Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant: — ca. 1 500,00 m Anstrich von Innenwänden, — ca. 150,00 m Anstrich von Deckenflächen aus GK, — ca. 20 St. Stahlzargen streichen, — ca. 120 m WDVS aus Mineralwolle im Bereich der Turnhalle. Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anstricharbeiten in Gebäuden
Referenznummer: 10-FE14-19-0014
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant:
— ca. 1 500,00 m
— ca. 150,00 m
— ca. 20 St. Stahlzargen streichen,
— ca. 120 m
Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.
Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant:
— ca. 1 500,00 m
— ca. 150,00 m
— ca. 20 St. Stahlzargen streichen,
— ca. 120 m
Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anstricharbeiten in Gebäuden📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fassadenarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-04 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 044-099507
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 003-002526
ABl. S-Ausgabe: 44
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Schulerweiterung sind folgende Anstrich- und WDVS Arbeiten geplant:
— ca. 1 500,00 m
— ca. 150,00 m
— ca. 20 St. Stahlzargen streichen,
— ca. 120 m
Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.
Die Heidewegschule in Appen-Etz ist eine Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Behinderung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren. Vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen soll die Schule von derzeit 11 auf 16 Klassenräume inklusive der dafür benötigten Nebenräumen erweitert werden. Der Neubau wird in Holzskelettbauweise errichtet und mit einer Klinkervorsatzschale versehen. Das Flachdach wird als teilweise ins Gefälle gebrachte Sparrenkonstruktion mit Aufsparrendämmung (Warmdach) ausgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Heideweg 1a
25482 Appen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsgabe bekannt sind, müssen die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben (§ 8 Abs. 1 TTG).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro, für Vergabearten ohne Teilnahmewettbewerb, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrags Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro, für Vergabearten ohne Teilnahmewettbewerb, § 7 Abs. 1 und Abs. 2 TTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Gesamtanzahl der Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen bzw. Enthaftungsbescheinigung der Tarifvertraglichen Sozialkassen,
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer,
— Haftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
— 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 50 000 EUR ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von 100 000 EUR, so sind alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
Es besteht die Verpflichtung, sofern das von Ihnen eingereichte Angebot in die engere Auswahl kommt, das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle entsprechend auszufüllen und vorzulegen. Ab einer voraussichtlichen Auftragssumme von 50 000 EUR ist das Formblatt 223 lediglich für die von der Zentralen Vergabestelle genannten, wichtigen und preisbestimmenden Positionen auszufüllen. Überschreitet die voraussichtliche Auftragssumme einen Wert von 100 000 EUR, so sind alle Positionen des Formblattes 223 auszufüllen.
— Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B,
— das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein findet entsprechende Anwendung (insbesondere §§ 4, 7 Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 TTG),
— Vertragserfüllungsbürgschaft (5 Prozent der Auftragssumme),
— Mängelbürgschaft (5 Prozent der Schlussrechnungssumme).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Pinneberg
Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn
Zimmer 4.1 80
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen,
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 36538.92 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-06 📅
Name: Kurt Schilske Malereibetrieb GmbH & Co. KG
Postanschrift: Notkestraße 23b
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Internetadresse: https://www.schilske.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 36538.92 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen;
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).