Lieferung von 2 allradangetriebenen Mobilbaggern mit Gelenkausleger, Rundumschwenkeinrichtung, Abstützfronträumschild, Zwillingsbereifung, Vollsichtstahlkabine mit Komfortausstattung und schadstoffarmen Dieselmotoren in schallgedämmter Ausführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 19 E 001 – Lieferung von 2 Mobilbaggern
Produkte/Dienstleistungen: Löffelbagger, Bagger und Schaufellader sowie Bergbaumaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 2 allradangetriebenen Mobilbaggern mit Gelenkausleger, Rundumschwenkeinrichtung, Abstützfronträumschild, Zwillingsbereifung,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 2 allradangetriebenen Mobilbaggern mit Gelenkausleger, Rundumschwenkeinrichtung, Abstützfronträumschild, Zwillingsbereifung, Vollsichtstahlkabine mit Komfortausstattung und schadstoffarmen Dieselmotoren in schallgedämmter Ausführung.
1️⃣
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Regensburg, Tiefbauamt – Straßenunterhalt
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 2 allradangetriebenen Mobilbaggern mit Gelenkausleger, Rundumschwenkeinrichtung, Abstützfronträumschild, Zwillingsbereifung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 2 allradangetriebenen Mobilbaggern mit Gelenkausleger, Rundumschwenkeinrichtung, Abstützfronträumschild, Zwillingsbereifung, Vollsichtstahlkabine mit Komfortausstattung und schadstoffarmen Dieselmotoren in schallgedämmter Ausführung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-14
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-15
08:00 📅
“Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Abgabe der Eigenerklärung zu bestätigen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw....”
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Abgabe der Eigenerklärung zu bestätigen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese – wenn möglich – bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Die Angebote müssen digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Angebote in Papierform, perTelefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwortanzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
Fax: +49 981/531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9415075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
URL: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 009-015905 (2019-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-17) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 009-015905
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 19 E 001 – Lieferung von zwei Mobilbaggern
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Abgabe der Eigenerklärung zu bestätigen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw....”
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Abgabe der Eigenerklärung zu bestätigen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese – wenn möglich – bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Die Angebote müssen digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Angebote in Papierform, per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
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Quelle: OJS 2019/S 078-186176 (2019-04-17)