“1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die...”
1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) und IV.2.7) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 176-427664 (2019-09-09)