2019-0300 Bauoberleitung, -überwachung, Fertigungsüberwachung u. SiGeKo im losweisen Verfahren für Bauleistungen des Paketes 1: Ruhr-/Hafenkanal u. Kaiserhafenbrücke/-damm (Lose 1 und 2)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die freiberuflichen Leistungen der Bau-Lose 1 und 2 des Pakets 1 „Ruhr-/Hafenkanal u. Kaiserhafenbrücke/-damm“ in Form der Bauoberleitung und -Überwachung (Los 1), der Fertigungsüberwachung (Los 2) und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators - SiGeKo (Los 3). Das Paket 1 beinhaltet in Form von 2 Losen, die allerdings zeitlich versetzt ausgeschrieben werden, die Errichtung der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke inkl. Vormontagefläche, den Abbruch der Kaiserhafenbrücke und die Errichtung des Kaiserhafendamms (Los 1) sowie den Abbruch der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke (Los 2). Die bestehende Ruhr- und die Hafenkanalbrücke sollen durch 2 neue Strombrücken ersetzt werden. Die Kaiserhafenbrücke wird hingegen abgerissen und hierfür ein neuer Damm errichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2019-0300 (WBD)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die freiberuflichen Leistungen der Bau-Lose 1 und 2 des Pakets 1 „Ruhr-/Hafenkanal u. Kaiserhafenbrücke/-damm“ in Form der Bauoberleitung und -Überwachung (Los 1), der Fertigungsüberwachung (Los 2) und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators - SiGeKo (Los 3).
Das Paket 1 beinhaltet in Form von 2 Losen, die allerdings zeitlich versetzt ausgeschrieben werden, die Errichtung der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke inkl. Vormontagefläche, den Abbruch der Kaiserhafenbrücke und die Errichtung des Kaiserhafendamms (Los 1) sowie den Abbruch der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke (Los 2). Die bestehende Ruhr- und die Hafenkanalbrücke sollen durch 2 neue Strombrücken ersetzt werden. Die Kaiserhafenbrücke wird hingegen abgerissen und hierfür ein neuer Damm errichtet.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die freiberuflichen Leistungen der Bau-Lose 1 und 2 des Pakets 1 „Ruhr-/Hafenkanal u. Kaiserhafenbrücke/-damm“ in Form der Bauoberleitung und -Überwachung (Los 1), der Fertigungsüberwachung (Los 2) und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators - SiGeKo (Los 3).
Das Paket 1 beinhaltet in Form von 2 Losen, die allerdings zeitlich versetzt ausgeschrieben werden, die Errichtung der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke inkl. Vormontagefläche, den Abbruch der Kaiserhafenbrücke und die Errichtung des Kaiserhafendamms (Los 1) sowie den Abbruch der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke (Los 2). Die bestehende Ruhr- und die Hafenkanalbrücke sollen durch 2 neue Strombrücken ersetzt werden. Die Kaiserhafenbrücke wird hingegen abgerissen und hierfür ein neuer Damm errichtet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 134-329768
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die freiberuflichen Leistungen der Bau-Lose 1 und 2 des Pakets 1 „Ruhr-/Hafenkanal u. Kaiserhafenbrücke/-damm“ in Form der Bauoberleitung und -Überwachung (Los 1), der Fertigungsüberwachung (Los 2) und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators - SiGeKo (Los 3).
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die freiberuflichen Leistungen der Bau-Lose 1 und 2 des Pakets 1 „Ruhr-/Hafenkanal u. Kaiserhafenbrücke/-damm“ in Form der Bauoberleitung und -Überwachung (Los 1), der Fertigungsüberwachung (Los 2) und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators - SiGeKo (Los 3).
Das Paket 1 beinhaltet in Form von 2 Losen, die allerdings zeitlich versetzt ausgeschrieben werden, die Errichtung der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke inkl. Vormontagefläche, den Abbruch der Kaiserhafenbrücke und die Errichtung des Kaiserhafendamms (Los 1) sowie den Abbruch der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke (Los 2). Die bestehende Ruhr- und die Hafenkanalbrücke sollen durch 2 neue Strombrücken ersetzt werden. Die Kaiserhafenbrücke wird hingegen abgerissen und hierfür ein neuer Damm errichtet.
Das Paket 1 beinhaltet in Form von 2 Losen, die allerdings zeitlich versetzt ausgeschrieben werden, die Errichtung der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke inkl. Vormontagefläche, den Abbruch der Kaiserhafenbrücke und die Errichtung des Kaiserhafendamms (Los 1) sowie den Abbruch der Ruhr- und der Hafenkanalbrücke (Los 2). Die bestehende Ruhr- und die Hafenkanalbrücke sollen durch 2 neue Strombrücken ersetzt werden. Die Kaiserhafenbrücke wird hingegen abgerissen und hierfür ein neuer Damm errichtet.
Bezeichnung des Loses: Bauoberleitung und Bauüberwachung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Bauoberleitung und Bauüberwachung für das Brückenbauprojekt „OB-Lehr-Brückenzug, 2. Bauabschnitt“ des Paketes 1.
Dauer: 57 Monate
Bezeichnung des Loses: Fertigungsüberwachung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Fertigungsüberwachung für das Brückenbauprojekt „OB-Lehr-Brückenzug, 2. Bauabschnitt“ des Paketes 1.
Bezeichnung des Loses: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators – SiGeKo
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator-Leistungen (SiGeKo) im Rahmen des Brückenbauprojektes „OB-Lehrbrückenzug, 2. Bauabschnitt“ des Paketes 1.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Duisburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Los 1 – Los 3:
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (§ 44 Abs. 1, S. 1 VgV). Dies ist durch die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Ähnliches nachzuweisen.
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (§ 44 Abs. 1, S. 1 VgV). Dies ist durch die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Ähnliches nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungskriterien der Lose 1 bis 3 zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind unter folgendem Link zu finden:https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/protected/mandator/projectRoom/documentsOverviewFileManager.do?method=downloadFile&formBeanAttribut=fileGroupOne&forward=Method%20show&fileId=366584&fileBeanObject=documentFormFileManagerDie Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit enthalten folgende Punkte (weitere Details sind dem Dokument „1001_Vergabebedingungen_BOL_BÜW_FÜW_SiGeKo_2019-07-08_finc (3)“ unter Punkt IV. „Eignung“ unter dem o. g. Link zu entnehmen):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignungskriterien der Lose 1 bis 3 zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind unter folgendem Link zu finden:https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/protected/mandator/projectRoom/documentsOverviewFileManager.do?method=downloadFile&formBeanAttribut=fileGroupOne&forward=Method%20show&fileId=366584&fileBeanObject=documentFormFileManagerDie Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit enthalten folgende Punkte (weitere Details sind dem Dokument „1001_Vergabebedingungen_BOL_BÜW_FÜW_SiGeKo_2019-07-08_finc (3)“ unter Punkt IV. „Eignung“ unter dem o. g. Link zu entnehmen):
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz;
b) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz;
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignungskriterien der Lose 1 bis 3 zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind unter folgendem Link zu finden:
Die Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit enthalten folgende Punkte (weitere Details sind dem Dokument „1001_Vergabebedingungen_BOL_BÜW_FÜW_SiGeKo_2019-07-08_finc (3)“ unter Punkt IV. „Eignung“ unter dem o. g. Link zu entnehmen):
Die Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit enthalten folgende Punkte (weitere Details sind dem Dokument „1001_Vergabebedingungen_BOL_BÜW_FÜW_SiGeKo_2019-07-08_finc (3)“ unter Punkt IV. „Eignung“ unter dem o. g. Link zu entnehmen):
a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Leistungen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen der Bieterin zur Qualitätssicherung;
d) Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte der Bieterin, die die technische Leitung innehaben, inklusive der beruflichen Befähigung;
e) Eigenerklärung zur Unternehmensstruktur und über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
f) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung die Bieterin für die Erbringung der Leistung verfügt;
g) Eigenerklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen (weitere Details sind dem Dokument „1001_Vergabebedingungen_BOL_BÜW_FÜW_SiGeKo_2019-07-08_finc (3)“ unter Punkt IV. „Eignung“, insbes. bzgl. Nachweis über das Nichtvorl. von Ausschlussgründen, Kapazitäten anderer Untern./Bietergemeinsch., präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen sowie Vollständigkeit der Nachweise und des Angebots.
Siehe Vergabeunterlagen (weitere Details sind dem Dokument „1001_Vergabebedingungen_BOL_BÜW_FÜW_SiGeKo_2019-07-08_finc (3)“ unter Punkt IV. „Eignung“, insbes. bzgl. Nachweis über das Nichtvorl. von Ausschlussgründen, Kapazitäten anderer Untern./Bietergemeinsch., präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen sowie Vollständigkeit der Nachweise und des Angebots.
Die Auftragserteilung wird gem.§ 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue u. Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- u. Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
— TVgG NRW) vom 22.3.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertragl. Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
— TVgG NRW) vom 22.3.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertragl. Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).