Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 EU Absatz 1 VOB/A von mindestens 2 Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter/Bieterinnen sind zur Teilnahme an der Angebotsöffnung nicht zugelassen.