Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende personen- und firmenbezogenen Referenzen einzureichen, anhand derer 5 Bewerber (gemäß Punkt II.2.9) ausgewählt werden:
Als Firmenreferenzen sind einzureichen:
— 3 Referenzen für Beteiligungs- und Moderationsprozesse bei öffentlichkeitsrelevanten Großprojekten in Kommunen mit mindestens 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Auftragsvolumen jeweils mindestens 50 000 EUR netto oder Projektlaufzeit mindestens 1 Jahr),
— 3 Referenzen für breit angelegte PR-Kampagnen für die öffentliche Hand mit mindestens 3 verschiedenen Elementen, z. B. Logo, Flyer, Social Media (Auftragsvolumen jeweils mindestens 50 000 EUR netto oder Projektlaufzeit mindestens 2 Jahre).
Firmenreferenzen, die die Kriterien mehrerer Bereiche erfüllen, dürfen mehrfach angeführt werden. Referenzen, die sowohl der Firma des Bieters als auch den jeweils projektleitenden Mitarbeiter/-innen oder deren Vertretung zugeordnet werden können, dürfen sowohl als firmen- als auch als personenbezogene Referenzen angeführt werden.
Die eingereichten Firmenreferenzen müssen alle der 2 genannten Bereiche abdecken. Insgesamt sind somit maximal sechs Firmenreferenzen einzureichen.
Als personenbezogene Referenzen für Projektleitung und deren Vertretung sind einzureichen:
Für die Projektleitung sind insgesamt 4 Referenzen aus den folgenden Bereichen einzureichen, die ihm/ihr direkt zugeordnet werden können. Dabei ist anzugeben, welche Aufgabe bei dem jeweiligen Projekt wahrgenommen wurde.
— 2 Referenzen aus dem Bereich Beteiligungsverfahren bei Städtebauprojekten (Auftragsvolumen jeweils mindestens 50 000 EUR netto oder Projektlaufzeit mindestens 1 Jahr),
— 2 Referenzen aus dem Bereich PR-Kampagnen (Auftragsvolumen jeweils mindestens 35 000 EUR netto oder Projektlaufzeit mindestens 2 Jahre).
Für die Vertretung der Projektleitung sind insgesamt 3 Referenzen gemischt aus den Bereichen Öffentlichkeitsbeteiligung, PR-Kampagnen oder Veranstaltungsorganisation (Auftragsvolumen/Projektlaufzeit vergleiche Projektleitung) einzureichen, die ihm/ihr direkt zugeordnet werden können. Dabei ist anzugeben, welche Aufgabe er/sie bei dem jeweiligen Auftrag erfüllt hat.
Referenzen, die sowohl der Firma des Bieters als auch den jeweiligen Mitarbeiter/-innen zugeordnet werden können, dürfen sowohl als firmen- als auch als personenbezogene Referenzen aufgeführt werden.
Alle eingereichten Referenzen müssen sich auf Projekte beziehen, die bereits abgeschlossen sind. Der Abschluss eines Referenzprojektes darf frühestens am 1. Januar 2014 und spätestens am 12.3.2019 erfolgt sein.
Die berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung und der Vertretung ist auf den Formblättern kurz darzustellen und mit jeweils mindestens einem Nachweis (Kopie des Abschlusszeugnisses o. ä.) zu belegen.
Die Bürogröße des Bewerbers muss mindestens sechs Personen umfassen. Dabei können Bietergemeinschaften bzw. die Eignungsanleihe von Unterauftragnehmern diese Anforderungen entsprechend ergänzen. Die Benennung der Personen mit deren Qualifikation (ohne Nachweis) ist ausreichend.
Bei einem Großprojekt wie der Neugestaltung des Bahnhofsumfelds kann es zu Ereignissen kommen, die kurzfristig eine Anwesenheit vor Ort erfordern. Es ist daher unerlässlich, dass der Auftragnehmer auch kurzfristig, d. h. innerhalb eines halben Tages (6 Stunden) vor Ort in Regensburg ist, um an Besprechungen teilzunehmen und/oder die notwendigen Schritte einleiten zu können. In der Teilnahmebewerbung ist plausibel darzulegen, wie diese geforderte Reaktionszeit sichergestellt werden kann.
Die Amtssprache ist deutsch. Die gesamte Auftragsabwicklung durch die Projektleitung und die Vertretung ist in deutscher Sprache auf Muttersprachniveau zu gewährleisten (z. B. durch Nachweis).