Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt zweistufig.
1. Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen.
2. Die Auswahl erfolgt durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien:
Nr. 4.1
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenschwerpunkt/e:
— Analysen zur Methodik von Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Verkehrswesen und deren Weiterentwicklung oder
— Vorbereitung und Durchführung von Nutzen-Kosten-Analysen im Verkehrswesen
Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurück liegen.
Nr. 4.2
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Themenschwerpunkt/e:
— Analysen und Methoden im Bereich der Verkehrsnachfrage oder
— Statistische Analysen und Methoden im Bereich der Verkehrsentwicklung oder
— Verfahren und Methoden zur ex ante-Abschätzung von Investitionskosten, möglichst mit Bezug zum Verkehrssektor oder
— Analysen und Methoden zur Ermittlung von Defiziten der An- und Verbindungsqualitäten bzw. von Erreichbarkeitsdefiziten in bestehenden Verkehrsnetzen.
Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurück liegen.
Erläuterungen zu den erforderlichen Angaben im Teilnahmeantrag zu Nr. 4.1 und 4.2
Zu jeder Referenz sind Angaben gem. Formblatt F 4.1 bzw. 4.2 (siehe Teilnahmeunterlagen) zu machen.
Die Eignungskriterien sind wie folgt gewichtet:
EK 4.1: 60 Gewichtungspunkte
EK 4.2: 40 Gewichtungspunkte
= 100 Gewichtungspunkte
Je Kriterium können 0 - 4 Bewertungspunkte erzielt werden.
Das jeweilige Produkt aus den Gewichtungspunkten und den Bewertungspunkten pro Kriterium wird summiert. Als Gesamtpunktzahl können maximal 400 Punkte erreicht werden.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Wertungsmaßstab zu 4.1 und 4.2:
Die für den geforderten Themenschwerpunkt angegebenen Referenzen/Erfahrungen lassen auf das Vorliegen der mindestens erforderlichen beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit schließen (Grundeignung).
In Bezug auf das Erfahrungsspektrum und die Erfahrungstiefe (Art und Dauer der Projekte/Themen) ergibt sich:
— eine sehr gute, außerordentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit
= 4 Bewertungspunkte,
— eine gute, wesentlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit
= 3 Bewertungspunkte,
— befriedigende, deutlich über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit
= 2 Bewertungspunkte,
— ausreichende, leicht über diese Grundeignung hinausgehende berufliche und technische Leistungsfähigkeit
= 1 Bewertungspunkte,
— das Vorliegen der Grundeignung = 0 Bewertungspunkte.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.