Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 VgV).
Die vergleichbaren Leistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
— Stahlbrücken mit Stützweiten >=80m (mind. 1 Stück in den letzten 10 Jahren),
— Einschwimmvorgänge an Wasser und Land (mind. 1 Stück in den letzten 10 Jahren),
— Querverschub von Tragwerken (mind. 1 Stück in den letzten 10 Jahren),
— Rückbau Überbauten (mind. 1 Stück in den letzten 10 Jahren).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden vorliegend aufgrund der Komplexität und des Umfangs der gegenständlichen Leistungen unter den zuvor genannten Kriterien auch einschlägige Leistungen aus den letzten 10 Jahren berücksichtigt. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als 3 Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o. g. Kriterien erfüllt werden.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht. (§ 46 Abs. 3, Nr. 2 VgV).
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen der Bieterin zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3, Nr. 3 VgV).
d) Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte der Bieterin, die die technische Leitung innehaben, inklusive der beruflichen Befähigung (§ 46 Abs. 3, Nr. 6 VgV). Es sind für den Prüfingenieur mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur sowie mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Prüfingenieur erforderlich.
Es sind mindestens ein verantwortlicher Prüfingenieur sowie mindestens 2 Vertreter zu benennen.
—— Liste der Projektverantwortlichen des AN
e) Eigenerklärung zur Unternehmensstruktur und über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen, und die Zahl der Führungskräfte (§ 46 Abs. 3, Nr. 8 VgV).
f) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung die Bieterin für die Erbringung der Leistung verfügt, inkl. verwendeter Hard- und Software (§ 46 Abs. 3, Nr. 9 VgV). Es muss mindestens ein Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten (Datenserver), MS Office ab Version 2003 und CAD-Software vorhanden sein.
g) Eigenerklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3, Nr. 10 VgV). Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sollen die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen benannt werden.
—— HVA F-StB 04-16 Leistungen Unterauftragnehmer.