Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der / die Bieter /-in hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den / die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter –enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
— siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE);
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der Jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahren abgeschlossenen Geschäftsjahren
— siehe Anlage 5, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE);
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
— siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger);
d) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für sach- Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- und min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss
— siehe Anlage 5, Formblatt F7 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung);
e) Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieters /-in einzureichen.
Der / die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikations-verzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1-F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.