Beschreibung der Beschaffung
Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Einstellung, Probebetrieb und Endabnahme von mechanisierten Ultraschallprüfsystemen zur zerstörungsfreien Prüfung von eingebauten Eisenbahnrädern von Schienenfahrzeugen in Werken der Deutschen Bahn AG.
Die Deutsche Bahn AG führt im Rahmen der betriebsnahen Instandhaltung gemäß dem geltenden Regelwerk in festgelegten Abständen zerstörungsfreie Prüfungen an Radsätzen von Schienenfahrzeugen im eingebauten Zustand durch. Dazu gehört u.a. die Prüfung der Räder. Mittels dieser Radprüfungen werden Fehler, die im Betrieb entstehen können, rechtzeitig erkannt.
Im Rahmen dieser Vergabe werden Prüfsysteme zur zerstörungsfreien Prüfung von Eisenbahnrädern für die Werke der Deutsche Bahn AG geplant und beschafft.
In der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung sind die Rahmenbedingungen, technischen Anforderungen und der Umfang der Maßnahmen beschrieben.
Unabhängig von der Radbauart muss mit 2 Prüfkopfträgern eine Prüfung von Radsatz zu Radsatz unter dem Fahrzeug durchführbar sein. Die nachträgliche Erweiterung der Prüfaufgabe, z. B. für andere Radbauarten ist jederzeit möglich.
Die für die Werkstätten zu liefernden Prüfsysteme bestehen hauptsächlich aus einer Vorrichtung zum Heben, Senken sowie Durchdrehen des zu prüfenden Radsatzes (Beistellung des Auftraggebers), einer Mechanik zur Positionierung des Prüfsystems am zu prüfenden Eisenbahnrad, der Prüftechnik mit einer ausreichenden Anzahl von Ultraschallprüfköpfen, einem mehrkanaligen Ultraschall-Prüfgerät mit einer speziell für diese Prüfaufgabe angepassten Auswerte-Software und einem offenen Koppelmittelkreislaufsystem (Wasser).
Die Prüftechnik inklusive einer Abstellmöglichkeit für die Prüfkopfträger und das Koppelmittelsystem sind in einen mobilen Gerätewagen zu integrieren.
Zum Check und zum Re-Check des Prüfsystems dient ein Testrad (Beistellung des Auftraggebers), welches in ein Testradgestell (Lieferumfang des Auftragnehmers) integriert wird.
Durch das Prüfsystem ist die Erkennbarkeit von flächigen Materialtrennungen unterhalb der Lauffläche der Eisenbahnräder über den gesamten Umfang des Eisenbahnrades zu gewährleisten. Weiterhin ist eine wirksame Ankoppelkontrolle vorzusehen.
Die Taktzeit darf für den kompletten Zyklus von der Positionierung des Prüfsystems am Eisenbahnrad über die zerstörungsfreie Prüfung bis zur Positionierung am nächsten Eisenbahnrad 20 Minuten nicht überschreiten.
Die Bedienung der Prüftechnik und der Prüfmechanik erfolgt durch einen ausgebildeten Mitarbeiter. Der verantwortliche Prüfer ist gemäß DIN EN ISO 9712 im Verfahren Ultraschall im Industriesektor Eisenbahninstandhaltung sowie die Zusatzausbildungen UT1 M2 qualifiziert.
Das erste installierte System wird nach der Endabnahme 1 Monat durch den Auftraggeber getestet. Nach der Auswertung dieser Testphase wird in einer gemeinsamen Besprechung das weitere Vorgehen festgelegt. Ernst nach erfolgter Endabnahme kann der Auftragnehmer das erste Prüfsystem in Rechnung stellen. Anschließend beginnt die Fertigung des zweiten Systems. Wird nach der ersten Testphase keine Endabnahme durchgeführt, sind innerhalb von 2 Wochen Nachbesserungen durchzuführen. Bei einem Nichterreichen der Endabnahme innerhalb dieser Frist, hält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Auftraggeber hat die Verzögerung zu vertreten.
Die 1-monatige Testphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Anforderungen der FLB, insbesondere:
— die Prüfung mit 2 Prüfkopfhaltern innerhalb einer Radumdrehung,
— eine uneingeschränkte Ankopplung der Prüfköpfe am Rad,
— die Stabilität der Prüfköpfe durch Reproduzierbarkeit der Prüfergebnisse am Testrad und,
— die Stabilität und Verfügbarkeit des Gesamtsystems ohne Eingriff des Auftragnehmers.
Auf Basis der Checkliste Testlauf nachgewiesen werden. Die Überprüfung erfolgt wöchentlich im 1. Monat.
Die Auswertung der Testphase erfolgt gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.