“1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) undIV.2.7) schriftlich oder in Textform an die...”
1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) undIV.2.7) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten;
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 148-363354 (2019-07-30)