1970/DG24 Projektträgerschaft – Weiterentwicklung des automatisierten und vernetzten Fahrens (AVF)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe

Der Projektträger unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) bei der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-04 Auftragsbekanntmachung
2019-10-11 Ergänzende Angaben
2019-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 1970/DG24
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) bei der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=285906 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=285906 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-08 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 194-471597
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch das BMVI vorgesehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das 2016 etablierte Forschungsprogramm automatisiertes und vernetztes Fahren ergänzt die bestehenden Forschungsprogramme der Bundesregierung (Programme von BMBF und BMWi) inhaltlich, wendet sich schwerpunktmäßig verkehrs- und gesellschaftspolitischen Fragestellungen zu und bezieht das Digitale Testfeld Autobahn ein. Grundlage der Förderung bilden die Förderrichtlinien „Automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland“ (FR-DTA) und „Automatisiertes und vernetztes Fahren“ (FR-AVF).
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Auf Grundlage dieser beiden Förderrichtlinien werden 41 Projekte (= 183 Zuwendungsempfänger) gefördert. Im Rahmen des Forschungsprogramms AVF wurden zudem 60 Kommunen bei der Erstellung von green City Masterplänen unterstützt. Zur Unterstützung des BMVI bei der Umsetzung der Vorhaben wurde für den Zeitraum 2016 bis 2019 ein Projektträger beauftragt. Der Leistungszeitraum endet zum 31.12.2019 vertragsgemäß.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Forführung der administrativen Begleitung der Fördermaßnahmen laut Leistungsbeschreibung. Der Projektträger als Auftragnehmer (AN) unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der fachlichen Begleitung und administrativen Fördermittelbearbeitung.
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Die Unterstützung besteht im Einzelnen aus folgenden Arbeitspaketen:
— AP1: Organisatorische und fachliche Begleitung sowie Administration von Forschungs- und Entwicklungsprojekten nach den maßgeblichen Förderrichtlinien,
— AP2: Monitoring der Forschungs- und Entwicklungsprojekten,
— AP3: Evaluation,
— AP4: Unterstützung bei der Verbreitung der Projektergebnisse.
Insbesondere sind folgende Tätigkeiten Gegenstand des Auftrags:
— Begleitung der bewilligten Vorhaben, u. a. Teilnahme an Sitzungen der Zuwendungsempfänger, Verfolgung der Verwertungsmaßnahmen der Zuwendungsempfänger und Prüfung der Umsetzung der Verwendung nach Vorhabenende, laufende Auswertung der Ergebnisse und Mitwirkung bei der Evaluationen der Projekte,
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— Verwendungsnachweisprüfung, ggf. Erlass von Änderungs- und Rückforderungsbescheiden sowie deren rechtliche Durchsetzung,
— Aufbewahrung aller zuwendungsrelevanten Unterlagen und Übergabe dieser in elektronischer Form nach Abschluss der Projekte an den AG,
— treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO,
— Vor- und Nachbereitung sowie Teilnahme an Jour fixe mit dem AG,
— Erstellung von Berichten.
(nähe Angaben sind der Leistungebeschreibung zu entnehmen).
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch das BMVI vorgesehen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html)
— Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (Formblatt F-EK1.1),
— ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen,so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen,
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— verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die oben genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
— Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hier für benannten anderen Unternehmens, F-EK2.1), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird,
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— sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE) vorzulegen.
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b) Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts (Bankerklärung) zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen;
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c) Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz im Bereich der Projektträgerschaften für die vergangengen 3 Jahre (Formblatt F EK 2.3) sofern diese Angaben verfügbar sind.
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Mindeststandards:
Zu a) Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall.
Zu c) Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Projektträgerschaften in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Abgabe einer Eigenerklärung über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben unter Angabe von:
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— Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich,
— Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen/Tätigkeiten),
— Leistungszeitraum,
— Gesamtanzahl aller Zuwendungsempfänger.
b) Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt C-F-EK3.1), dass gem. Leistungsbeschreibung:
— die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind,
— die für den „Profi“ – Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden,
— die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungenmittels des Verfahrens „Profi“ (Anlage 1b der Leistungsbeschreibung) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen,
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— Angabe der benötigten Profi-Arbeitsplätze.
b) Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung zur Neutralität/Interessenkonflikten (Formblatt C-F-EK3.3) mit dem Angebot, aus der sich ergibt:
— dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
— aus welchem/n Sachverhalt/Umständen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist. Ggf. ist schlüssig darzulegen, warum tatsächlich keine Interessenkollision vorliegt und/oder welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
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c) Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen – es sind eine Person und deren Vertretung als Verantwortliche zu benennen.
Mindeststandards:
Zu a) Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
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Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
— die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprogramme nach deutschem Zuwendungsrecht zum Gegenstand gehabt haben,
— die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein,
— die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 100 Zuwendungsempfänger umfasst haben.
Zu b) Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Zu c) Diese Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung,
— Neutralitätserklärung; zusätzlich zur Angabe unter III. 1.3 c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
— Verpflichtung des Projektleiters, seiner Vertretung, sowie der verantwortlichen Person für die Finanzen und deren Vertretung nach dem Verpflichtungsgesetz.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist Bietern und ihren Bevollmächtigen nicht gestattet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=285906 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert;
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikationzwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
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3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 25.10.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
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4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblattder Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren,
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5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung;
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6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen;
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeberkann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 194-471597 (2019-10-04)
Ergänzende Angaben (2019-10-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 199-484531
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 194-471597
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Änderung der Angebotsfrist auf den 8.11.2019, 10:00 Uhr Änderung der Bindefrist: die Bieter sind bis zum 31.12.2019 an ihr Angebot gebunden.
Quelle: OJS 2019/S 199-484531 (2019-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2049925.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 237-582065
ABl. S-Ausgabe: 237

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Vorgehensweise zur Begleitung der Projekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Personalplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleitung
Erfahrungen und Fachkenntnisse der eingesetzten Personen, auf den Fachgebieten der „Digitalisierung im Verkehrsbereich" oder „Künstliche Intelligenz im Verkehrsbereich"
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-05 📅
Name: VDI/ VDE Innovation + Technik GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2049925.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist;
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3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationenin der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 25.10.2019 zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden;
Mehr anzeigen
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
Mehr anzeigen
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 237-582065 (2019-12-05)