Sanierung des Hallenfreibades in Esslingen-Berkheim:
Die NRF beträgt ca. 1 870 m und der Rauminhalt ca. 9 347 m³.
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden:
— Totalsanierung des Innen- und Außenbeckens (Edelstahlauskleidung),
— Erneuerung Foyer, Umkleide und Sanitärbereich,
— völlige Erneuerung der technischen Gebäudeinstallationen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Badewassertechnik),
— barrierefreie Erschließung,
— energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle.
Die Arbeiten werden von September 2019-Mai 2021 durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Esslingen a. N. GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: Deutschland
Postanschrift: Fleischmannstraße 50
Postort: Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstraße 3, 70174 Stuttgart, Herr Biederstädt
Telefon: +49 711/1874418📞
E-Mail: biederstaedt@klotzundpartner.de📧
Fax: +49 711/1874433 📠
Region: Esslingen🏙️
URL: www.swe.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68216597🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stadtwerke
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“1713.2 Sanierung des Hallenfreibades Esslingen – Berkheim
Edelstahlbecken incl. Sprunganlage und Rutsche”
Produkte/Dienstleistungen: Einrichtungen für Schwimmbecken📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des Hallenfreibades in Esslingen-Berkheim:
Die NRF beträgt ca. 1 870 m und der Rauminhalt ca. 9 347 m³.
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der...”
Kurze Beschreibung
Sanierung des Hallenfreibades in Esslingen-Berkheim:
Die NRF beträgt ca. 1 870 m und der Rauminhalt ca. 9 347 m³.
Folgende Maßnahmen sollen im Zuge der anstehenden Sanierung ausgeführt werden:
— Totalsanierung des Innen- und Außenbeckens (Edelstahlauskleidung),
— Erneuerung Foyer, Umkleide und Sanitärbereich,
— völlige Erneuerung der technischen Gebäudeinstallationen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Badewassertechnik),
— barrierefreie Erschließung,
— energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle.
Die Arbeiten werden von September 2019-Mai 2021 durchgeführt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 10 550 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köngener Str. 50
73734 Esslingen am Neckar
Beschreibung der Beschaffung:
“— Mehrzweckbecken: Wasserfläche Nichtschwimmer 345 m, Schwimmer 540 m, Springer 160 m,
— Kinderplanschbecken: Wasserfläche oben 30 m, unten 45 m,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Mehrzweckbecken: Wasserfläche Nichtschwimmer 345 m, Schwimmer 540 m, Springer 160 m,
— Kinderplanschbecken: Wasserfläche oben 30 m, unten 45 m,
— Variobecken: Wasserfläche 133 m,
— Sprunganlage: 1,0 m Brett, 3,0 m Brett und 5,0 m Plattform,
— Bockhalbschalenrutsche: Länge 11 m, Rutschbreite 0,6 m, Abgangshöhe 2,20 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-09 📅
Datum des Endes: 2020-09-25 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — § 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
— § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
— § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen,
— § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme, ab einer Auftragssumme von netto 250 000 EUR,
— § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), ab einer Auftragssumme von netto 250 000 EUR,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 079-188862
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-21
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-21
11:00 📅
“Die Vergabestelle behält sich vor zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise nachzufordern.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 209-509117 (2019-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1555853.86 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 209-509117
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berndorf Bäderbau Deutschland GmbH
Postanschrift: Siegweg 1
Postort: Breitscheid
Postleitzahl: 35797
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1555853.86 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 017-035437 (2020-01-21)