Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs-, Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen;
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
1) Präqualifikation
Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzl. Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen;
2) Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bewerber ist das FB 124 auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die nach FB 124 einzureichenden Referenz, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen müssen bereits mit dem Teilnahmeantrag sowohl vom präqualifizierten als auch vom nicht-präqualifizierten Bewerber in dieser qualifizierten Form vorgelegt werden:
Der Bewerber muss den Nachweis erbringen, dass er in den vergangenen 5 abgeschl. Geschäftsjahren immer über mind. 20 Arbeitskräfte verfügte und entspr. auch akt. über solch eine Mitarbeiterzahl verfügt. Erbringt der Bewerber diese Erklärung nicht, wird sein Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Die im Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen müssen folgende Qualifikationen aufweisen:
— Mind. 2 Projektreferenzen aus den letzten 5 Jahren müssen über ein Auftragsvolumen von mind. 500 000 EUR netto verfügen,
— Mind. 2 Referenznachweise im Leistungsspektrum Digitale Video- und Audioverteilung,
— Mind. 2 Referenznachweise mit Steuerungslösungen der Unternehmen Crestron, AMX oder Extron,
— Mind. 1 Projektreferenz „Digital Signage“,
— Mind. 2 Referenzleistungen in Volks- oder Bürgervertretungen, nationale oder internationale Parlamente möglich,
— Alternativ zu Leistungen in Volks- bzw. Bürgervertretung kann der Bewerber auch Referenzen über permanent installierte Konferenzanlagen für mind. 75 Teilnehmer vorlegen.
Die Referenzen müssen mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlen die Referenzen wird der Teilnahmeantrag des Bieters nicht berücksichtigt.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag den Nachweis erbringen, dass zur Ausführung der Leistung ein deutschsprachiger Projekt- und Bauleiter sowie Programmierer eingesetzt wird. Fehlt der Nachweis wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Gelangt das Angebot aus dem Verhandlungsverfahren eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im FB 124 angegebenen weiteren Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem FB 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragnehmer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf
Das Formblatt 124 wird außerdem auf dem Vergabemarktplatz bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen;
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.