1959/G23 – Projektträgerschaft im Bereich der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) des BMVI

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe

Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms Elektromobilität des BMVI sucht das BMVI einen Projektträger zur Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-11 Auftragsbekanntmachung
2019-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 1959/G23
Kurze Beschreibung:
Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms Elektromobilität des BMVI sucht das BMVI einen Projektträger zur Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Treuhandverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=281104 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=281104 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 177-431287
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger (PT) unterstützt den Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Die Koordination und die fachlich-inhaltliche Umsetzung des Förderprogramms Elektromobilität hat das BMVI derzeit der Programmgesellschaft Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) mit Sitz in Berlin übertragen.
Der Projektträger arbeitet entsprechend den Vorgaben des BMVI in der Leistungsausführung eng mit der NOW GmbH zusammen.
Er beurteilt unter Zugrundelegung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der fachlichen Stellungnahme der Programmgesellschaft NOW jedes beantragte Vorhaben ausgehend von den inhaltlichen Zielen des BMVI-Förderschwerpunkts Elektromobilität. Der PT berät die Antragsteller insbesondere in Bezug auf zuwendungsrelevante Aspekte, führt die inhaltliche und formale Prüfung der Fördermittelanträge durch und holt die Bewertungen der Programmgesellschaft ein, soweit diese noch nicht vorliegen. Unter der Voraussetzung seiner Beleihung erlässt er Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte.
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Ein weiteres Leistungsmerkmal von wesentlicher Bedeutung ist die Erfolgskontrolle. Die Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich die Zielerreichungskontrolle, die Wirkungskontrolle und die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Die begleitende Erfolgskontrolle wird projektspezifisch entsprechend der in den Zuwendungsbescheiden konkret getroffenen Vereinbarungen durchgeführt. Im Rahmen des Projekt-Monitorings wird untersucht, ob die im Rahmen der Antragstellung sowie durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen definierten Ziele der geförderten Projekte erreicht wurden bzw. der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt. Der PT hat hierfür alle notwendigen Zahlen, Daten und Unterlagen bereitzuhalten und auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen. Notwendige Aufbereitungen von Daten, Zahlen und Fakten hat er im Rahmen der Durchführung der begleitenden Erfolgskontrolle auf Anforderung durchzuführen.
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Zum Leistungsumfang gehören u. a. auch:
— ein regelmäßiger fachlicher Austausch mit der Programmgesellschaft NOW sowie Projektträgern, die korrespondierende Förderaktivitäten weiterer Bundesressorts betreuen,
— das Durchführen von Vergabeverfahren von programmbegleitenden Studien und Begleitforschungsaufträgen.
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch den AG beabsichtigt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Es ist ein Fördervolumen von voraussichtlich jährlich rund 30 Mio. EUR im Vertragszeitraum vom Projektträger zu verwalten. Neben den zu betreuenden Vorhaben ist entsprechend dem o. g. regelmäßigen Fördervolumen mit einem jährlichen Aufwand von rund 160 Neubewilligungen und rund 1.100 laufenden bzw. ausgelaufenen aber noch abzuschließende Vorhaben zu kalkulieren (durchschnittliche Erfahrungswerte).
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Das Fördervolumen kann abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln jährlich variieren. Der Projektträger muss in der Lage sein, Arbeitsspitzen aufgrund einer Veränderung des Fördervolumens oder Erhöhung der Anzahl der Anträge durch einen flexiblen Personaleinsatz auch kurzfristig abzufangen. Es besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Mittel in vorher nicht abzuschätzendem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
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In diesem Fall ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen:
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze,
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind,
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütung wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt,
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d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis.
Zusätzliche Informationen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der Sitz des Bundesministeriums (BMVI) in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nr. 1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bieters (Unternehmen)
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft).(Formblatt F1)
Nr. 2.1) Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2.1).
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Soweit der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist anstelle des Versicherungsnachweises eine hierauf lautende Erklärung abzugeben.
Nr. 2.2) Bankauskunft
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist).
Mindeststandards:
Zu Nr. 2.1) Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen, jeweils 2-fach maximiert, abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall.
Soweit der Bewerber dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht vorgesehen ist, ist anstelle des Versicherungsnachweises eine hierauf lautende Erklärung abzugeben.
Zu Nr. 2.2) Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, dass die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Themengebiet:
Projektträgerschaft für Förderprogramme auf dem Fachgebiet der Elektromobilität;
3.2) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Vorlage einer Eigenerklärung, in der die im Unternehmen etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung dargestellt werden. Der Nachweis kann daher alternativ auch durch Vorlage eines Zertifikates über ein etabliertes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig geführt werden;
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3.3) Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.3) mit dem Angebot vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer, aus der sich ergibt:
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— aus welchem/n Sachverhalt/Umständen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum tatsächlich keine Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
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3.4) Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.4), dass gem. Leistungsbeschreibung:
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind;
b) die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden;
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens „Profi" (Anlage 1b der Leistungsbeschreibung) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen;
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d) Angabe der benötigten PROFI-Arbeitsplätze.
Besondere Bedingungen an die Ausführung der Leistungen: Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen – Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 5 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 7 und 8 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu 3.1) Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens 1 Referenz nachzuweisen. Jede einzelne Referenz muss kumulativ:
a) Projektträgertätigkeiten für Förderprogramme im Fachgebiet Elektromobilität;
b) Kenntnisse im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht und
c) einen ununterbrochenen Leistungszeitraum von mindestens 2 Jahren nachweisen.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3.1):
— Kurztitel des Referenzprojektes,
— Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt,
— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich,
— Leistungszeitraum (Jahr),
— Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro),
— Anzahl und Art der bearbeiteten Projekte.
1) Beschreibung des Referenzprojektes: Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse;
2) Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung: Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.
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Zu 3.3) Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit dem Förderprogramm Elektromobilität des BMVI in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
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Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/jeweiligen Unternehmens, dass:
— derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist. oder
— eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
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Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Bedingungen an die Ausführung der Leistungen:
1) Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV;
2) Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen – Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 5 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 7 und 8 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beispielhafte Darstellung der Vorgehensweise zur Beurteilung der Förderprojekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Vorgehensweise zum Berichtswesen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsorganisation
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=281104 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
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1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info
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2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 4.10.2019 um 10 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 177-431287 (2019-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 240-589642
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 177-431287
ABl. S-Ausgabe: 240

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Es ist ein Fördervolumen von voraussichtlich jährlich rund 30 Mio. EUR im Vertragszeitraum vom Projektträger zu verwalten. Neben den zu betreuenden Vorhaben ist entsprechend dem o. g. regelmäßigen Fördervolumen mit einem jährlichen Aufwand von rund 160 Neubewilligungen und rund 1 100 laufenden bzw. ausgelaufenen aber noch abzuschließende Vorhaben zu kalkulieren (durchschnittliche Erfahrungswerte).
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In diesem Fall ist der AG berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
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c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütung wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-13 📅
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postort: Jülich
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 7 157 252 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Quelle: OJS 2019/S 240-589642 (2019-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2233/G23 Projektträgerschaft im Bereich der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) - Auftragsänderung
Kurze Beschreibung:
Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms Elektromobilität des BMDV sucht das BMVI einen Projektträger zur Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.
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Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 8 484 237 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2233/G23
Titel: Projektträgerschaft im Bereich der batterieelektrischen Mobilität (Elektromobilität) - Auftragsänderung
Beschreibung der Beschaffung:
Für die fortlaufende Umsetzung des Förderprogramms Elektromobilität des BMDV sucht das BMDV einen Projektträger zur Begleitung der Fördermaßnahmen, um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben sind zentrales Leistungsmerkmal.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 1959/G23
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 157 252 EUR 💰
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: TEN-0000
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Servicestelle-Vergabe
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
Fax: +4930183008071490 📠
URL: http://bmdv.bund.de 🌏
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 49228-9499163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin. § 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung des Auftrages ist ohne erneutes Vergabeverfahren zulässig. Die Änderung ist auf Grund einer enorm hohen Annahme der Fördermaßnahme und einer enorm hohen Anzahl von Förderanträgen erforderlich geworden. Der Auftraggeber konnte nicht damit rechnen, dass von Beginn an diese enorm hohe Nachfrage nach Förderung besteht. Durch die spätere Aufstockung der Fördermittel auf Grund des Klimaschutzprogramms erhöhte sich die Anzahl der Förderanträge und Fördernehmer weiter. Selbst bei sorgfältigster Planung konnte der Auftraggeber konnte diese Änderung nicht voraussehen. Durch die Änderung ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht. Der Leistungsinhalt ändert sich nicht. Es werden Förderprojekte im Bereich der batterie-elektrischen Mobilität durch den AN begleitet.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 157 252,00 EUR Änderung: Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8 484 237,00 EUR
Quelle: OJS 2024/S 073-217878 (2024-04-11)