Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mit dem Angebot einzureichen:
— Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
— für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
— Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
— Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 19 E 028 - Thermische Verwertung von Klärschlamm
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale...”
Kurze Beschreibung
Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mit dem Angebot einzureichen:
— Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
— für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
— Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
— Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
1️⃣
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klärwerk Regensburg
Am Kreuzhof 2
93055 Regensburg
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4)
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale...”
Beschreibung der Verlängerungen
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale...”
Beschreibung der Optionen
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot das Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung(VHL Bayern) oder die Einheitliche Europäische...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot das Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung(VHL Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Bei Nachunternehmerleistungen ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 36 VgV.
Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert, § 47VgV.
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
— für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,5 Millionen EUR,
— für sonstige Schäden (Sach-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
— für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,5 Millionen EUR,
— für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2,5 Millionen EUR,
— Nachweis über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von mindestens 1 Million EUR sowie einem Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von mindestens 1 Million EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers, Art und Umfang der Leistung,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers, Art und Umfang der Leistung,
— Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
— für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
— Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
— Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-02
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-03
07:00 📅
“Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über...”
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, müssen diese digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Wir erbitten diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen. Bewerberfragen in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Die Angebote müssen digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Angebote in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9415075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
URL: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 068-159758 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 19 E 028 – Thermische Verwertung von Klärschlamm
Kurze Beschreibung:
“Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6 000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale...”
Kurze Beschreibung
Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6 000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mit dem Angebot einzureichen:
– Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
– für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
– Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
– Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 120 600 💰
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“— Gesamtmenge: 6 000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale...”
Beschreibung der Optionen
— Gesamtmenge: 6 000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 068-159758
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 19 E 028 – Thermische Verwertung von Klärschlamm
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bayernwerk Natur GmbH c/o SüdWasser GmbH
Postort: Erlangen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 120 600 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 151-373095 (2019-08-02)