Beschreibung der Beschaffung
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus auf dem Campus der JGU errichtet werden. Standort hierfür ist das Grundstück neben der Philosophischen Fakulatät (Geb. 1141). Das Grundstück grenzt an die vielbefahrenen Haupteinfallsstraße von Mainz (Saarstr.) und an die Straßenbahnlinie Mainzelbahn.
Auftragsgegenstand ist die Gestaltung der Außenanlagen. In die Außenanlagen sind mehrere Funktionsbereiche zu integrieren (Bereich für Außenfilmaufnahmen, Aufstellbereich Übertragungswagen, Anlieferung, Aufenthaltsflächen, Technik, Aufstellflächen für Müll, Fahrradstellplätze etc.).
— Aktuell genehmigte HNF/NUF 1-6 des Gebäudes: ca. 6 563 m,
— Fläche der Außenanlage: ca. 7 000 m (ohne Gebäudefläche),
— Geplanter Projektablauf:
— Erstellung HU-Bau: bis 31.7.2021,
— Baubeginn: Juni 2023,
— Fertigstellungstermin: Mai 2026.
— Grob geschätzte Baukosten nach DIN 276:
—— KG 200 ca. 0,63 Mio. EUR brutto,
—— KG 500 ca. 2,73 Mio. EUR brutto.
Eine Machbarkeitsstudie liegt vor, welche die Grundlage für die weitere Planung durch den AN bildet.
Die Freiflächenplanung soll sich an der Freiflächenmasterplanung zur Gestaltung der öffentlichen Räume des Campus der Johannes Gutenberg-Universität orientieren. Die sogenannte „Nord-Süd-Achse” soll in Anlehnung an die Leitplanung in diesem Bereich ausgebildet werden („Sport- und Freizeitaktivitäts-Streifen“/Grünfläche mit Aufenthaltsqualität und ggfs. Erlebnischarakter). Die geplanten Linien sollen eingehalten werden. Die Platzhalter (Sportfelder/Spielfelder/Rasen) sind flexibel und im Zuge der Planung des angrenzenden Baukörpers zu gestalten.
Vertreter des Planungsteams müssen während der gesamten Bauausführungsphase der Freianlagen so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent sein, dass ein zügiger Bauablauf gewährleistet ist. Der AN ist verpflichtet, ab der LPH 8 bis zur Fertigstellung der Freianlagen ein Büro vor Ort ausreichend, jedoch mit mindestens einem fachlich geeigneten Mitarbeiter zu besetzen.
Das Gebäude soll nachhaltig geplant und gebaut werden. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes soll sinngemäß angewendet werden (BNB Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017).
Es sollen folgende Teilaspekte des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen BNB betrachtet werden/Referenzgebäude Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017:
— BNB Steckbrief Nr. 1.2.3 – Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen,
— BNB Steckbrief Nr. 2.2.2 – Anpassungsfähigkeit,
— BNB Steckbrief Nr. 3.2.1 – Barrierefreiheit,
— BNB Steckbrief Nr. 4.1.6 – Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA,
— BNB Steckbrief Nr. 5.2.3 – Systematische Inbetriebnahme.
Die Einschaltung eines BNB – Koordinators ist nicht vorgesehen.
Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für Ausführung der Baumaßnahme einen Generalunternehmer zu beauftragen.
Die Einschaltung eines Inbetriebnahmemanagers ist vorgesehen.