Beschaffung und Inbetriebnahme einer Software für das Identity- und Accessmanagement inkl. 2-Faktor-Authentisierung (2FA) für den sicheren Zugang zu Online- und App-Angeboten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2-Faktor-Authentisierung
2019 OV 003
Produkte/Dienstleistungen: Datensicherheitssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung und Inbetriebnahme einer Software für das Identity- und Accessmanagement inkl. 2-Faktor-Authentisierung (2FA) für den sicheren Zugang zu Online-...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung und Inbetriebnahme einer Software für das Identity- und Accessmanagement inkl. 2-Faktor-Authentisierung (2FA) für den sicheren Zugang zu Online- und App-Angeboten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Sicherheitssoftware📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Ort der Leistung: Dingolfing-Landau🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Krankenkassen sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, eine 2-Faktor-Authentisierung (2FA) bei sensiblen Anwendungen einzusetzen, in denen...”
Beschreibung der Beschaffung
Krankenkassen sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, eine 2-Faktor-Authentisierung (2FA) bei sensiblen Anwendungen einzusetzen, in denen besonders schützenswerte Daten durch Nutzer gelesen oder verändert werden können.
Um das digitale Serviceangebot weiter auszubauen, die Datensicherheit zu erhöhen und den hohen gesetzlichen Anforderungen auch in Zukunft zu entsprechen, benötigen die ausschreibenden Krankenkassen eine umfassende Lösung zur Absicherung der Online-Angebote mit einem Identity- und Accessmanagement inkl. einer 2-Faktor-Authentisierung.
Im Zuge des Ausbaus der Online-Services sind verschiedene Schutzklassen bei den möglichen Transaktionen vorgesehen. Es ist heute davon auszugehen, dass Transaktionen, die mit einer hohen Schutzklasse zu versehen sind, kontinuierlich zunehmen werden. Daraus resultiert für die ausschreibenden Krankenkassen zum einen die Notwendigkeit, die vorhandenen Online-Filialen und Apps um eine Lösung zur 2FA zu ergänzen, damit besonders schützenswerte Transaktionen, basierend auf 2 Faktoren (Wissen und Besitz), abgesichert werden können und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der digitalen Identität des Nutzers.
Darüber hinaus ist es erforderlich die Identität der bereits registrierten Nutzer nachträglich festzustellen. Für zukünftige Nutzer ist die Identität ab 1.2.2020 bereits mit dem Prozess der Erstregistrierung mit einem geeigneten Verfahren festzustellen. Hierfür ist auch eine Schnittstelle für Anbieter einer Video-/Selfieidentifizierung, die eine sofortige Registrierung ermöglicht, vorzusehen.
Ziel ist es, die beschriebenen Maßnahmen mit Wirkung zum 1.2.2020 produktiv zum Einsatz zu bringen.
Um Synergieeffekte zu nutzen, schreiben die BMW BKK, die Bosch BKK sowie die IKK Südwest gemeinsam aus.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ursprüngliche Laufzeit 36 Monate
Zweimalige, einseitig durch den Auftraggeber, abrufbare Verlängerungsoption um 12 Monate” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional kann die Leistung für Betrieb und Betreuung der Software als Managed Sevice durch den Hersteller angeboten werden, siehe Option in Anlage 3...”
Beschreibung der Optionen
Optional kann die Leistung für Betrieb und Betreuung der Software als Managed Sevice durch den Hersteller angeboten werden, siehe Option in Anlage 3 Preisblatt.
Optional kann ein Addon zur Einsicht von Logdateien das vom Versicherten und Sachbearbeiter genutzt werden kann und mit einem Rollenkonzept hinterlegt ist angeboten werden, siehe Option in Anlage 3 Preisblatt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 11:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 – Formblatt „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" jeweils ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf oder ein alternativer Nachweis. (vgl. Kapitel II.1.7.1) der Vergabeunterlagen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 12:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung – sofern und soweit nicht bereits vorhanden – spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
Darüberhinaus verpflichtet sich der Bieter/die Bietergemeinschaft Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten 3 Jahre zu geben. (vgl. Anlage 12 – Formblatt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit")
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 13:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter/die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 13 – Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" auszufüllen und der Bieter/die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Formblatt Anlage 14:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber darüberhinaus eine Erklärung des Bieters, dass Zwischen seinem Unternehmen und der Bitmarck-Software GmbH ein Partnervertrag besteht oder er alle Maßnahmen bereits ergriffen hat und/oder rechtzeitig durchführen wird, dass der Partnerstatus spätestens bei Lieferung der Software vorliegt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-25
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2025
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die...”
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die Anlage 10 – Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" der Vergabeunterlagen ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft einreichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTDRVL
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Vilemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 187-453823 (2019-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zwei-Faktor-Authentisierung – Bekanntmachung
2019 OV 003
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 34 500 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 187-453823
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: CXP4YMTDRVL
Titel:
“Software für das Identity- und Accessmanagement inkl. 2-Faktor-Authentisierung (2FA) für den sicheren Zugang zu Online- und App-Angeboten”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Applied Security GmbH
Postanschrift: Einsteinstraße 2a
Postort: Grosswallstadt
Postleitzahl: 63868
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Miltenberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 34500.00
Höchstes Angebot: 220937.00
“Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die...”
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die Anlage 10 – Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ der Vergabeunterlagen ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft einreichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTDMW9
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 240-588784 (2019-12-10)