Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt in einer militärischen Bundesliegenschaft den Neubau einer Doppelzaunanlage. Es sollen 3 innere Bereiche mit einer Doppelzaunanlage ausgerüstet werden. Die Anlagen werden durch je eine Kfz-/Personenschleuse sowie je 2 Zufahrten zugänglich sein. Die Schleusen werden automatisch über Kartenleser gesteuert. Die Doppelzaunanlagen müssen durch lückenlose Kamera-/Zaun-/Bodendetektoren überwacht sein. Die Sicherheitstechnik beinhaltet alle Sensoren, Übertragungswege, Strom-/Notstromversorgung sowie zentrale Überwachungs-/und Auswerttechnik. Die Überwachungs-/und Auswerttechnik wird in vorhandene Gebäude integriert. An den Zufahrten werden je Zufahrt ein Posten- und ein Technikhäuschen errichtet. Die Doppelzaunlängen betragen ca: — Bereich 1 = 2 200 m, — Bereich 2 = 2 300 m, — Bereich 3 = 840 m. Das Projekt ist als >VS – nur für den Dienstgebrauch< eingestuft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-06.
Auftragsbekanntmachung (2019-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung der Technischen Ausrüstung in Gebäuden und Freianlagen, gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013 mit Teilen der LPH 2, 3, 5, 6, 7 und 8 gem. § 55 HOAI 2013 ergänzt durch besondere Leistungen, insbesondere:— Erstellung der Baudokumentation unter Anwendung des ChecklistenmastersGemäß Anlage 15.2 der Objektliste Technische Ausrüstung sind die Objekte der Maßnahme folgenden Honorarzonen zugeordnet:Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Honorarzone IIAnlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Honorarzone IIIDie Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe Ziff. II.2.2).Die geschätzten Baukosten für die Objektplanung betragen:Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: 1 153 229 EUR nettoAnlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 7 517 587 EUR nettoDie Leistungsstufe 1 (LPH 2 +3) ist abzuschließen bis 1.11.2019Die Leistungsstufen 2 und 3 (LPH 5 + 6) sind abzuschließen bis 28.6.2020.
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung der Technischen Ausrüstung in Gebäuden und Freianlagen, gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013 mit Teilen der LPH 2, 3, 5, 6, 7 und 8 gem. § 55 HOAI 2013 ergänzt durch besondere Leistungen, insbesondere:— Erstellung der Baudokumentation unter Anwendung des ChecklistenmastersGemäß Anlage 15.2 der Objektliste Technische Ausrüstung sind die Objekte der Maßnahme folgenden Honorarzonen zugeordnet:Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Honorarzone IIAnlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Honorarzone IIIDie Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe Ziff. II.2.2).Die geschätzten Baukosten für die Objektplanung betragen:Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: 1 153 229 EUR nettoAnlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 7 517 587 EUR nettoDie Leistungsstufe 1 (LPH 2 +3) ist abzuschließen bis 1.11.2019Die Leistungsstufen 2 und 3 (LPH 5 + 6) sind abzuschließen bis 28.6.2020.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das Amt für Bundesbau, vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, NL Koblenz, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Postanschrift: Hofstraße 257a
Postleitzahl: 56077
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de📧
Telefon: +49 2619701-0📞
Fax: +49 2619701-444 📠
1) Für das Betreten des Sicherheitsbereiches ist die Begleitung durch einen Wachdienst erforderlich, falls eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung nicht vorliegen sollte. Zum Betreten ist ab der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Diese ist sofort nach Auftragserteilung über den Auftraggeber zu beantragen.
2) Zu Ziffer II.3) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
3) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
4) Eignungsleihe (§ 27 Abs. 4 VSVgV)
Bewerber oder Bieter können sich für einen bestimmten Auftrag auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, wenn sie nachweisen, dass diese ihnen die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften. Der Nachweis kann auch durch Zusage der Unternehmen erfolgen, die dem Bewerber oder Bieter die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
5) Unteraufträge (§ 9 VSVgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
6) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
7) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.
1) Für das Betreten des Sicherheitsbereiches ist die Begleitung durch einen Wachdienst erforderlich, falls eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung nicht vorliegen sollte. Zum Betreten ist ab der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Diese ist sofort nach Auftragserteilung über den Auftraggeber zu beantragen.
2) Zu Ziffer II.3) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
3) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
4) Eignungsleihe (§ 27 Abs. 4 VSVgV)
Bewerber oder Bieter können sich für einen bestimmten Auftrag auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, wenn sie nachweisen, dass diese ihnen die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften. Der Nachweis kann auch durch Zusage der Unternehmen erfolgen, die dem Bewerber oder Bieter die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
5) Unteraufträge (§ 9 VSVgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
6) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
7) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt in einer militärischen Bundesliegenschaft den Neubau einer Doppelzaunanlage.
Es sollen 3 innere Bereiche mit einer Doppelzaunanlage ausgerüstet werden. Die Anlagen werden durch je eine Kfz-/Personenschleuse sowie je 2 Zufahrten zugänglich sein. Die Schleusen werden automatisch über Kartenleser gesteuert.
Die Doppelzaunanlagen müssen durch lückenlose Kamera-/Zaun-/Bodendetektoren überwacht sein. Die Sicherheitstechnik beinhaltet alle Sensoren, Übertragungswege, Strom-/Notstromversorgung sowie zentrale Überwachungs-/und Auswerttechnik. Die Überwachungs-/und Auswerttechnik wird in vorhandene Gebäude integriert. An den Zufahrten werden je Zufahrt ein Posten- und ein Technikhäuschen errichtet.
Die Doppelzaunanlagen müssen durch lückenlose Kamera-/Zaun-/Bodendetektoren überwacht sein. Die Sicherheitstechnik beinhaltet alle Sensoren, Übertragungswege, Strom-/Notstromversorgung sowie zentrale Überwachungs-/und Auswerttechnik. Die Überwachungs-/und Auswerttechnik wird in vorhandene Gebäude integriert. An den Zufahrten werden je Zufahrt ein Posten- und ein Technikhäuschen errichtet.
Die Doppelzaunlängen betragen ca:
— Bereich 1 = 2 200 m,
— Bereich 2 = 2 300 m,
— Bereich 3 = 840 m.
Das Projekt ist als >VS – nur für den Dienstgebrauch< eingestuft.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung der Technischen Ausrüstung in Gebäuden und Freianlagen, gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013 mit Teilen der LPH 2, 3, 5, 6, 7 und 8 gem. § 55 HOAI 2013 ergänzt durch besondere Leistungen, insbesondere:
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung der Technischen Ausrüstung in Gebäuden und Freianlagen, gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013 mit Teilen der LPH 2, 3, 5, 6, 7 und 8 gem. § 55 HOAI 2013 ergänzt durch besondere Leistungen, insbesondere:
— Erstellung der Baudokumentation unter Anwendung des Checklistenmasters
Gemäß Anlage 15.2 der Objektliste Technische Ausrüstung sind die Objekte der Maßnahme folgenden Honorarzonen zugeordnet:
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen: Honorarzone II
Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: Honorarzone III
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (siehe Ziff. II.2.2).
Die geschätzten Baukosten für die Objektplanung betragen:
Die Leistungsstufe 1 (LPH 2 +3) ist abzuschließen bis 1.11.2019
Die Leistungsstufen 2 und 3 (LPH 5 + 6) sind abzuschließen bis 28.6.2020.
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Dauer: 54 Monate
Referenznummer: 18 D 0553
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
(Siehe Angaben im Bewerbungsbogen Teil III Ausschlussgründe)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, ist der Bewerbungsbogen unter Teil II Abschnitt D entsprechend auszufüllen.
Spätestens mit Angebotsabgabe hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt und die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu bennen. Im Zuge der Auftragsausführung ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer jede eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. § 9 Abs. 1 VSVgV)
Spätestens mit Angebotsabgabe hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt und die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu bennen. Im Zuge der Auftragsausführung ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer jede eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. § 9 Abs. 1 VSVgV)
Auch sind mit Angebotsabgabe Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen einzureichen.
Zur Eignungsleihe siehe Ziffer VI.3, Nr. 3
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft) gem. § 26 Abs. 1 Nr. 3 VSVgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
(Siehe Angaben im Bewerbungsbogen unter Teil IV Abschnitt B)
Mindeststandards:
Der allgemeine Jahresumsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 750 000 EUR pro Jahr betragen und der spezifische Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 Teil 4 gem. Abschnitt 2 HOAI,, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 500 000 EUR pro Jahr betragen.
Der allgemeine Jahresumsatz (brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 750 000 EUR pro Jahr betragen und der spezifische Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 Teil 4 gem. Abschnitt 2 HOAI,, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 500 000 EUR pro Jahr betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe III.2.1)
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderliche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Bewerbungsbogen Teil II Abschnitt C und Anlage 2 zum Bewerbungsbogen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderliche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Bewerbungsbogen Teil II Abschnitt C und Anlage 2 zum Bewerbungsbogen).
Mindeststandards:
Sofern der Auftragnehmer Kapazitäten anderer Unternehmen in (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen, welches seine Kapazitäten zur Verfügung stellt, im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Kapazitäten die vom Auftraggeber geforderten Mindestkriterien erfüllen.
Sofern der Auftragnehmer Kapazitäten anderer Unternehmen in (Eignungsleihe) in Anspruch nimmt, muss das Unternehmen, welches seine Kapazitäten zur Verfügung stellt, im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Kapazitäten die vom Auftraggeber geforderten Mindestkriterien erfüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2a, c, d, i und Abs. 2 und 3 VSVgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Führungskräfte sind gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2c und d VSVgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter,
— der Bauleiter.
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren (ab 2009) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren (ab 2009) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme;
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift;
d) erbrachte Leistungsphasen;
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis);
f) Rechnungswert (Honorar, netto).
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte in der Fachrichtung ersichtlich ist (§ 27 Abs.1 N. 2h VSVgV).
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte in der Fachrichtung ersichtlich ist (§ 27 Abs.1 N. 2h VSVgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 27 Abs. 1 Nr.2i VSVgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 28 VSVgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§ 9 VSVgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 28 VSVgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§ 9 VSVgV).
Mindeststandards:
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung, oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in derselben Fachrichtung Elektrotechnik nach Studienabschluss nachweisen.
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung, oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in derselben Fachrichtung Elektrotechnik nach Studienabschluss nachweisen.
Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Elektrotechnik, oder eine vergleichbare Berufszulassung.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1) Bewerber Unternehmen
Wertungskriterium 1:
Mind. 1 Referenz in den letzten 10 Jahren über die Planung, Ausschreibung und Bauoberleitung (LPH 2-3, LPH 5-8 § 55 HOAI)
Über Eigenstromerzeugungsanlagen (z. B. unterbrechungsfreie Stromanlagen)
Wertungskriterium 2:
Über Niederspannungsanalagen mit bis zu 3 Verteilerebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlage.
Wertungskriterium 3:
Über Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (z. B. Objektüberwachungsanlagern, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze)
Leistungsstand der Referenz: Bauausführung abgeschlossen
2) Projektleiter
Wertungskriterium 4:
Wertungskriterium 5:
Über Niederspannungsanlagen mit bis zu 3 Verteilerebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlage.
Wertungskriterium 6:
Über Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (z. B. Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze.
3) Bauleiter:
Wertungskriterium 7:
Mind. 1 Referenz in den letzten 10 Jahren über die Planung, Ausschreibung und Bauoberleitung (LPH 6-8 § 55 HOAI)
Über Eigenstromerzeugungsanlagen (z.B. unterbrechungsfreie Stromanlagen).
Wertungskriterium 8:
Wertungskriterium 9:
Über Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (z. B. Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe III.2.1)
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Mindeststandards:
Angaben zu den beruflichen Qualifikationen:
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Elektrotechnik, oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in derselben Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Elektrotechnik, oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in derselben Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
Über Eigenstromerzeugungsanlagen (z.B. unterbrechungsfreie Stromanlagen)
Über Niederspannungsanalagen mit bis zu 3 Verteilerebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlage
Über Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (z.B. Objektüberwachungsanlagern, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze)
Über Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (z.B. Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze.
Über Niederspannungsanlagen mit bis zu 3 Verteilerebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlage
Leistungsstand der Referenz: Bauausführung abgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Eine aktuelle Versicherungspolice über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Eine aktuelle Versicherungspolice über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssumme besteht.
Der Auftragnehmer/die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssumme besteht.
Geforderte Deckungssummen:
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. Das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: BGB, HOAI, Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) des Auftraggebers, RBBau
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen Teilnahmewettbewerb).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen Teilnahmewettbewerb).
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die Erklärungen VS-NfD und die Verpflichtungserklärung unterschrieben bei der Vergabestelle abzugeben,
Formulare:
— Formblatt 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer,
— Formblatt 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer.
Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer am Wettbewerb teilnehmen, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen („Anlage Staatenliste“). Die Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Inneren. Innerhalb der militärischen Liegenschaft sind die Zugangsbestimmungen, Sicherheits- u. Ordnungsvorschriften der Streitkräfte zu beachten. Das Filmen und Fotografieren ist strengstens untersagt.
Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer am Wettbewerb teilnehmen, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen („Anlage Staatenliste“). Die Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Inneren. Innerhalb der militärischen Liegenschaft sind die Zugangsbestimmungen, Sicherheits- u. Ordnungsvorschriften der Streitkräfte zu beachten. Das Filmen und Fotografieren ist strengstens untersagt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.2) und III.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Fach- und Führungskräfte der genannten Fachrichtung, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.2) und III.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Fach- und Führungskräfte der genannten Fachrichtung, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
1) Für das Betreten des Sicherheitsbereiches ist die Begleitung durch einen Wachdienst erforderlich, falls eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung nicht vorliegen sollte. Zum Betreten ist ab der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Diese ist sofort nach Auftragserteilung über den Auftraggeber zu beantragen.
1) Für das Betreten des Sicherheitsbereiches ist die Begleitung durch einen Wachdienst erforderlich, falls eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung nicht vorliegen sollte. Zum Betreten ist ab der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) eine Ü2-Sicherheitsüberprüfung erforderlich. Diese ist sofort nach Auftragserteilung über den Auftraggeber zu beantragen.
2) Zu Ziffer II.3) Laufzeit des Vertrags:
Die genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 13 Abs. 4 VOB/B.
3) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
4) Eignungsleihe (§ 27 Abs. 4 VSVgV)
Bewerber oder Bieter können sich für einen bestimmten Auftrag auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, wenn sie nachweisen, dass diese ihnen die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften. Der Nachweis kann auch durch Zusage der Unternehmen erfolgen, die dem Bewerber oder Bieter die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
Bewerber oder Bieter können sich für einen bestimmten Auftrag auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, wenn sie nachweisen, dass diese ihnen die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften. Der Nachweis kann auch durch Zusage der Unternehmen erfolgen, die dem Bewerber oder Bieter die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen.
5) Unteraufträge (§ 9 VSVgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
6) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge/Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
7) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1) die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
2) die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Amt für Bundesbau -ABB-
Postanschrift: Wallstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Telefon: +49 6131140880📞
Internetadresse: http://www.abb-rlp.de🌏
Fax: +49 61311408810 📠
Quelle: OJS 2019/S 028-063767 (2019-02-06)