Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung eines komplett entwickelten Video on Demand Streamingdienstes (nachfolgend „der Anbieterdienst“ oder VoD) für alle aktuellen Webbrowser sowie Inhalte für diesen durch einen Auftragnehmer. Der Auftragnehmer soll darüber hinaus das Content-Handling inklusive der Rechteklärung übernehmen und sich um redaktionelle Leistungen und Marketing Unterstützung sorgen. Zudem kümmert er sich selbstständig um den Betrieb und die technische Weiterentwicklung der IT-Plattform.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 19FEA42571 Video on Demand Streamingdienst (VoD) im ICE-Portal
19FEA42571
Produkte/Dienstleistungen: Verleih von Videofilmen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung eines komplett entwickelten Video on Demand Streamingdienstes (nachfolgend „der Anbieterdienst“ oder...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung eines komplett entwickelten Video on Demand Streamingdienstes (nachfolgend „der Anbieterdienst“ oder VoD) für alle aktuellen Webbrowser sowie Inhalte für diesen durch einen Auftragnehmer. Der Auftragnehmer soll darüber hinaus das Content-Handling inklusive der Rechteklärung übernehmen und sich um redaktionelle Leistungen und Marketing Unterstützung sorgen. Zudem kümmert er sich selbstständig um den Betrieb und die technische Weiterentwicklung der IT-Plattform.
Die Möglichkeit der Unterhaltung durch TV-Serien und Kinofilme während der Reise in den Fernverkehrszügen der DB Fernverkehr AG (DB F) ist eine wichtige Funktionalität und Serviceleistung im ICE Portal. Die DB F beabsichtigt deshalb die Fortführung dieses Unterhaltungsangebots in allen ICEs der DB F ab dem Ende Q1 2021 und sucht hiermit einen Auftragnehmer für diesen Bewegtbild-Dienst.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Bereitstellung eines komplett entwickelten Video on Demand Streamingdienstes (nachfolgend „der Anbieterdienst“ oder VoD) für alle aktuellen Webbrowser sowie Inhalte für diesen durch einen Auftragnehmer. Der Auftragnehmer soll darüber hinaus das Content-Handling inklusive der Rechteklärung übernehmen und sich um redaktionelle Leistungen und Marketing Unterstützung sorgen. Zudem kümmert er sich selbstständig um den Betrieb und die technische Weiterentwicklung der IT-Plattform.
Der Anbieterdienst soll für alle Zugreisende der existierenden und zukünftigen ICE Züge ab Q1 2021 auf diese ICE Züge ausgerollt sein. Der Anbieterdienst wird wie folgt erreich- und nutzbar sein: Wenn ein Nutzer die Wi-Fi-Funktionalität an seinem Endgerät (Handy, Tablet, Laptop, etc.) aktiviert, wird er nach der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen für die Nutzung des Wlans auf eine Startseite des ICE Intranet Services namens „ICE Portal“ geleitet. Dieses ICE Portal ist für Reisende über das Wlan in der 1. wie 2. Klasse kostenlos und unbeschränkt zugänglich.
Auf der ICE Portal Startseite wird der Dienst integriert. Wenn der Reisende auf das Angebot „VoD“ klickt, wird der Reisende zum Angebot geleitet. Der Anbieterdienst soll aus nur einem Bereich, nämlich einem für den Reisenden kostenlosen Bereich mit entsprechenden Unterseiten bestehen. Innerhalb des Teaser Bereichs soll der Reisende unlimitiert, kostenlos Zugang auf die vorgehaltenen Bewegtbild-Inhalte haben. Ein optionaler, freiwilliger Login mit einem Bahn ID SSO ist in der Planung.
Die erforderlichen Produktbestandteile müssen unter Betrachtung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs sowie den Anforderungen an Verfügbarkeit, Übertragungsgeschwindigkeit und Stabilität der Internetverfügbarkeit sowie den technischen Gegebenheiten im ICE realisiert werden.
Leistungen können an Nachunternehmer (Subunternehmer) vergeben werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um max. 24 Monate, sofern vorab keine Kündigung erfolgte. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf 8 Jahre begrenzt.”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils um max. 24 Monate, sofern vorab keine Kündigung erfolgte. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf 8 Jahre begrenzt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auszug aus dem Handelsregister ist beizufügen (nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignungskriterien erhält man auf dem unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ unter der Anlage T1...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien erhält man auf dem unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ unter der Anlage T1 Teilnahmeantrag_Ausfüllhilfe, welche im Rahmen dieser Veröffentlichung -Nr. 19FEA42571 dort hinterlegt ist (Excel-Ausfüllhilfe). Das Dokument ist vollständig auszufüllen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignungskriterien erhält man auf dem unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ unter den Anlage T1...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungskriterien erhält man auf dem unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ unter den Anlage T1 Teilnahmeantrag_Ausfüllhilfe, welche im Rahmen dieser Veröffentlichung -Nr. 19FEA42571 dort hinterlegt ist (Excel-Ausfüllhilfe). Das Dokument ist vollständig auszufüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Dokumente „Bietereigenerklärung“ und „Vertraulichkeitserklärung“ sind vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Fehlende Angaben / Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Dokumente „Bietereigenerklärung“ und „Vertraulichkeitserklärung“ sind vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Fehlende Angaben / Erklärungen können zum Ausschluss führen.
Die Erklärungen erhält man unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Unter der Anlage T2 Bietereigenerklärung, T3 Vertraulichkeitserklärung welche im Rahmen dieser Veröffentlichung -Nr. 19FEA42571 dort hinterlegt sind.
Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinander folgenden Phasen. Der Auftraggeber behält sich die schrittweise Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vor und teilt dies rechtzeitig mit.
III.1.5).
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank gemäß dem als Anlage A9 auf dem Bieterportal...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer deutschen Großbank gemäß dem als Anlage A9 auf dem Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Beigefügten Muster zu stellen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es kommen Vertragsmuster und Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG zum Einsatz.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Beteiligten einer Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung abgeben und einen Bevollmächtigten nennen, der allein...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Beteiligten einer Bietergemeinschaft müssen eine Erklärung über eine gesamtschuldnerische Haftung abgeben und einen Bevollmächtigten nennen, der allein berechtigt ist Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. Handlungen vor- und entgegen zu nehmen.
Bei Bietergemeinschaften sind alle Mitglieder zur Kenntnis zu geben. Fachkunde und Leistungsfähigkeit in Bezug auf die jeweiligen Mitglieder sind nachzuweisen. Bezüglich Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln vorliegen, ansonsten führt dies zum Ausschluss der gesamten Gemeinschaft.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist zu unterzeichnen. Die Erklärung erhält man unter Ziff. I.3 angegebenen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ unter der Anlage T4 Bietergemeinschaftserklärung, welche im Rahmen dieser Veröffentlichung -Nr. 19FEA42571 dort hinterlegt ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin...”
Bei dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin handelt es sich um den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Eine Angebotsabgabe zu diesem Termin ist unzulässig. Für die Teilnahme an der Vergabe werden zunächst Teilnahmeanträge der Bewerber abgefordert. Für die Teilnahmeanträge ist die elektronische Ausfüllhilfe (Exceltabelle) des Auftraggebers auszufüllen, anderenfalls finden sie keine Berücksichtigung.
Der Auftraggeber stellt diese Ausfüllhilfen auf dessen Bieterportal https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/ jedem Bewerber zum Download zur Verfügung.
Die Projektnummer lautet: 19FEA42571. Eine Zusendung z. B. per E-Mail ist ausgeschlossen.
Jeder Bewerber hat diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte elektronische Ausfüllhilfe des Teilnahmeantrags (im Excel-Datei/MS97-Format) auszufüllen und dem Auftraggeber bis spätestens zum 7.1.2020 (12:00 Uhr) mit allen geforderten Nachweisen, Erklärungen, etc. auf der Plattform zu hinterlegen.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis zum 19.12.2019 – 10:00 Uhr- ausschließlich über die Bieterkommunikation des Bieterportals gestellt werden. Die Fragen werden gesammelt und in entsprechenden Abständen gebündelt beantwortet.
Sollte zum Ende der vorgenannten Bewerbungsfrist kein auf der eVergabe-Plattform elektronisch hochgeladener Teilnahmeantrag vorliegen, findet der Bewerber im weiteren Verfahren keine Berücksichtigung. Das gilt auch dann, wenn er innerhalb der Bewerbungsfrist die Unterlagen postalisch auf Datenträger oder anderweitig einreichen sollte.
Bitte beachten Sie nachstehende Anforderungen:
Alle elektronisch übergebenen Unterlagen müssen in einem PC-lesbaren Format (MS-Office kompatibel, pdf, tif, jpg) vorliegen.
Ferner zu beachten ist:
Bitte beachten Sie, dass zu dem o. g. Termin nur der wie oben beschriebene Teilnahmeantrag einzureichen ist. Eine Angebotsabgabe ist zu diesem Zeitpunkt nicht zulässig.
Nur diejenigen Teilnahmeanträge von Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften, die die in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen und somit geeignet sind, diese Leistung zu erbringen und gegen die keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 f GWB vorliegen, kommen in die weitere Auswahl.
Die auf der Vergabeplattform abzurufenden Vergabeunterlagen mit den Dateinamen Anlage A.. (z. B. Anlage A2 Preisblatt) dienen zum jetzigen Zeitpunkt lediglich zur detaillierten Information über Umfang, Inhalt des Auftrags. Hinweis dazu, dass aus Gründen der Vertraulichkeit nicht alle Vergabeunterlagen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung zum Download zur Verfügung stehen. Diese werden an die geeigneten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt, nachdem diese eine Vertraulichkeitserklärung gemäß der Anlage T3 Vertraulichkeitserklärung ausgefüllt und unterzeichnet hochgeladen haben. Änderungen an dem Vordruck führen dazu, dass der betreffende Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Sofern das Unternehmen bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die vertraulichen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt bekommen möchte, ist vorab die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung (Anlage T3) bis zum 19.12.2019 – 10:00 Uhr- ausschließlich über die Bieterkommunikation der e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG einzureichen. Dies setzt eine Registrierung bei der Bieterplattform (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) voraus. Nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung bei der Deutsche Bahn AG werden die vertraulichen Unterlagen dem Unternehmen über das Bieterportal zur Verfügung gestellt.
Wer sich bewerben möchte (einen Teilnahmeantrag abgeben möchte), muss sich rechtzeitig bei der Bieterplattform des Auftraggebers registrieren lassen. Wir empfehlen dies mindestens 10 Tage vorm Einreichen bzw. Hochladen von Dateien bzw. tatsächlicher Teilnahme an der Vergabe bzw. Abgabe des Teilnahmeantrags zu der Vergabe zu tun.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 231-567764 (2019-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Möglichkeit der Unterhaltung durch TV-Serien und Kinofilme während der Reise in den Fernverkehrszügen der DB Fernverkehr AG (DB F) ist eine wichtige...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Möglichkeit der Unterhaltung durch TV-Serien und Kinofilme während der Reise in den Fernverkehrszügen der DB Fernverkehr AG (DB F) ist eine wichtige Funktionalität und Serviceleistung im ICE Portal. Die DB F beabsichtigt deshalb die Fortführung dieses Unterhaltungsangebots in allen ICEs der DB F ab dem Ende Q1 2021 und sucht hiermit einen Auftragnehmer für diesen Bewegtbild-Dienst.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Bereitstellung eines komplett entwickelten Video on Demand Streamingdienstes (nachfolgend „der Anbieterdienst“ oder VoD) für alle aktuellen Webbrowser sowie Inhalte für diesen durch einen Auftragnehmer. Der Auftragnehmer soll darüber hinaus das Content-Handling inklusive der Rechteklärung übernehmen und sich um redaktionelle Leistungen und Marketing Unterstützung sorgen. Zudem kümmert er sich selbstständig um den Betrieb und die technische Weiterentwicklung der IT-Plattform.
Der Anbieterdienst soll für alle Zugreisende der existierenden und zukünftigen ICE Züge ab Q1 2021 auf diese ICE Züge ausgerollt sein. Der Anbieterdienst wird wie folgt erreich- und nutzbar sein: Wenn ein Nutzer die Wi-Fi-Funktionalität an seinem Endgerät (Handy, Tablet, Laptop, etc.) aktiviert, wird er nach der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Wlans auf eine Startseite des ICE Intranet Services namens „ICE Portal“ geleitet. Dieses ICE Portal ist für Reisende über das Wlan in der 1. wie 2. Klasse kostenlos und unbeschränkt zugänglich.
Auf der ICE Portal Startseite wird der Dienst integriert. Wenn der Reisende auf das Angebot „VoD“ klickt, wird der Reisende zum Angebot geleitet. Der Anbieterdienst soll aus nur einem Bereich, nämlich einem für den Reisenden kostenlosen Bereich mit entsprechenden Unterseiten bestehen. Innerhalb des Teaser Bereichs soll der Reisende unlimitiert, kostenlos Zugang auf die vorgehaltenen Bewegtbild-Inhalte haben. Ein optionaler, freiwilliger Login mit einem Bahn ID SSO ist in der Planung.
Die erforderlichen Produktbestandteile müssen unter Betrachtung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs sowie den Anforderungen an Verfügbarkeit, Übertragungsgeschwindigkeit und Stabilität der Internetverfügbarkeit sowie den technischen Gegebenheiten im ICE realisiert werden.
Leistungen können an Nachunternehmer (Subunternehmer) vergeben werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-567764
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 19FEA42571 Video on Demand Streamingdienst (VoD) im ICE-Portal
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Endava Berlin GmbH
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 4-6, 12101 Berlin
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 249-622490 (2020-12-17)