Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr. Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 - 31.12.2020 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: 2019-0327 (WBD)
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 - 31.12.2020 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 - 31.12.2020 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-25 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 142-349728
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 - 31.12.2020 (12 Monate).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 - 31.12.2020 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Die Abfälle fallen, bis auf das in Kunststoffsäcken gesammelte Laub, in loser Form an. Bei den Garten- und Parkabfällen sowie den Weihnachtsbäumen handelt es sich um ungeschredderte Abfälle.
Seitens der AG werden die folgenden biologisch abbaubaren Abfälle angeliefert:
Garten- und Parkabfälle:
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 7 - 18 Uhr, an Samstagen von 7 - 16.00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 7 - 18 Uhr, an Samstagen von 7 - 16.00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April - Mai sowie Oktober - November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.
Laub:
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 7 - 18 Uhr sowie am Samstag von 7 - 16 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 7 - 18 Uhr sowie am Samstag von 7 - 16 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Hinweis: Bedingt durch die klimatischen Veränderungen, und den daraus resultierenden Hitze- und Trockenperioden, können Laubanlieferungen auch schon zu einem deutlich früheren Zeitraum als im Monat Oktober anfallen.
Die AG sammelt einen gewissen Teil des anfallenden Laubes im Leistungszeitraum, in Kunststoffsäcken ein. Eine Separierung der Kunststoffsäcke seitens der AG erfolgt nicht.
Hier ist ein Aufpreis für die Verwertung in EUR/t für das in Kunststoffsäcken eingesammelte Laub anzugeben.
Weihnachtsbäume:
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 18 Uhr, Samstag von 7 - 16 Uhr.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 18 Uhr, Samstag von 7 - 16 Uhr.
Wurzel- und Stammholz:
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 15 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 15 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Grünschnitt mit Erdanteil:
Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 7 - 16 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 15 Uhr.
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Vertragsverlängerung um 12 Monate (vom 1.1.2021 - 31.12.2021)
Beschreibung der Optionen:
Es ist von der AN eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021) für die AG zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im Leistungszeitraum in Containern/ Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/ Übergabestelle verfügen welche i...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem / der Bieter /-in die nachfolgend
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges
Siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem/ der Bieter/-in zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage (ausgenommen gesetzliche Feiertage) nach besonderer Anforderung des/ der AG, folgende Nachweise beigebracht werden:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem/ der Bieter/-in zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage (ausgenommen gesetzliche Feiertage) nach besonderer Anforderung des/ der AG, folgende Nachweise beigebracht werden:
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/ zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste), siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/ zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste), siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE),
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE),
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen, siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE),
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften, siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE),
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE),
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/ der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- sowie min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss, siehe Anlage 2, Formblatt F11 - (oder Präqualifikation oder EEE oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/ der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- sowie min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss, siehe Anlage 2, Formblatt F11 - (oder Präqualifikation oder EEE oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem/ der Bieter/-in zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage (ausgenommen gesetzliche Feiertage) nach besonderer Anforderung des / der AG, folgende Nachweise beigebracht werden:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem/ der Bieter/-in zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Werktage (ausgenommen gesetzliche Feiertage) nach besonderer Anforderung des / der AG, folgende Nachweise beigebracht werden:
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/ Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
— Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/ Verwerten von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebs- verordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebs- verordnung vom 10.9.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse:
—— Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV),
—— Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV),
—— Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV),
—— Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV).
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Efb-Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) ersetzt.
— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt. (Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
— Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (AVV 200201) verfügt und eine behördliche BImSch-Genehmigung vorliegt. (Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheides aus welchem die Genehmigungsbehörde und das Genehmigungsdatum, Standort und Betreiber der Anlage, Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität, hervorgehen sowie eine Kopie des Annahmekataloges der Anlage mit Auflistung der genehmigten Abfälle einschl. der AVV-Nummern). Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen.
Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine Genehmigung der jeweiligen landesspezifische Überwachungsbehörden vorlegen.
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*).
— Eigenerklärung des/ der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltverträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 90 %
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 – 31.12.2020 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 – 31.12.2020 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 436 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr.
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 – 31.12.2020 (12 Monate).
Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) für den Leistungszeitraum vom 1.1.2020 – 31.12.2020 (12 Monate).
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von 7:00-18:00 Uhr, an Samstagen von 7:00-16:00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von 7:00-18:00 Uhr, an Samstagen von 7:00-16:00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April – Mai sowie Oktober – November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag – Freitag von 7:00-18:00 Uhr sowie am Samstag von 7:00-16:00 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag – Freitag von 7:00-18:00 Uhr sowie am Samstag von 7:00-16:00 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag – Freitag in der Zeit von 7:00-18:00 Uhr, Samstag von 7:00-16:00 Uhr.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag – Freitag in der Zeit von 7:00-18:00 Uhr, Samstag von 7:00-16:00 Uhr.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag – Freitag in der Zeit von 7:00-16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7:00-15:00 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag – Freitag in der Zeit von 7:00-16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7:00-15:00 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag – Freitag in der Zeit von 7:00-16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7:00-15:00 Uhr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im Leistungszeitraum in Containern/Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche i…
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-11 📅
Name: Franz-Josef Kipp GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 3
Postort: Hünxe
Postleitzahl: 46569
Land: Deutschland 🇩🇪 Wesel
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 436 700 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 003-003497 (2020-01-02)