1930/StV10 – Wegekosten und externe Kosten des Bundesfernstraßennetzes im Zeitraum 2023 bis 2027

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Servicestelle Vergabe

Das Wegekostengutachten 2018 bis 2022 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wenn notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik sowie Zusatzberechnungen für mögliche Gesetzesvorhaben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-24 Auftragsbekanntmachung
2020-02-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: 1930/StV10
Kurze Beschreibung:
Das Wegekostengutachten 2018 bis 2022 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wenn notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik sowie Zusatzberechnungen für mögliche Gesetzesvorhaben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276673 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276673 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 208-507945
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG – zuletzt geändert durch die RL 2013/22/EU) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2018 bis 2022. Für den Zeitraum 2023 bis 2027 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Kommissionsvorschlags zur Revision der Eurovignetten-RL, der derzeit verhandelt wird.
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Der Auftragnehmer hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist:
Arbeitspaket 1 (AP 1): Infrastrukturkosten
Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose
Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung
Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten
Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten
Arbeitspaket 6 (AP 6): Energieeffizienz/CO2-Ausstoß
Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den AG Zusatzleistungen anfallen, wie z. B. Variantenberechnungen sowie Beratungsleistungen zur Gesamtthematik.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. (5) des Vertrags;
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind;
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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Zusätzliche Informationen:
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen ist der Sitz des BMVI in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterium 1 – Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters (Unternehmen):
a) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft oder durch den Einsatz von Unterauftragnehmern zu erbringen, sind in den Formblättern F-BS und ggf. F-BG-Erklärung Angaben zur Bieterstruktur zu machen;
b) Der Bieter und – sofern zutreffend – alle benannten Unterauftragnehmer sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft, hat/haben mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen;
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c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium 2.1 – Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1).
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Soweit der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist anstelle des Versicherungsnachweises eine hierauf lautende Erklärung abzugeben.
Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium 2.1 – Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall.
Soweit der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist anstelle des Versicherungsnachweises eine hierauf lautende Erklärung abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterium 3.1 – Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereich/ Themenschwerpunkt: „Monetäre Bewertung von Straßenverkehrsinfrastruktur“ (z. B. Vermögensbewertung, Lebenszyklusrechnung)
Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die bis zu 5 Jahre zurück liegen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich,
— Leistungszeitraum.
1) Beschreibung des Referenzprojektes
(Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung
(Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Eignungskriterium 3.2 – Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereich/Themenschwerpunkt: „Verkehrsmengenanalysen und -prognosen (Straße)“ (z. B. Erstellung und/oder Auswertung von Verkehrsstatistiken, Modellrechnungen zum Verkehrsfluss und/oder zu Verkehrsverlagerungen)
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.2):
Eignungskriterium 3.3 – Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereich/Themenschwerpunkt: „Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich (Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung, Lärmbelastung, vgl. Art. 2 der RL 1999/62/EG)“
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.3):
(Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein).
Besondere Bedingungen an die Ausführung der Leistungen: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, ob er derzeit und/oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten erbringt oder erbringen wird, die im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland, in Verbindung stehen. (Formblatt BesB 1).
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Mindeststandards:
Zu Eignungskriterium 3.1:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzen nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich „Monetäre Bewertung von Straßenverkehrsinfrastruktur“ (z. B. Vermögensbewertung, Lebenszyklusrechnung) belegen/nachweisen.
Zu Eignungskriterium 3.2:
Es sind mindestens 2 Referenzen nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich „Verkehrsmengenanalysen und -prognosen (Straße)“ (z. B. Erstellung und/oder Auswertung von Verkehrsstatistiken, Modellrechnungen zum Verkehrsfluss und/oder zu Verkehrsverlagerungen) belegen/ nachweisen.
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Zu Eignungskriterium 3.3:
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: es sind mindestens 2 Referenzen nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich „Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich“ belegen/nachweisen.
Zu Besondere Bedingungen an die Ausführung der Leistungen: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland, in Verbindung stehen, erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
§ 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, ob er derzeit und/oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten erbringt oder erbringen wird, die im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland, in Verbindung stehen. Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland, in Verbindung stehen, erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Ermittlung der Mautteilsätze für Infrastrukturkosten und für externe Kosten der Luftverschmutzung sowie Lärmbelästigung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Ermittlung eines neuen Mautteilsatzes für Energieeffizienz/CO2-Ausstoß
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Überprüfung der Belastbarkeit der Ergebnisse aus AP 1-6 (Qualitätssicherung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeit- und Arbeitsplan (Projektmanagement)
Personaleinsatzplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=276673 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Interessenten/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info;
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2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die e-Vergabe-Plattform bis zum 15.11.2019 um 10:00 Uhr (als registrierter Nutzer der e-Vergabe-Plattform). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform veröffentlicht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 208-507945 (2019-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 556 100 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 042-099793
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 208-507945
ABl. S-Ausgabe: 42

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von 5 Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG – zuletzt geändert durch die RL 2013/22/EU) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2018 bis 2022. Für den Zeitraum 2023 bis 2027 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Kommissionsvorschlags zur Revision der Eurovignetten-RL, der derzeit verhandelt wird.
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— Arbeitspaket 1 (AP 1): Infrastrukturkosten,
— Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose,
— Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung,
— Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten,
— Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten,
— Arbeitspaket 6 (AP 6): Energieeffizienz/CO2-Ausstoß.
Innerhalb der o. a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den AG Zusatzleistungen anfallen, wie z. B. Variantenberechnungen sowie Beratungsleistungen zur Gesamtthematik.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Name: Bietergemeinschaft Alfen Consult GmbH/Aviso GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 556 100 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 042-099793 (2020-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 1930/StV10 – Wegekosten und externe Kosten des Bundesfernstraßennetzes im Zeitraum 2023 bis 2027
Referenznummer: 24122-1930/StV10
Kurze Beschreibung:
Das Wegekostengutachten 2018 bis 2022 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wenn notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik sowie Zusatzberechnungen für mögliche Gesetzesvorhaben. Die Änderung des Auftrags umfasst die Erbringung erweiterter Berechnungen sowie die zusätzliche Durchführung einer Evaluierung und die Berücksichtigung ihrer Ergebnisse im weiteren Gutachten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 1930/StV10
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 1930/StV10
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 556 100 EUR 💰
Kennung des Angebots: Angebot von Bietergemeinschaft Alfen Consult / Aviso
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arbeitsgemeinschaft Alfen Consult GmbH/Aviso GmbH
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE235835356
Postleitzahl: 04155
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@alfen-consult.de 📧

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: UStID. DE235213079
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: H 14/Servicestelle Vergabe
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +4930183008071490 📠
URL: http://bmdv.bund.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: UStID. +49 228 9499 0
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-23+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der zwischenzeitlich final verhandelten europäischen Eurovignetten-Richtlinie ist die Anpassung der bei der ursprünglichen Auftragsvergabe zugrunde gelegten Berechnungs-Methodik notwendig geworden (insb. CO2-Diffferenzierung). Zudem soll auf Grundlage einer Entschließung des Deutschen Bundestages die Wirksamkeit der aktuellen Mautanpassung evaluiert und die Ergebnisse bei der Weiterentwicklung der Mautpflicht herangezogen werden. Die Entschließung des Deutschen Bundestages zum Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften mit den ausgelösten Folgen für die Aktualisierung des Wegekostengutachtens war zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar und eingeplant. Die zusätzlichen Leistungen waren nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen, weil sie in ihrem Umfang und ihrem Inhalt zum Zeitpunkt der Vergabe nicht absehbar waren. Sie stehen in einem engen funktionalen Zusammenhang mit der ursprünglichen Beauftragung zur Erarbeitung des Wegekostengutachtens und sind für die vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung der ursprünglich beauftragten Leistungen erforderlich. Die Änderung des Auftrages ist darüber hinaus ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die zusätzlichen Leistungen hängen untrennbar mit der ursprünglich beauftragten Leistung zusammen, weil 1) die bisherige, Auftragnehmer-spezifische Berechnung mit geänderten Parametern zu überarbeiten bzw. fortzuführen ist und 2) die Evaluierungsergebnisse mit entsprechenden Vorschlägen auf das vergebene Wegekostengutachten unmittelbar auswirkt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Erhöhung der Vergütungsobergrenze von 556.100 Euro um 100.163,80 Euro auf 656.263,80 Euro im Rahmen der Beauftragung zusätzlicher Leistungen.
Quelle: OJS 2024/S 250-794202 (2024-12-23)