Die DB Netz AG als Auftraggeber, hat 2 Gleisarbeitsfahrzeuge (GAF) als Messfahrzeuge für die Inspektionsaufgaben zur automatisierten Weicheninspektion (AWI) umgebaut. Lieferleistung der vorliegenden Ausschreibung sind 2 identische Messeinrichtungen für die automatisierte Weicheninspektion. Ebenfalls gehört zur Lieferleistung die Montage bzw. Integration der Messeinrichtungen auf den GAFs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“19FEA42663 – Messeinrichtung für automatisierte Weicheninspektion (AWI)
19FEA42663”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦
Kurze Beschreibung:
“Die DB Netz AG als Auftraggeber, hat 2 Gleisarbeitsfahrzeuge (GAF) als Messfahrzeuge für die Inspektionsaufgaben zur automatisierten Weicheninspektion (AWI)...”
Kurze Beschreibung
Die DB Netz AG als Auftraggeber, hat 2 Gleisarbeitsfahrzeuge (GAF) als Messfahrzeuge für die Inspektionsaufgaben zur automatisierten Weicheninspektion (AWI) umgebaut. Lieferleistung der vorliegenden Ausschreibung sind 2 identische Messeinrichtungen für die automatisierte Weicheninspektion. Ebenfalls gehört zur Lieferleistung die Montage bzw. Integration der Messeinrichtungen auf den GAFs.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 600 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Messeinrichtung für automatisierte Weicheninspektion (AWI).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-31 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-20
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-02-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 247-610832 (2019-12-19)
Ergänzende Angaben (2020-01-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 247-610832
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2020/S 011-022653 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“19FEA42663 - Messeinrichtung für automatisierte Weicheninspektion (AWI)
19FEA42663”
Kurze Beschreibung:
“Die DB Netz AG als Auftraggeber, hat 2 Gleisarbeitsfahrzeuge (GAF) als Messfahrzeuge für die Inspektionsaufgaben zur automatisierten Weicheninspektion (AWI)...”
Kurze Beschreibung
Die DB Netz AG als Auftraggeber, hat 2 Gleisarbeitsfahrzeuge (GAF) als Messfahrzeuge für die Inspektionsaufgaben zur automatisierten Weicheninspektion (AWI) umgebaut. Lieferleistung der vorliegenden Ausschreibung sind zwei identische Messeinrichtungen für die automatisierte Weicheninspektion. Ebenfalls gehört zur Lieferleistung die Montage bzw. Integration der Messeinrichtungen auf den GAFs.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 247-610832
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 19FEA42663 - Messeinrichtung für automatisierte Weicheninspektion (AWI)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DMA s.r.l.
Postanschrift: Via Bottego 8
Postort: Torino
Postleitzahl: 10129
Land: Italien 🇮🇹
Telefon: +34 85165632📞
Region: Torino 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 159-388910 (2020-08-13)