Leistungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und eines Demonstrators für eine softwarebasierte Wissensplattform im Umweltbereich, die es den Vorhabenträgern, Behörden und Planenden erlaubt, bei fachlichen Fragen im Umweltbereich im Zusammenhang mit Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben beschränkt auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße den aktuellsten wissenschaftlichen Stand abzurufen. Die Wissensplattform soll unter Nutzung von Technologien wie der Künstlichen Intelligenz, die eine schnelle und vollständige Informationsversorgung ermöglichen, entwickelt und aufgebaut werden. Diese Plattform soll die umweltfachlichen Informationen für den Verkehrsbereich identifizieren, bewerten, priorisieren und den Nutzern kontinuierlich zur Verfügung stellen. Der KI-basierte Ansatz soll eine schnellere Informationsbeschaffung und ständige Aktualität der Informationen gewährleisten. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 1921/G10
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und eines Demonstrators für eine softwarebasierte Wissensplattform im Umweltbereich, die es den Vorhabenträgern, Behörden und Planenden erlaubt, bei fachlichen Fragen im Umweltbereich im Zusammenhang mit Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben beschränkt auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße den aktuellsten wissenschaftlichen Stand abzurufen. Die Wissensplattform soll unter Nutzung von Technologien wie der Künstlichen Intelligenz, die eine schnelle und vollständige Informationsversorgung ermöglichen, entwickelt und aufgebaut werden. Diese Plattform soll die umweltfachlichen Informationen für den Verkehrsbereich identifizieren, bewerten, priorisieren und den Nutzern kontinuierlich zur Verfügung stellen. Der KI-basierte Ansatz soll eine schnellere Informationsbeschaffung und ständige Aktualität der Informationen gewährleisten.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Leistungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und eines Demonstrators für eine softwarebasierte Wissensplattform im Umweltbereich, die es den Vorhabenträgern, Behörden und Planenden erlaubt, bei fachlichen Fragen im Umweltbereich im Zusammenhang mit Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben beschränkt auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße den aktuellsten wissenschaftlichen Stand abzurufen. Die Wissensplattform soll unter Nutzung von Technologien wie der Künstlichen Intelligenz, die eine schnelle und vollständige Informationsversorgung ermöglichen, entwickelt und aufgebaut werden. Diese Plattform soll die umweltfachlichen Informationen für den Verkehrsbereich identifizieren, bewerten, priorisieren und den Nutzern kontinuierlich zur Verfügung stellen. Der KI-basierte Ansatz soll eine schnellere Informationsbeschaffung und ständige Aktualität der Informationen gewährleisten.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1) Die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes:
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 18.6.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
b) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
c) Abgeforderte Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
d) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
1) Die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes:
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 18.6.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
b) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
c) Abgeforderte Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
d) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und eines Demonstrators für eine softwarebasierte Wissensplattform im Umweltbereich, die es den Vorhabenträgern, Behörden und Planenden erlaubt, bei fachlichen Fragen im Umweltbereich im Zusammenhang mit Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben beschränkt auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße den aktuellsten wissenschaftlichen Stand abzurufen. Die Wissensplattform soll unter Nutzung von Technologien wie der Künstlichen Intelligenz, die eine schnelle und vollständige Informationsversorgung ermöglichen, entwickelt und aufgebaut werden. Diese Plattform soll die umweltfachlichen Informationen für den Verkehrsbereich identifizieren, bewerten, priorisieren und den Nutzern kontinuierlich zur Verfügung stellen. Der KI-basierte Ansatz soll eine schnellere Informationsbeschaffung und ständige Aktualität der Informationen gewährleisten.
Leistungsgegenstand ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und eines Demonstrators für eine softwarebasierte Wissensplattform im Umweltbereich, die es den Vorhabenträgern, Behörden und Planenden erlaubt, bei fachlichen Fragen im Umweltbereich im Zusammenhang mit Planung, Bau und Unterhaltung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben beschränkt auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße den aktuellsten wissenschaftlichen Stand abzurufen. Die Wissensplattform soll unter Nutzung von Technologien wie der Künstlichen Intelligenz, die eine schnelle und vollständige Informationsversorgung ermöglichen, entwickelt und aufgebaut werden. Diese Plattform soll die umweltfachlichen Informationen für den Verkehrsbereich identifizieren, bewerten, priorisieren und den Nutzern kontinuierlich zur Verfügung stellen. Der KI-basierte Ansatz soll eine schnellere Informationsbeschaffung und ständige Aktualität der Informationen gewährleisten.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftragnehmer soll unter anderem folgende Leistungen erbringen:
AP 1: Festlegen des Anforderungsprofils/Identifizieren der relevanten Daten- und Informationsquellen; einschließlich Durchführung eines eintägigen Workshops u. a. zur Erörterung der Anforderungen an den Demonstrator aus Sicht der Praxis und Festlegung eines Anforderungsprofils hinsichtlich der Benutzeroberfläche
AP 1: Festlegen des Anforderungsprofils/Identifizieren der relevanten Daten- und Informationsquellen; einschließlich Durchführung eines eintägigen Workshops u. a. zur Erörterung der Anforderungen an den Demonstrator aus Sicht der Praxis und Festlegung eines Anforderungsprofils hinsichtlich der Benutzeroberfläche
AP 2: Entwicklung einer KI-basierten technischen Struktur, einschließlich Entwicklung und Präsentation eines Demonstrators, Teststellung für ca. 3 Monate, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen z.B. zur Sicherstellung einer langfristigen Verfügbarkeit der Informationsquellen und des Datenzugangs, Einbeziehung von praktischen Erfahrungen und Expertenwissen aus Projekten
AP 2: Entwicklung einer KI-basierten technischen Struktur, einschließlich Entwicklung und Präsentation eines Demonstrators, Teststellung für ca. 3 Monate, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen z.B. zur Sicherstellung einer langfristigen Verfügbarkeit der Informationsquellen und des Datenzugangs, Einbeziehung von praktischen Erfahrungen und Expertenwissen aus Projekten
AP 3: Schaffung einer bedienerfreundlichen Benutzeroberfläche.
Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht mit veröffentlichungsfähiger Kurzfassung zu dokumentieren. Darüber hinaus ist eine Dokumentation des Systems zu erstellen.
Dauer: 8 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen;
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Der AG berücksichtigt auch Referenzen ab 2014.
Mindeststandards:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in ihrer Komplexität (Vielschichtigkeit) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens drei Referenzen nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:
— die Leistungen müssen Entwicklungsleistungen in dem Fachgebiet „Entwicklung von Suchmaschinen“ zum Gegenstand gehabt haben,
— jede Referenz muss einen Umfang von jeweils mindestens 30 Personentagen umfassen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
1) Die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes:
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 18.6.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 18.6.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der Unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
b) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
c) Abgeforderte Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
d) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
d) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 097-235204 (2019-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 151 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 18.6.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
b) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
c) Abgeforderte Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
d) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
1) Die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 18.6.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
b) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
c) Abgeforderte Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
d) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
AP 1: Festlegen des Anforderungsprofils/Identifizieren der relevanten Daten- und Informationsquellen; einschließlich Durchführung eines eintägigen Workshops u.a. zur Erörterung der Anforderungen an den Demonstrator aus Sicht der Praxis und Festlegung eines Anforderungsprofils hinsichtlich der Benutzeroberfläche
AP 1: Festlegen des Anforderungsprofils/Identifizieren der relevanten Daten- und Informationsquellen; einschließlich Durchführung eines eintägigen Workshops u.a. zur Erörterung der Anforderungen an den Demonstrator aus Sicht der Praxis und Festlegung eines Anforderungsprofils hinsichtlich der Benutzeroberfläche
AP 2: Entwicklung einer KI-basierten technischen Struktur, einschließlich Entwicklung und Präsentation eines Demonstrators, Teststellung für ca. 3 Monate, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen z. B. zur Sicherstellung einer langfristigen Verfügbarkeit der Informationsquellen und des Datenzugangs, Einbeziehung von praktischen Erfahrungen und Expertenwissen aus Projekten.
AP 2: Entwicklung einer KI-basierten technischen Struktur, einschließlich Entwicklung und Präsentation eines Demonstrators, Teststellung für ca. 3 Monate, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen z. B. zur Sicherstellung einer langfristigen Verfügbarkeit der Informationsquellen und des Datenzugangs, Einbeziehung von praktischen Erfahrungen und Expertenwissen aus Projekten.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-05 📅
Name: Condat AG
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 151 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Kommunikation zwischen Interessenten/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
2) Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.