19 22 541 001 Rahmenvertrag Beschaffung Hebebockanlagen für Schienenfahrzeuge

DB AG Konzernleitung (Bukr 10)

Für die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen soll die Beschaffung von Hebebockanlagen für Schienenfahrzeuge in den Werken und Werkstätten weiter standardisiert werden. Bei den zu hebenden Schienenfahrzeugen handelt es sich um Lokomotiven (Elektro- und Diesellokomotiven), Wagen (Reisezug- und Güterwagen) und komplette Triebzüge (Nah- und Fernverkehrstriebzüge). Grundlage für die Fertigung, Montage, Lieferung und Inbetriebnahme von Hebebockanlagen ist die DIN EN 1493: 2011-02 „Fahrzeug-Hebebühnen“ einschließlich der dort definierten Mobilitäts- und Manipulierbarkeitskriterien. Die darüberhinausgehenden bahninternen Anforderungen an Hebebockanlagen sind ebenfalls einzuhalten.
In dieser Vergabe werden Hebebockanlagen mit 4, 8, 10 und 12 Hebeböcken für die Tragfähigkeitsklassen 16 t; 20 t; 25 t und 35 t betrachtet.
Die Beschaffung von Unterflurhebeanlagen sowie von Hebeanlagen, welche mit Dacharbeitsbühnen gekoppelt sind, ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hebevorrichtungen für Fahrzeuge
Referenznummer: 19FEA37570
Kurze Beschreibung:
Für die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen soll die Beschaffung von Hebebockanlagen für Schienenfahrzeuge in den Werken und Werkstätten weiter standardisiert werden. Bei den zu hebenden Schienenfahrzeugen handelt es sich um Lokomotiven (Elektro- und Diesellokomotiven), Wagen (Reisezug- und Güterwagen) und komplette Triebzüge (Nah- und Fernverkehrstriebzüge). Grundlage für die Fertigung, Montage, Lieferung und Inbetriebnahme von Hebebockanlagen ist die DIN EN 1493: 2011-02 „Fahrzeug-Hebebühnen“ einschließlich der dort definierten Mobilitäts- und Manipulierbarkeitskriterien. Die darüberhinausgehenden bahninternen Anforderungen an Hebebockanlagen sind ebenfalls einzuhalten. In dieser Vergabe werden Hebebockanlagen mit 4, 8, 10 und 12 Hebeböcken für die Tragfähigkeitsklassen 16 t; 20 t; 25 t und 35 t betrachtet. Die Beschaffung von Unterflurhebeanlagen sowie von Hebeanlagen, welche mit Dacharbeitsbühnen gekoppelt sind, ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hebevorrichtungen für Fahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hebevorrichtungen für Fahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: marina.leistner@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029756883 📞
Fax: +49 6926520154 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252bg2hdgqRrOI%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-31 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 211-518512
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich. Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal unter Teilnahmeunterlagen/Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar. Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Siehe hierzu auch die Checkliste der zurückzusendenden Unterlagen, gemäß den Bewerbungsbedingungen Pkt. 18 und der Zusammenfassung in der Eignungsmatrix (Teilnahmeunterlagen/Ordner Anlagen/Ordner Allgemeines). Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine deutsche Übersetzung zwingend erforderlich. 2) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in Form eines Strukturierten bzw. virtuellen Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren Nacheinander folgenden oder parallel stattfindenden Verhandlungsphasen, in denen entweder der Bieter oder der Auftraggeber Angebote ggfs. unter Nutzung einer gesonderten elektronischen Plattform unterbreiten kann. Die Verhandlungsrunden können mit ansteigenden oder abfallenden Preisen durchgeführt werden. Eine Verhandlungsphase besteht aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Die zeitliche Spanne einer Verhandlungsphase kann zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren. Die Einladung zu den Verhandlungsterminen und die Bekanntgabe der Verhandlungsregeln erfolgen zeitnah vor Beginn der Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsregeln im weiteren Verfahrensverlauf abzuändern und wird dies rechtzeitig bekannt geben. Im Regelfall wird in einem ersten Termin ein technisches Aufklärungsgespräch mit den im Wettbewerb verbliebenen Bietern geführt, bei dem technische Fragestellungen des Angebotes besprochen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen dieses Termins kommerzielle Aspekte des Angebotes zu diskutieren. In der Regel findet mindestens eine Verhandlungsrunde statt. Nach Abschluss des Aufklärungsgesprächs werden die Bieter aufgefordert, ihr Angebot zu überarbeiten und ein neues Angebot einzureichen. Dabei kann der Auftraggeber auch vorgeben, dass nur Teile des Angebotes zu überarbeiten und neu einzureichen sind. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgegeben, gelten die Bedingungen dieser Bewerbungsbedingungen für die jeweilige Angebotsabgabe. Alle ersten und innerhalb der Verhandlungen abgegebenen Angebote sind rechtsverbindlich. Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungsverfahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten oder zunächst nicht berücksichtigte Bieter zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Verhandlungen zuzulassen. Der Auftraggeber informiert jeweils die beteiligten Bieter über die angepasste Struktur und den Verfahrensablauf. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Kommunikationspapier (Teilnahmeunterlagen/Anlagen/Allgemeines).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die DB AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen soll die Beschaffung von Hebebockanlagen für Schienenfahrzeuge in den Werken und Werkstätten weiter standardisiert werden. Bei den zu hebenden Schienenfahrzeugen handelt es sich um Lokomotiven (Elektro- und Diesellokomotiven), Wagen (Reisezug- und Güterwagen) und komplette Triebzüge (Nah- und Fernverkehrstriebzüge). Grundlage für die Fertigung, Montage, Lieferung und Inbetriebnahme von Hebebockanlagen ist die DIN EN 1493: 2011-02 „Fahrzeug-Hebebühnen“ einschließlich der dort definierten Mobilitäts- und Manipulierbarkeitskriterien. Die darüberhinausgehenden bahninternen Anforderungen an Hebebockanlagen sind ebenfalls einzuhalten.
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In dieser Vergabe werden Hebebockanlagen mit 4, 8, 10 und 12 Hebeböcken für die Tragfähigkeitsklassen 16 t; 20 t; 25 t und 35 t betrachtet.
Die Beschaffung von Unterflurhebeanlagen sowie von Hebeanlagen, welche mit Dacharbeitsbühnen gekoppelt sind, ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Informationen über Lose: Los 1, Los 2, Los 3, Los 4
Bezeichnung des Loses: Hebebockanlagen mit einer Traglast von 16 Tonnen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Endabnahme von Hebebockanlagen für Schienenfahrzeuge.
Bezeichnung des Loses: Hebebockanlagen mit einer Traglast von 20 Tonnen
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Hebebockanlagen mit einer Traglast von 25 Tonnen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Hebebockanlagen mit einer Traglast von 35 Tonnen
Losnummer: 4

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.) (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
2) Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
3) Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. (wenn nicht zutreffend, dann bitte so erklären)
4) Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
5) Erklärung, dass den Beschäftigten des Bewerbers oder den im Unternehmen des Bewerbers eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz — AEntG),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen* und/oder
— allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen
Einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in Euro/Jahr; sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
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2) Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität; gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Erklärung über Referenzen zu der besonderen Leistungsart (Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Schulung, Probebetrieb und Endabnahme von Hebebockanlagen für Schienenfahrzeuge bei Eisenbahnverkehrsunternehmen), die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 5 Jahren mit Angabe Auftraggeber, Leistungskurzbeschreibung, Volumen in Euro, Jahr der Leistungserbringung. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr –keine Referenz vorhanden- anzugeben.
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2) Auskunft über das Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio.
3) Vorlage einer Baumusterprüfung für eine Hebebockanlage durch die BG Verkehr. Die Baumusterprüfung darf nicht älter als 5 Jahre sein. Alternativ kann diese Baumusterprüfung mit der Lieferung der ersten Hebebockanlage nachgereicht werden.
4) Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN EN 1090-2:2010 Ausführungsklasse EXC 3 (Ausführung von Stahltragwerken) durch den Antragsteller (Bieter) und durch den Subunternehmer (ab einem Auftragswert von 20 %).
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5) Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder Nachweis über ein anderes oder eigenes vergleichbares Qualitätsmanagementsystem mit Qualitätskontrolle sowie Darstellung der Prüfzyklen und des Prüfablaufs/des Prüfprozesses durch den Bewerber sowie Subunternehmer, die Leistungsanteile über 20 % für den Bieter erbringen.
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6) Bei ausländischen Bietern ist der Nachweis für eine in Deutschland ansässige Vertretung zur Erbringung der Instandhaltungsleistungen entsprechend der Position 7.3 der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie für die Montage in den Werken der Deutschen Bahn AG nachzuweisen, die im Auftrag und Rechnung des Bieters handeln darf.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.1.1 bis 1.3) geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bieter) vorzulegen.
Die zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmer/Zulieferern mit einem Leistungsanteil > 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben.
Das fehlen der Erklärungen/Unterlagen, sowie der verweis auf vorherige Vergabeverfahren führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren!
2) alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
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3) weitere Hinweise sind den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 6 – Teilnahmewettbewerb) zu entnehmen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit Ihr verbundenen Unternehmen (AEB) – Ausgabe 3.6.2019 mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto.
Anzahlungen bei Auftragserteilung erfolgen nicht.
Als Vertragsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG (AEB) für die Lieferleistung.
Die Anerkennung unter Berücksichtigung u. s. Hinweise muss im Teilnahmeantrag gesondert bestätigt werden.
Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Informationen zur elektronischen Auktion: Nähere Informationen finden Sie im Kommunikationspapier (Ordner „Allgemeines").
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Leistner, Marina
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=%252bg2hdgqRrOI%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA2 – Beschaffung Maschinen, maschinelle Anlagen und Material
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter: https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
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Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal unter Teilnahmeunterlagen/Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar.
Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Siehe hierzu auch die Checkliste der zurückzusendenden Unterlagen, gemäß den Bewerbungsbedingungen Pkt. 18 und der Zusammenfassung in der Eignungsmatrix
(Teilnahmeunterlagen/Ordner Anlagen/Ordner Allgemeines).
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine deutsche Übersetzung zwingend erforderlich.
2) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in Form eines Strukturierten bzw. virtuellen Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren Nacheinander folgenden oder parallel stattfindenden Verhandlungsphasen, in denen entweder der Bieter oder der Auftraggeber Angebote ggfs. unter Nutzung einer gesonderten elektronischen Plattform unterbreiten kann. Die Verhandlungsrunden können mit ansteigenden oder abfallenden Preisen durchgeführt werden.
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Eine Verhandlungsphase besteht aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Die zeitliche Spanne einer Verhandlungsphase kann zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren.
Die Einladung zu den Verhandlungsterminen und die Bekanntgabe der Verhandlungsregeln erfolgen zeitnah vor Beginn der Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsregeln im weiteren Verfahrensverlauf abzuändern und wird dies rechtzeitig bekannt geben.
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Im Regelfall wird in einem ersten Termin ein technisches Aufklärungsgespräch mit den im Wettbewerb verbliebenen Bietern geführt, bei dem technische Fragestellungen des Angebotes besprochen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen dieses Termins kommerzielle Aspekte des Angebotes zu diskutieren.
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In der Regel findet mindestens eine Verhandlungsrunde statt.
Nach Abschluss des Aufklärungsgesprächs werden die Bieter aufgefordert, ihr Angebot zu überarbeiten und ein neues Angebot einzureichen. Dabei kann der Auftraggeber auch vorgeben, dass nur Teile des Angebotes zu überarbeiten und neu einzureichen sind. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgegeben, gelten die Bedingungen dieser Bewerbungsbedingungen für die jeweilige Angebotsabgabe.
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Alle ersten und innerhalb der Verhandlungen abgegebenen Angebote sind rechtsverbindlich.
Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungsverfahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten oder zunächst nicht berücksichtigte Bieter zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Verhandlungen zuzulassen.
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Der Auftraggeber informiert jeweils die beteiligten Bieter über die angepasste Struktur und den Verfahrensablauf.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Kommunikationspapier (Teilnahmeunterlagen/Anlagen/Allgemeines).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 211-518512 (2019-10-28)