2 Stück stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

Der Polizeipräsident in Berlin

Beschaffung, Errichtung von 2 Stück stationärer Rotlichtüberwachungsanlage bzw. Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-17 Auftragsbekanntmachung
2019-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsüberwachungseinrichtung
Referenznummer: PPrBln 126_19 EU
Kurze Beschreibung:
Beschaffung, Errichtung von 2 Stück stationärer Rotlichtüberwachungsanlage bzw. Geschwindigkeitsüberwachungsanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsüberwachungseinrichtung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verkehrsüberwachungseinrichtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@polizei.berlin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/113535 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Datum des Beginns: 2019-06-17 📅
Datum des Endes: 2019-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-185530
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Nicht öffentlich

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Automatische Verkehrsüberwachungskamera AVÜK
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Neubeschaffung einer Automatischen Verkehrsüberwachungskamera (AVÜK) zur stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung für den Standort Scharnweberstr./Antonienstr. (Fahrtrichtung Kurt-Schumacher-Platz), incl. Schulung, Support, Abbau der Bestandsanlage und Übergabe an die Polizei Berlin.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Automatische stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Beschaffung von einer automatischen stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für den Standort
Bundesautobahn (BAB) 111, Tunnel Flughafen Tegel (TFT), Fahrtrichtung Nord, zwischen AS Eichborndamm und Tunnelausgang Höhe Tunnelzentrale, dortiger Tunnelkurvenbereich („Tempo 40 km/h-Kurve“), incl. Schulung, Support und Übergabe an die Polizei Berlin.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berlin Los 1: Scharnweber/Antonienstr.
Berlin Los 2: Tunnel Flughafen Tegel

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben,
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— Wirt-214 BVB u. Eigenerklärung zu Tariftreue Mindestentgelt SV,
— Wirt-2141 BVB u. Erklärung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO,
— Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in den Vergabeunterlagen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-und Sachschäden,
— Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe
Der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z. B. Partnerschafts-,Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug).
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Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen,
— Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Mindeststandards:
Der Bieter soll ein Qualitätsmanagementsystem unterhalten (z. B. nach DIN EN ISO 9000 ff). Der Bieter soll mindestens beschreiben, auf welche Weise er die Qualität sicherstellen und demonstrieren will.
Erklärung über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der verwendeten Technik
Erklärung gem. VwVBU über die Verwendung von umweltfreundlichen Lacken und Beschichtungsstoffen
Datenblätter, PTB-Zulassung
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Dienstleistung ist vom Bieter auszuführen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 15:10
Zusätzliche Informationen: Nicht öffentlich

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/113535 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postleitzahl: 12101
Quelle: OJS 2019/S 078-185530 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 237 188 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 124-302797
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 078-185530
ABl. S-Ausgabe: 124

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Automatische Verkehrsüberwachungskamera AVÜK Standort Scharnweberstraße Antonienstraße Berlin
Kurze Beschreibung:
Stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitsüberwachungsanlage am Standort Scharnweber-/Antonienstr., inkl. aller behördlichen Genehmigungen und separaten Stromanschluss gem. Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: Automatische stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage AVÜK Standort Bundesautobahn 111 Tunnel Flughafen Tegel
Kurze Beschreibung:
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage BAB 111, Tunnel Flughafen Tegel, inkl. aller behördlichen Genehmigungen und separaten Stromanschluss gem. Leistungsbeschreibung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Name: Vitronic
Postort: Wiesbaden
Land: Deutschland 🇩🇪
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Sensys Gatso
Postort: Hilden
Land: Mettmann 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrageshinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 4664795500 📞
Quelle: OJS 2019/S 124-302797 (2019-06-28)