Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“18345 Wärmedamm-Verbundsysteme, DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
0344”
Produkte/Dienstleistungen: Wärmedämmarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Karolinen Gymnasium - Erweiterung und Generalsanierung
WDVS-Mineralschaum
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦
Ort der Leistung: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 83022 Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“— WDVS-Mineralschaum ca. 2150 m
— Putzarbeiten ca. 2150 m
— Fassadenanstrich ca. 2150 m” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-04 📅
Datum des Endes: 2020-08-17 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist durch die Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. FB 124 oder durch die Einheitliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist durch die Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im FB 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen gem. FB 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrage verantwortlich sind.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A:
Bietergemeinschaften haben im Angebote jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer. Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. §6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bleibt für den Auftragsfall vorbehalten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB).
Hinweis:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124, Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124, Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung, § 6a EU Nr. 2 lt. a) VOB/A.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124
Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124
Nachweis durch Eigenerklärung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 6a EU Nr. 3 lt. i) VOB/A.
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 6d EU Abs. 1 VOB/A sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter (bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 6d EU Abs. 4 VOB/A). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 6b EU VOB/A.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 222-507174
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-23
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-23
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter o. deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/A EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.
Der Öffnungstermin wird gem. §...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bieter o. deren bevollmächtigten Vertreter dürfen nach den Vorschriften der VOB/A EU beim Öffnungstermin nicht zugegen sein.
Der Öffnungstermin wird gem. § 14 EU VOB/A unverzüglich nach Ablauf d. Angebotsfrist durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber stellt den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung.
“Wichtige Hinweise:
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform über iTWO tender / www.vergabe.bayern.de bei der...”
Wichtige Hinweise:
Die Angebote dürfen seit dem 18.10.2018 nur noch digital in Textform über iTWO tender / www.vergabe.bayern.de bei der Vergabeverfahrensstelle eingereicht werden. Im Einzelfall behält der Auftraggeber sich vor, aus Gründen der Sicherheit erhöhte Anforderungen zu stellen (s. VOB/A § 11 EU, Absätze 4 und 5).
Klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sind von Bietern sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen (siehe dazu GWB Abschnitt 2, § 160, Abs. 3, Satz 3).
Fragen bzw. Einwände sind unverzüglich bei der Vergabeverfahrensstelle über die Ausschreibungsplattform (Fragen und Antwort Tool) einzureichen.
Die Bieter erhalten zeitnah entsprechende Antworten und Hinweise.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist bei uns einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können.
Wir empfehlen den Unternehmern sich freiwillig auf der Vergabeplattform iTWO tender / www.vergabe.bayern.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Unternehmer müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabe- und Vertragsunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
Beachten sie Änderungen und Ergänzungen nicht, tragen sie das Risiko eines möglichen Angebotsausschlusses.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Tage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
Postanschrift: Königstraße 24
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 80313658302📞
Fax: +49 80313658898310 📠
Quelle: OJS 2019/S 072-169381 (2019-04-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Vergabestelle Stadt Rosenheim
Telefon: +49 80313658302📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“DIN 18345 Wärmedamm-Verbundsysteme, DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen
0344”
Kurze Beschreibung:
“— WDVS-Mineralschaum ca. 2 150 m,
— Putzarbeiten ca. 2 150 m,
— Fassadenanstrich ca. 2 150 m.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 289546.14 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— WDVS-Mineralschaum ca. 2 150 m,
— Putzarbeiten ca. 2150 m,
— Fassadenanstrich ca. 2 150 m.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 072-169381
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0344
Titel:
“DIN 18345 WDVS, DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fritz Wiedemann & Sohn GmbH
Postanschrift: Weidembornstraße 7-9
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 289546.14 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 156-384420 (2019-08-13)