Die Leistung umfasst die Abholung und Aufarbeitung der im Kremationsprozess im städtischen Krematorium Regensburg anfallenden unedlen und organischen Bestandteile, unrein mit Gold, Silber, Platin und Palladium sowie die Verwertung der gewonnenen Edelmetalle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-22.
Auftragsbekanntmachung (2019-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wiedergewonnene metallische Sekundärrohstoffe
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst die Abholung und Aufarbeitung der im Kremationsprozess im städtischen Krematorium Regensburg anfallenden unedlen und organischen...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Abholung und Aufarbeitung der im Kremationsprozess im städtischen Krematorium Regensburg anfallenden unedlen und organischen Bestandteile, unrein mit Gold, Silber, Platin und Palladium sowie die Verwertung der gewonnenen Edelmetalle.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wiedergewonnene metallische Sekundärrohstoffe📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-400746
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
“Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über...”
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2019/S 163-400746 (2019-08-22)