Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe: — Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019, — erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019, — zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019. Mit dem Angebot einzureichen: — Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), — für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen, — Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit, — Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mit dem Angebot einzureichen:
— Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
— für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
— Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
— Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mit dem Angebot einzureichen:
— Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
— für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
— Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
— Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Telefon: +49 941 / 507-5629📞
Fax: +49 941 / 507-4629 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.bayern.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.bayern.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-05 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 068-159758
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, müssen diese digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Wir erbitten diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen. Bewerberfragen in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Die Angebote müssen digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Angebote in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, müssen diese digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Wir erbitten diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen. Bewerberfragen in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Die Angebote müssen digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Angebote in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mit dem Angebot einzureichen:
— Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
— für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
— Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
— Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Siehe II.1.4)
Beschreibung der Verlängerungen:
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Beschreibung der Optionen:
— Gesamtmenge: 6.000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2.000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klärwerk Regensburg
Am Kreuzhof 2
93055 Regensburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist mit dem Angebot das Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung(VHL Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Bei Nachunternehmerleistungen ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 36 VgV.
Im Falle einer Eignungsleihe werden entsprechende Nachweise von Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, gefordert, § 47VgV.
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung einer AG anzuzeigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
— für Personenschäden in Höhe von mindestens 2,5 Millionen EUR,
— für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 2,5 Millionen EUR,
— Nachweis über einen Mindestjahresumsatz in Höhe von mindestens 1 Million EUR sowie einem Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von mindestens 1 Million EUR, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers, Art und Umfang der Leistung,
— Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
— für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
— Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
— Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, müssen diese digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Wir erbitten diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen. Bewerberfragen in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, müssen diese digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Wir erbitten diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen. Bewerberfragen in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Die Angebote müssen digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden. Angebote in Papierform, per Telefax oder E- Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981/531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 068-159758 (2019-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6 000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mit dem Angebot einzureichen:
– Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
– für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
– Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
– Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm mit Entsorgung der Reststoffe:
— Gesamtmenge: 6 000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Mit dem Angebot einzureichen:
– Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
– für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
– Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
– Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 120 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Gesamtmenge: 6 000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
– Genehmigungen der Verwertungsanlage/n nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG),
– für die Verwertung sind Zertifikat/e „Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)“ nachzuweisen,
– Nachweis des Klärschlammverwertungsweges in Form einer schriftlichen Bestätigung der Verwertungsanlage mit Angabe der genehmigten Klärschlammmenge und Laufzeit,
– Nachweis Ascheverwertungsweg in Form einer schriftlichen Bestätigung mit Annahmeerklärung der Verwertungsanlage/n.
Beschreibung der Optionen:
— Gesamtmenge: 6 000 t vom 1.6.2019 bis zum 31.10.2019,
— erste optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.11.2019 bis zum 30.11.2019,
— zweite optionale Verlängerung mit 2 000 t vom 1.12.2019 bis zum 31.12.2019.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-31 📅
Name: Bayernwerk Natur GmbH c/o SüdWasser GmbH
Postort: Erlangen
Land: Deutschland 🇩🇪 Erlangen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 120 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).