Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/fileadmin/user_upload/pdf-dokumente/formulare/Eigenerkl%c3%a4rung/Eigenerkl%c3%a4rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf
Abweichend vom Formblatt 124 VHB (2017) sind die in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, anzugeben.
Bewerber/Bieter sind verpflichtet eine Erklärung abzugeben, sofern diese von der Vorlage von gültigen Nachweisen absehen, weil die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser gültigen Nachweise ist. In diesem Fall sind vom Bewerber/Bieter die Bauvorhaben zu benennen, bei denen die fraglichen Nachweise bereits vorgelegt wurden.
Folgende Anforderungen sind nachzuweisen:
Vorlage eines Referenznachweises mit ausgeführten Ölvergoldungsarbeiten, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar und im Hinblick auf den handwerklichen und qualitativen Anspruch geeignet sind und die folgenden Anforderungen erfüllen:
— in einem Baudenkmal des 16. oder 17. oder 18. Jahrhunderts ausgeführt,
— auf hölzernen Bauteilen ausgeführt und
— innerhalb der letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgeführt.
Die ölvergoldeten Bauteile müssen dabei eine Konturierung bzw. Profilierung aufweisen, z. B. Eistäbe, Profilleisten, Gesimse, Architrave, Kapitelle oder dergleichen.
Dabei sind folgende Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind hochauflösende Farb-Fotos der fertiggestellten Leistung vorzulegen, aus denen die Feinheit der Beschichtung und Vergoldung erkennbar sein muss – hier u. a. die Oberflächentextur des händischen Anstrichs (Pinselstrich); Bildformat in Papierform: mind. A4, max. A3/Auflösung bei Digitalfotos: mind. 300 dpi/mindestens ein Bild muss das gesamte Bauteil darstellen und ein Bild muss Details darstellen.