Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Gesamtplanerleistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5 und 8/Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9, für „Sanierung der Berufsschule Münsingen“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2019_02_BS Münsingen_TGA
2019_02_Berufsschule Münsingen_TGA
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Gesamtplanerleistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5 und 8/Abwasser-,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Gesamtplanerleistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5 und 8/Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation nach § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9, für „Sanierung der Berufsschule Münsingen“.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen📦
Ort der Leistung: Reutlingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berufliche Schule Münsingen
Bismarckstraße 19
72525 Münsingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Berufliche Schule Münsingen soll mit Förderung durch den kommunalen Investitionsfonds saniert werden. Die Berufliche Schule Münsingen ist als...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Berufliche Schule Münsingen soll mit Förderung durch den kommunalen Investitionsfonds saniert werden. Die Berufliche Schule Münsingen ist als kaufmännische, gewerbliche, sozial-pflegerische und haus- und landwirtschaftliche Schule eine von 7 beruflichen Schulen des Landkreises Reutlingen. Die Berufliche Schule Münsingen besteht aus 3 Gebäuden unterschiedlichen Baujahrs, zwei Schulgebäuden mit Klassenzimmern und einem Werkstattgebäude.
Altbau:
Der Altbau der früheren Volksschule wurde seit 1957 als Berufsschule genutzt.
Der größte Teil der Technischen Gebäudeausrüstung ist bereits deutlich überaltert und hat seine Lebensdauer bereits deutlich überschritten. Eine grundlegende Sanierung und Revitalisierung des Altbestands ist für einen zukunftsfähigen Betrieb notwendig.
Neubau:
Der Neubau wurde seit 1976 geplant und der erste Bauabschnitt 1980 erstellt. Der zweite Bauabschnitt wurde 1984 eingeweiht.
Der größte Teil der Technischen Gebäudeausrüstung ist bereits deutlich überaltert und hat seine Lebensdauer bereits deutlich überschritten. Eine grundlegende Sanierung und Revitalisierung des Altbestands ist für einen zukunftsfähigen Betrieb notwendig.
Werkstattgebäude:
Das Werkstattgebäude mit derzeit ca. 570 m BGF der Beruflichen Schule Münsingen soll aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung durch einen Neubau an gleicher Stelle er-setzt werden. Der konkrete Raumbedarf für einen Neubau muss noch in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen ermittelt werden.
Es ist an einen Multifunktionsraum für den praktischen Unterricht zur Berufsvorbereitung, eine Schweißerei und eine Werkstatt für den Bereich Maschinen und Geräte in der Landwirtschaft zu denken. Außerdem sind Sanitär- und Umkleideräume vorzusehen. In einer angeschlossenen Garage sollen die Winterdienstgeräte für den Hausmeister untergebracht werden.
Der davor durchzuführende Abriss und eine Interimslösung werden durch die Bauherrschaft in Eigenregie geplant und beauftragt.
Das Gebäude soll als eingeschossiger Baukörper erstellt werden. Die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme erfolgt aus den Anlagen der Bestandsgebäude.
Der Neubau entsteht an einer städtebaulich sensiblen Stelle neben dem Altbau aus dem Baujahr 1914 (noch zu prüfen).
Der Bau soll entsprechend den Schulbauförderrichtlinien den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg entsprechen. Besonderer Wert wird auf eine hohe Energieeffizienz gelegt.
Die vergabegegenständlichen Gesamtplanerleistungen TGA sind voraussichtlich ab 1. Quartal 2020 zu erbringen. Der Beginn der Sanierungsmaßnahmen Altbau und Neubau ist nach jetzigem Stand für 1. Quartal 2021 vorgesehen und erstrecken sich über 12 Monate. Der Baubeginn Werkstattgebäude ist für den Sommer 2022 vorgesehen, die Fertigstellung für Mitte September 2023.
Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf ca. 6,25 Mio. EUR brutto (KG 100-700).
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-20 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Ausgeschrieben ist eine stufenweise Beauftragung ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung. Die o. a. Laufzeit des Vertrags beinhaltet mehrere Stufen mit den...”
Beschreibung der Verlängerungen
Ausgeschrieben ist eine stufenweise Beauftragung ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung. Die o. a. Laufzeit des Vertrags beinhaltet mehrere Stufen mit den Leistungsphasen 1-8. Die Objektbetreuung kann sich danach anschließen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Sanierung einer Schule“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl werden jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Sanierung einer Schule“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Neubau einer Schule“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils 3 Referenzen „Sanierung einer Schule“ und „Neubau einer Schule“ ist nicht erwünscht.
Dabei werden die Referenzen „Sanierung einer Schule“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Sanierungskosten“
— unter 1,0 Mio.EUR netto (KG 400 nach DIN 276): 1 Punkt,
— 1,0 EUR bis 1,5 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276): 2 Punkte,
— über 2,0 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276): 3 Punkte.
Dabei werden die Referenzen „Neubau einer Schule“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Kosten“
— unter 0,7 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276): 1 Punkt,
— 0,7 EUR bis 1,4 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276): 2 Punkte,
— über 1,4 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276): 3 Punkte.
Die Referenzen „Sanierung einer Schule“ werden jeweils mit 50 %, die Referenzen „Neubau einer Schule“ werden jeweils mit 50 % gewichtet.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (spätere Leistungserbringung) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Zeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Vorlage eines aktuellen Auszugs der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Vorlage eines aktuellen Auszugs der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Planungsleistungen Fachplanung für Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung,
— Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5 und 8/Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation bei der Sanierung einer Schule in den 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009). Die Angaben müssen enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Beschreibung der Maßnahmen,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe zur Aufnahme des Schulbetriebs,
— erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
— Gesamtkosten in Euro brutto,
— kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
— Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Planungsleistungen, nachzuweisen durch ein Schreiben des Auftraggebers.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Sanierung:
Vorlage von mindestens einer Referenz für die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5 und 8/Abwasser-, Wasser- und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Sanierung:
Vorlage von mindestens einer Referenz für die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5 und 8/Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation mit Sanierungskosten (KG 400) von mindestens 1,0 Mio. EUR netto. Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009). Die Aufnahme des Schulbetriebs nach der Sanierung muss erfolgt sein.
Neubau:
Vorlage von mindestens einer Referenz für die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1-5 und 8/Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Gebäudeautomation bei einem Neubau einer Schule mit Kosten (KG 400) von mindestens 0,7 Mio. EUR netto. Bei dem Referenzprojekt die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein (Beginn der LPH 2 nicht vor dem 1.1.2009). Die Aufnahme des Schulbetriebs muss erfolgt sein.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: s.o. III.1.1)
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-17
12:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-11-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDRVD
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber;
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 181-441057 (2019-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2019_02_S2_BS Münsingen_TGA
2019_02_S2_Berufsschule Münsingen_TGA
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Berufliche Schule Münsingen soll mit Förderung durch den kommunalen Investitionsfonds saniert werden. Die Berufliche Schule Münsingen ist als...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Berufliche Schule Münsingen soll mit Förderung durch den kommunalen Investitionsfonds saniert werden. Die Berufliche Schule Münsingen ist als kaufmännische, gewerbliche, sozial-pflegerische und haus- und landwirtschaftliche Schule eine von 7 beruflichen Schulen des Landkreises Reutlingen. Die Berufliche Schule Münsingen besteht aus drei Gebäuden unterschiedlichen Baujahrs, 2 Schulgebäuden mit Klassenzimmern und einem Werkstattgebäude.
Altbau:
Der Altbau der früheren Volksschule wurde seit 1957 als Berufsschule genutzt.
Der größte Teil der Technischen Gebäudeausrüstung ist bereits deutlich überaltert und hat seine Lebensdauer bereits deutlich überschritten. Eine grundlegende Sanierung und Revitalisierung des Altbestands ist für einen zukunftsfähigen Betrieb notwendig.
Neubau:
Der Neubau wurde seit 1976 geplant und der erste Bauabschnitt 1980 erstellt. Der zweite Bauabschnitt wurde 1984 eingeweiht.
Der größte Teil der Technischen Gebäudeausrüstung ist bereits deutlich überaltert und hat seine Lebensdauer bereits deutlich überschritten. Eine grundlegende Sanierung und Revitalisierung des Altbestands ist für einen zukunftsfähigen Betrieb notwendig.
Werkstattgebäude:
Das Werkstattgebäude mit derzeit ca. 570 m BGF der Beruflichen Schule Münsingen soll aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung durch einen Neubau an gleicher Stelle er-setzt werden. Der konkrete Raumbedarf für einen Neubau muss noch in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen ermittelt werden.
Es ist an einen Multifunktionsraum für den praktischen Unterricht zur Berufsvorbereitung, eine Schweißerei und eine Werkstatt für den Bereich Maschinen und Geräte in der Landwirtschaft zu denken. Außerdem sind Sanitär- und Umkleideräume vorzusehen. In einer angeschlossenen Garage sollen die Winterdienstgeräte für den Hausmeister untergebracht werden.
Der davor durchzuführende Abriss und eine Interimslösung werden durch die Bauherrschaft in Eigenregie geplant und beauftragt.
Das Gebäude soll als eingeschossiger Baukörper erstellt werden. Die Versorgung mit Strom, Wasser und Wärme erfolgt aus den Anlagen der Bestandsgebäude.
Der Neubau entsteht an einer städtebaulich sensiblen Stelle neben dem Altbau aus dem Baujahr 1914 (noch zu prüfen).
Der Bau soll entsprechend den Schulbauförderrichtlinien den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg entsprechen. Besonderer Wert wird auf eine hohe Energieeffizienz gelegt.
Die vergabegegenständlichen Gesamtplanerleistungen TGA sind voraussichtlich ab 1. Quartal 2020 zu erbringen. Der Beginn der Sanierungsmaßnahmen Altbau und Neubau ist nach jetzigem Stand für 1. Quartal 2021 vorgesehen und erstrecken sich über 12 Monate. Der Baubeginn Werkstattgebäude ist für den Sommer 2022 vorgesehen, die Fertigstellung für Mitte September 2023.
Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen belaufen sich auf ca. 6,25 Mio. EUR brutto (KG 100-700).
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Projektziels in Bezug auf Projektmethodik, Terminplanung und...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Projektziels in Bezug auf Projektmethodik, Terminplanung und -controlling, Qualitätsplanung und -controlling sowie Kostenplanung und -controlling in den Leistungsphasen 1-9 - anhand eines vergleichbaren Projekts
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzept im Hinblick auf Projektleitung, Personalorganisation/Personalkonzept im Projektverlauf sowie Methodik zur Kommunikation”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Präsentation, in der der Bieter – zusammengefasst – die wesentlichen Kerninhalte seines Angebots vorstellt”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beantwortung der präsentationsbezogenen Fragen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 181-441057
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019_02_S2_Berufsschule Münsingen_TGA
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fritz Planung GmbH
Postort: Bad Urach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Reutlingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDL7R
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf §101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 090-215201 (2020-05-06)