Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung der K2 zwischen dem KVP
Lutzhorn (Str.-km 0 + 000,00 Abschnitt 20) und Str.-km 1 + 500,00 (Abschnitt 20) in einem 1. Bauabschnitt. Der 1.Bauabschnitt besitzt eine Länge von rd. 1,50 km.
Dieser erste Bauabschnitt ist eine Teilmaßnahme der Sanierungsmaßnahme der K2 zwischen KVP Lutzhorn (Str.-km 0 + 000,00 Abschnitt 20) und Bokel (Str.-km 6 + 200,00 Abschnitt 20). Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Sanierung der K2 mit den erforderlichen entwässerungstechnischen- sowie straßen- und wegebaulichen Maßnahmen für den 1.Bauabschnitt.
Des Weiteren ist der straßenbegleitende Rad-und Gehweg in diesem Abschnitt zu sanieren.
Die Stationierung der Baumaßnahme verläuft von Süden nach Norden bzw. Nordwesten.
Beginnend am Kreisverkehr (K2/K18, Str.-km 0 + 000,00, Abschnitt 20) und weiterführend bis Ortseinfahrt Bokel (Str.-km 6 + 200,00, Abschnitt 20).
Der 1. Bauabschnitt, Gegenstand dieser Ausschreibung wird im Jahr 2019/20 hergestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-FE25-19-0048; Grundhafte Sanierung der K2 1. Bauabschnitt
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Hauptstraßen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung der K2 zwischen dem KVP
Lutzhorn (Str.-km 0 + 000,00 Abschnitt 20) und Str.-km 1 + 500,00 (Abschnitt 20) in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung der K2 zwischen dem KVP
Lutzhorn (Str.-km 0 + 000,00 Abschnitt 20) und Str.-km 1 + 500,00 (Abschnitt 20) in einem 1. Bauabschnitt. Der 1.Bauabschnitt besitzt eine Länge von rd. 1,50 km.
Dieser erste Bauabschnitt ist eine Teilmaßnahme der Sanierungsmaßnahme der K2 zwischen KVP Lutzhorn (Str.-km 0 + 000,00 Abschnitt 20) und Bokel (Str.-km 6 + 200,00 Abschnitt 20). Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Sanierung der K2 mit den erforderlichen entwässerungstechnischen- sowie straßen- und wegebaulichen Maßnahmen für den 1.Bauabschnitt.
Des Weiteren ist der straßenbegleitende Rad-und Gehweg in diesem Abschnitt zu sanieren.
Die Stationierung der Baumaßnahme verläuft von Süden nach Norden bzw. Nordwesten.
Beginnend am Kreisverkehr (K2/K18, Str.-km 0 + 000,00, Abschnitt 20) und weiterführend bis Ortseinfahrt Bokel (Str.-km 6 + 200,00, Abschnitt 20).
Der 1. Bauabschnitt, Gegenstand dieser Ausschreibung wird im Jahr 2019/20 hergestellt.
1️⃣
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 1. BA; 1,5 km von KVP Lutzhorn bis ca. Ortsstraße „Im Dorf“
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung der K2 zwischen dem KVP
Lutzhorn (Str.-km 0 + 000,00 Abschnitt 20) und Str.-km 1+500,00 (Abschnitt 20) in...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung der K2 zwischen dem KVP
Lutzhorn (Str.-km 0 + 000,00 Abschnitt 20) und Str.-km 1+500,00 (Abschnitt 20) in einem 1. Bauabschnitt. Der 1.Bauabschnitt besitzt eine Länge von rd. 1,50 km.
Dieser erste Bauabschnitt ist eine Teilmaßnahme der Sanierungsmaßnahme der K2 zwischen KVP Lutzhorn (Str.-km 0 + 000,00 Abschnitt 20) und Bokel (Str.-km 6 + 200,00 Abschnitt 20). Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Sanierung der K2 mit den erforderlichen entwässerungstechnischen- sowie straßen- und wegebaulichen Maßnahmen für den 1.Bauabschnitt.
Des Weiteren ist der straßenbegleitende Rad-und Gehweg in diesem Abschnitt zu sanieren.
Die Stationierung der Baumaßnahme verläuft von Süden nach Norden bzw. Nordwesten.
Beginnend am Kreisverkehr (K2/K18, Str.-km 0 + 000,00, Abschnitt 20) und weiterführend bis Ortseinfahrt Bokel (Str.-km 6 + 200,00, Abschnitt 20).
Der 1. Bauabschnitt, Gegenstand dieser Ausschreibung wird im Jahr 2019/20 hergestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Monate
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Gleichwertige NA sind erwünscht. Die in NA und/oder Änderungsvorschlägen angebotenen Mengen müssen i. d. jeweils betroffenen Pos. die Gesamtmenge und nicht...”
Zusätzliche Informationen
Gleichwertige NA sind erwünscht. Die in NA und/oder Änderungsvorschlägen angebotenen Mengen müssen i. d. jeweils betroffenen Pos. die Gesamtmenge und nicht die möglichen
Mindermengen ausweisen.Der AN garantiert die von ihm ermittelten Mengen dahingehend, dass bei der Abrechnung die Kostensumme der durch Nebenangebote und/oder Änderungsvorschläge geänderten Pos. nicht davon überschritten wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6Kalendertagen einzureichen.
Bieter sowie deren...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6Kalendertagen einzureichen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereitsbei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung derMindestarbeitsbedingungen, Mindeststundenentgelte gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40) für Aufträge bei einem geschätzten Auftragswert abnetto 20 000 EUR sowie weitere Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmeneinen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollenzur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen beiAuftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zuerbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es werden nur Bieter berücksichtigt, die eine ausreichende Qualifikation und Entsprechend eigenes Personal und Gerät nachweisen können.Referenzen (mind.3)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die eine ausreichende Qualifikation und Entsprechend eigenes Personal und Gerät nachweisen können.Referenzen (mind.3) über durchgeführte Baumaßnahmen in den letzten 3 Jahren in entsprechender Größenordnung und Schwierigkeit unter Benennung des Ansprechpartners nebst Telefonnummer des Referenzgebers, sind dem Angebot beizulegen.Für die Vergabe kommen nur Bieter in Frage, die Mitglied im Güteschutz Kanalbau AK 3 sind, bzw. die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung – bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung – nachweisen. Die Anforderungen der RAL- Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des Entsprechenden RAL Gütezeichens der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ ist.
Ersatzweise kann ein Fremdüberwachungsvertrag für die jeweilige Einzelmaßnahme vorgelegt werden. Dabei sind die Anforderungen der RAL-Güteund Prüfbestimmungen GZ 961 zu erfüllen.
Die Prüfbestimmungen GZ 961 sind bei der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau e. V. Postfach 1369, 53583 Bad Honnef“ zu beziehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn, Zi.4.159
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nein
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kreis Pinneberg
Postanschrift: Kurt-Wagener-Straße 11
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 412145020📞
E-Mail: poststelle@kreis-pinneberg.de📧
Fax: +49 4121450290 📠
URL: www.kreis-pinneberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen;
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ergänzende Angaben (2019-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung der K2 zwischen dem KVP Lutzhorn (Str.-km 0+000,00 Abschnitt 20) und Str.-km 1+500,00 (Abschnitt 20) in einem...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sanierung der K2 zwischen dem KVP Lutzhorn (Str.-km 0+000,00 Abschnitt 20) und Str.-km 1+500,00 (Abschnitt 20) in einem 1. Bauabschnitt. Der 1. Bauabschnitt besitzt eine Länge von rd. 1,50 km.
Dieser erste Bauabschnitt ist eine Teilmaßnahme der Sanierungsmaßnahme der K2 zwischen KVP Lutzhorn (Str.-km 0+000,00 Abschnitt 20) und Bokel (Str.-km 6+200,00 Abschnitt 20). Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Sanierung der K2 mit den erforderlichen entwässerungstechnischen- sowie straßen- und wegebaulichen Maßnahmen für den 1. Bauabschnitt.
Des Weiteren ist der straßenbegleitende Rad-und Gehweg in diesem Abschnitt zu sanieren.
Die Stationierung der Baumaßnahme verläuft von Süden nach Norden bzw. Nordwesten.
Beginnend am Kreisverkehr (K2/K18, Str.-km 0+000,00, Abschnitt 20) und weiterführend bis Ortseinfahrt Bokel (Str.-km 6+200,00, Abschnitt 20).
Der 1. Bauabschnitt, Gegenstand dieser Ausschreibung wird im Jahr 2019/20 hergestellt.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 114-278928
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung...”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 230 886 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 114-278928
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 10-25-19-0048, Straßenarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Groth & Co. Bauunternehmung
Postanschrift: Prisdorfer Str. 96
Postort: Pinneberg
Postleitzahl: 25421
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Pinneberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2230885.69 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
5. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Quelle: OJS 2020/S 158-384979 (2020-08-12)