Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die
— die formalen Anforderungen erfüllen,
— die nicht nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt die Stadt Leverkusen eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern aus, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt dabei anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung (siehe auch Bewerbungs- und Bewertungsbogen):
1) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (100 %)
a) Referenzliste (30 %) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 01.10.2014) erbrachten Leistungen (einschließlich der unter b präsentierten Referenzen) mit Angaben zu: Gebäudetyp- und Größe, Kostenentwicklung, ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI, Honorarzonen und Honoraransatz, Leistungszeit, terminliche Entwicklung, Angabe ob Förderprojekt, Referenzgeber, Angabe ob öffentlicher Auftraggeber, Vertragsverhältnis.
Eine Bepunktung erfolgt ab 2 wertbaren Referenzen in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte
b) Eingehende Darstellung (50 %) von bis zu 2 mit der Aufgabe vergleichbaren, in den letzten 5 Jahren (ab 1.10.2014) fertiggestellten Projekten auf maximal 6 Seiten DIN A4 mit Abbildungen und/oder Plänen sowie Angaben zu: Ausführungszeit, Baukosten, Kostenkennwerten.
Als Vergleichskriterien dienen:
— Hauptkriterien: Umbauten bzw. Neu- oder Erweiterungsbauten von Schulen, Neu- oder Erweiterungsbauten öffentlicher Gebäude mit einem Bauvolumen von mehr als 5 Millionen EUR einschließlich MwSt
— Nebenkriterien: erbrachter Leistungsumfang (HOAI Leistungsphasen) mindestens Leistungsphase 2-8, Auszeichnung Schulbaupreis/Wettbewerbsankauf bei Wettbewerb Schulbau oder gleichwertig, als Denkmal geschütztes Bezugsobjekt, Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern.
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Haupt- und Nebenkriterien sowie der Kosten-/Terminverfolgung in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
c) Beschäftigtenstatus (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der besonderen Berufserfahrung der Projektleitung sowie der Anzahl der technischen Beschäftigten mit mehr als fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung, umgerechnet in Vollzeitstellen, Wertung ab 2 Beschäftigten in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl 10 Punkte.
d) Technische Ausrüstung (5 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Anzahl der Computerarbeitsplätze und der CAD-/BIM-Arbeitsplätze in unterschiedlicher Abstufung gemäß Wertungsbogen; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
e) Qualitätssicherung (10 %)
Eine Bepunktung erfolgt hinsichtlich der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (betriebliche Vereinbarung, Vorbereitung der Zertifizierung, Zertifizierung) in unterschiedlicher Abstufung gemäß Bewertungsbogen. Eine Zertifizierung nach EN ISO 9001:2015 oder das Qualitätszertifikat „Planer am Bau" führt zu voller Punktzahl; maximal zu erreichende Punktzahl: 10 Punkte.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.