinster Kreis bezogen auf die 664 qkm Fläche. Jedoch wohnen hier mehr als...”
Beschreibung der Beschaffung
Nord-westlich von Hamburg liegt der Kreis Pinneberg. Er ist Schleswig-Holsteins kleinster Kreis bezogen auf die 664 qkm Fläche. Jedoch wohnen hier mehr als 10 Prozent der Einwohner/innen unseres Landes. Damit ist der Kreis Pinneberg mit zurzeit 313 242 Einwohner/innen zugleich der größte Kreis Schleswig-Holsteins. In der Kreisverwaltung Pinneberg sind zurzeit insgesamt etwa 900 Personen beschäftigt. Diese sind ins-besondere in den in der Anlage 1 aufgeführten Standorten eingesetzt. Geleitet wird die Kreisverwaltung von Landrat Stolz, der für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und die Geschäfte der laufenden Verwaltung in der Gesamtheit verantwortlich ist. Die sicherheitstechnische Betreuung soll gemäß den Richtlinien der DGUV Vorschrift 2 neu aufgestellt und gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2) bestellt werden:
– Erstellen arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischer Gefährdungsbeurteilungen (z. B. nach §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) und anderer arbeitsschutzrechtlicher Aufgaben,
– Erstellen von Vorschlägen zu Betriebsanweisungen und Durchführung von Unterweisungen,
– Mitwirkung an der Erarbeitung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung,
– regelmäßige aktive Mitgestaltung von Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses,
– regelmäßige Dienststellenbegehungen und Beachtung des Einsatzes von Arbeitsmitteln,
– Auswertung von Arbeitsunfällen und Vorschläge zu deren Verhütung,
– Erstellung eines detaillierten Berichts über die erbrachten Leistungen (z. B. Begehungen, Beratungen, Unterweisungen), der auch die Dokumentation von konkreten Vorschlägen an die Auftraggeberin sowie Angaben über den Umsetzungsstand enthält,
– regelmäßige Analyse der Gesundheitssituation in den zu betreuenden Dienststellen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst,
– Mitwirkung bei der Erarbeitung, Umsetzung und Auswertung von präventiv ausgerichteten, zielgruppen- und problemorientierten, praxisnahen Handlungsprogrammen, mit denen erkannte Problemschwerpunkte angegangen werden können.