Beschreibung der Beschaffung
Um die derzeit noch über 7 Standorte verteilten Institutionen der Medienforschung der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität und der Hochschule Mainz an einem Standort zu konzentrieren, soll ein neues Medienhaus auf dem Campus der JGU errichtet werden. Standort hierfür ist das Grundstück neben der Philosophischen Fakultät (Geb. 1141). Das Grundstück grenzt an die vielbefahrene Haupteinfallsstraße von Mainz (Saarstr.) und an die Straßenbahnlinie Mainzelbahn.
Die derzeit auf dem betreffenden Baufeld befindlichen Bestandsgebäude werden komplett zurückgebaut. Der Rückbau ist nicht Teil dieser Ausschreibung.
Im Neubau sollen im Wesentlichen folgende Nutzungen untergebracht werden:
— Produktionsräume, Studios (Audio, Video) mit zugehörigen Lagerräumen,
— Bluescreen- oder Daylightstudio,
— Werkstatträume mit zugehörigen Lagerräumen,
— Schnitt- und Sichtplätze (Film und Ton),
— Multimedialabore,
— Multimediahörsaal mit Abstellraum (ca. 220 qm),
— PC-Pool/E-Klausuren Raum,
— Konferenz- und Seminarräume,
— Büroräume.
Gebäudedaten:
— Aktuell genehmigte HNF/NUF 1-6: ca. 6 563 m
Grob geschätzte Baukosten nach DIN 276:
— KG 300: ca. 30 Mio. EUR brutto,
— KG 400: ca. 15 Mio. EUR brutto.
Geplanter Projektablauf:
— Erstellung HU-Bau: bis 31.07.2021,
—Baubeginn: Juni 2023,
—Fertigstellungstermin: Mai 2026.
Eine Machbarkeitsstudie liegt vor, welche die Grundlage für die weitere Planung durch den AN bildet. Das Flächenlayout mit den funktionalen Zusammenhängen ist verbindlich.
Da sich im geplanten Neubau eine große Anzahl erschütterungsempfindlicher Räume befinden wird, wird im Vorfeld ein Erschütterungsgutachten erstellt. Sich daraus ergebende Anforderungen hinsichtlich einer erschütterungsfreien Lagerung des Gebäudes sind in die Planung und Ausführung aufzunehmen.
Baugrubenumschließung/Verbau:
Aufgrund der beengten Bereiche insbesondere zum Gebäude der Phil.-Fakultät 1 und 2 und zum Wittichweg hin ist eine Baugrubenumschließung/ein Verbau erforderlich.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat jedoch ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet.
Das Gebäude soll nachhaltig geplant und gebaut werden. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes soll sinngemäß angewendet werden (BNB Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017).
Es sollen folgende Teilaspekte des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen BNB betrachtet werden /
Referenzgebäude Unterrichtsgebäude-Neubau UN 2017:
— BNB Steckbrief Nr. 1.2.3 – Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen,
— BNB Steckbrief Nr. 2.2.2 – Anpassungsfähigkeit,
— BNB Steckbrief Nr. 3.2.1 – Barrierefreiheit,
— BNB Steckbrief Nr. 4.1.6 – Bedienungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der TGA,
— BNB Steckbrief Nr. 5.2.3 – Systematische Inbetriebnahme.
Die Einschaltung eines BNB – Koordinators ist nicht vorgesehen.
Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Ausführung der Baumaßnahme einen Generalunternehmer zu beauftragen.
Die Einschaltung eines Inbetriebnahmemanagers ist vorgesehen.