Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die folgende Auflistung und Beschreibung der Eignungskriterien enthält bereits die jeweils geforderten Mindeststandards!
a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung. Für die wichtigsten Bauleistungen behält sich die Auftraggeberin vor Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der entsprechenden Auftraggeberin einzufordern (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Die vergleichbaren Bauleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
1) Fertigung von Stahlbrücken mit einer Stützweite >= 50 m (mind. 3 Stück in den letzten 10 Jahren);
2) Herstellung von Unterbauten an/ in Gewässern mit wechselnden Wasserständen (mind. 3 Stück in den letzten 10 Jahren);
3) Verbau von Gründungspfählen mit Bohrpfahldurchmessern >= 1,2 m und Bohrpfahllängen >= 10m (mind. 3 Stück in den letzten 10 Jahren);
4) Verbau überschnittener Bohrpfähle mit Bohrpfahldurchmessern >= 1,2 m (mind. 1 Stück in den letzten 10 Jahren);
5) Einschwimmen an Land vormontierter Brücken mit einer Stützweite >= 50 m (mind. 1 Stück in den letzten 10 Jahren);
6) Querverschub von Brücken mit einer Stützweite >= 50 m, ausgenommen Fußgängerbrücken (mind. 2 Stück in den letzten 10 Jahren).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden vorliegend aufgrund der Komplexität und des Umfangs der gegenständlichen Leistungen des Los 1 unter den zuvor genannten Kriterien Nrn. 1-6 auch einschlägige Bauleistungen aus den letzten 10 Jahren berücksichtigt. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o. g. Kriterien erfüllt werden.
— Formblatt F4
b) Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3g VOB/A).
— Formblatt F5
c) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die das Unternehmen für die Erbringung der Bauleistung verfügt (§ 6a EU Nr. 3b VOB/A);
d) Erklärung, dass fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Bauleistung und für die Leitung und Aufsicht verfügbar ist. Es sind mindestens 10 Jahre Berufserfahrung des Bauleiters in vergleichbaren Bauleistungen anhand eines Lebenslaufs nachzuweisen (§ 6a EU Nr. 3e VOB/A).
e) Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d. h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
— Formblatt F6
f) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Erbringung der Bauleistung verfügt (§ 6a EU Nr. 3h VOB/A);
g) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (§ 6a EU Nr. 3c VOB/A);
h) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden wird (§ 6a EU Nr. 3f VOB/A).