Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 3.1) Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens 1 Referenz nachzuweisen. Jede einzelne Referenz muss kumulativ:
a) Projektträgertätigkeiten für Förderprogramme im Fachgebiet Elektromobilität;
b) Kenntnisse im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht und
c) einen ununterbrochenen Leistungszeitraum von mindestens 2 Jahren nachweisen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro),
— Anzahl und Art der bearbeiteten Projekte.
1) Beschreibung des Referenzprojektes: Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse;
2) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung: Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.
Zu 3.3) Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Förderprogramm Elektromobilität des BMVI in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/jeweiligen Unternehmens, dass:
— derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist. oder
— eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.