Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Erklärungen zu Durchrostungsgarantie und Garantiebedingungen;
2) Geeignete Referenzen in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
3) Angabe, welche Teile des Auftrags die Unternehmerin/der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin/vom Bieter beabsichtigt).
Auf gesonderte Anforderung durch die Auftraggeberin/den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
2) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
3) Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Auftragserfüllung zur Verfügung steht;
4) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden;
5) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwendet;
6) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind;
7) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
8) Angabe, welche Nachunternehmer der Unternehmer mit Teilen des Auftrags zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern vom Bieter beabsichtigt);
9) Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist;
10) Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist von der Bieterin/vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.