Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/fileadmin/user_upload/pdf-dokumente/formulare/Eigenerkl%c3%a4rung/Eigenerkl%c3%a4rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf
Abweichend vom Formblatt 124 VHB (2017) sind die in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, anzugeben.
1) Mindestanforderung an Auftragnehmer:
— Nachweis über Sanierung oder Errichtung mindestens eines Referenzobjektes einer Springbrunnenanlage in Ihrem Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist,
— Nachweis über Sanierung oder Errichtung mindestens eines Referenzobjektes einer denkmalgeschützten Springbrunnenanlage die mit der hier zu vergebenden Leistung im Hinblick auf den technischen und qualitativen Anspruch vergleichbar ist,
— Nachweis über Sanierung und Wartung oder Errichtung und Wartung mindestens eines Referenzobjektes einer Springbrunnenanlage mit folgendem technischen Inhalt:
a) Verwendung von DMX-/RDM-Technologie sowie Erstellung von zugehörigen Ablauf-Programme;
b) Verwendung einer Wasseraufbereitung mit Wasserstoffperoxid unter Beachtung der EU-Verordnung 98/2013;
c) Verwendung einer Wasseraufbereitung mit UV-Strahlung sowie Verwendung von Bioziden, PH-Wert-Regulatoren;
d) hydraulische Nachberechnungen der Anlage;
e) Durchführung von nicht unwesentlichen Programmänderungen sowie nicht unwesentlichen direkten Eingriffen in die Steuerung der Anlage im Betrieb. Nicht unwesentlich sind dabei beispielsweise folgende oder mit folgenden Vorgänge vergleichbare Vorgänge:
I) Programmieren und Nachjustieren der Dosieranlage für die chemische Wasseraufbereitung;
II) Programmieren zur Herstellung der Grundfunktionen des Systems der DMX-Steuerung;
III) Nachträgliche Änderung der Programmabläufe der DMX-Steuerung;
IV) Programmieren zur Herstellung der Grundfunktionen des Systems der SPS-Steuerung;
V) Nachträgliche Änderungen der Programmabläufe der SPS-Steuerung;
VI) Fehlerbehebung bei Störung der Anlage im Betrieb.
Ziel ist, dass die o. g. Referenzanforderungen mindestens jeweils 1-mal abgedeckt sind. Ein Referenzobjekt des Auftragnehmers kann ausdrücklich mehrere oder alle oben genannten Vorgaben gleichzeitig erfüllen. Die Nachweise müssen den jeweiligen Auftraggeber benennen.