Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant:
— ca. 1 500,00 m Anstrich von Innenwänden,
— ca. 150,00 m Anstrich von Deckenflächen aus GK,
— ca. 20 St. Stahlzargen streichen,
— ca. 120 m WDVS aus Mineralwolle im Bereich der Turnhalle.
Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“10-FE14-19-0014; Erweiterung und Sanierung Heidewegschule, Malerarbeiten / WDVS Turnhalle
10-FE14-19-0014”
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant:
— ca. 1 500,00 m Anstrich von Innenwänden,
— ca. 150,00 m Anstrich von...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant:
— ca. 1 500,00 m Anstrich von Innenwänden,
— ca. 150,00 m Anstrich von Deckenflächen aus GK,
— ca. 20 St. Stahlzargen streichen,
— ca. 120 m WDVS aus Mineralwolle im Bereich der Turnhalle.
Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fassadenarbeiten📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heideweg 1a
25482 Appen
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant:
— ca. 1 500,00 m Anstrich von Innenwänden,
— ca. 150,00 m Anstrich von...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant:
— ca. 1 500,00 m Anstrich von Innenwänden,
— ca. 150,00 m Anstrich von Deckenflächen aus GK,
— ca. 20 St. Stahlzargen streichen,
— ca. 120 m WDVS aus Mineralwolle im Bereich der Turnhalle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Verpflichtungserklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro, für Vergabearten ohne Teilnahmewettbewerb, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen bzw. Enthaftungsbescheinigung der Tarifvertraglichen Sozialkassen,
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer,
— Haftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 50 000 EUR ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von 100 000 EUR, so sind alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
— Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B,
— das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein findet entsprechende Anwendung (insbesondere §§ 4, 7 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 TTG),
— Vertragserfüllungsbürgschaft (5 Prozent der Auftragssumme),
— Mängelbürgschaft (5 Prozent der Schlussrechnungssumme).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 003-002526
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-18
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-18
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreis Pinneberg
Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn
Zimmer 4.1 80
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Schleswig-Holstein.htm🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4121 / 4502-0📞
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de📧
Fax: +49 4121 / 4502-90 📠
URL: https://www.kreis-pinneberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 4121 / 4502-0📞
Fax: +49 4121 / 4502-90 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“10-FE14-19-0014; Erweiterung und Sanierung Heidewegschule, Malerarbeiten/WDVS Turnhalle
10-FE14-19-0014”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 36538.92 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 044-099507
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“10-FE14-19-0014; Erweiterung und Sanierung Heidewegschule, Malerarbeiten/WDVS Turnhalle”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kurt Schilske Malereibetrieb GmbH & Co. KG
Postanschrift: Notkestraße 23b
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.schilske.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 44 256 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 36538.92 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen;
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 089-212617 (2019-05-07)