Lieferung von 1 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeug mit Elektroantrieb und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t Wichtiger Hinweis: Der/die AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Lieferleistung nur unter dem Vorbehalt beauftragt werden wird, dass die von ihm/ihr beantragten Fördermittel des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bewilligt werden. Sollte der Fördermittelantrag abgelehnt werden, wird der/die AG keinen Auftrag zu dieser Ausschreibung vergeben, da dem/der AG die Beschaffung des ausschreibungsgegenständlichen Fahrzeugs ohne Gewährung von Fördermitteln nicht wirtschaftlich erscheint und entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung des/der AG zur Zuschlagserteilung für die v. g. Lieferleistung wird somit ausgeschlossen. Mit seiner/ihrer Angebotsabgabe erkennt der/die Bieter/-in diese Ausschreibungsbedingung uneingeschränkt an und erklärt die unwiderrufliche Präklusion von Regressansprüchen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Müllfahrzeuge
Referenznummer: 2019-0432 WBD
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 1 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeug mit Elektroantrieb und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Wichtiger Hinweis:
Der/die AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Lieferleistung nur unter dem Vorbehalt beauftragt werden wird, dass die von ihm/ihr beantragten Fördermittel des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bewilligt werden. Sollte der Fördermittelantrag abgelehnt werden, wird der/die AG keinen Auftrag zu dieser Ausschreibung vergeben, da dem/der AG die Beschaffung des ausschreibungsgegenständlichen Fahrzeugs ohne Gewährung von Fördermitteln nicht wirtschaftlich erscheint und entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung des/der AG zur Zuschlagserteilung für die v. g. Lieferleistung wird somit ausgeschlossen. Mit seiner/ihrer Angebotsabgabe erkennt der/die Bieter/-in diese Ausschreibungsbedingung uneingeschränkt an und erklärt die unwiderrufliche Präklusion von Regressansprüchen.
Lieferung von 1 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeug mit Elektroantrieb und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Wichtiger Hinweis:
Der/die AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Lieferleistung nur unter dem Vorbehalt beauftragt werden wird, dass die von ihm/ihr beantragten Fördermittel des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bewilligt werden. Sollte der Fördermittelantrag abgelehnt werden, wird der/die AG keinen Auftrag zu dieser Ausschreibung vergeben, da dem/der AG die Beschaffung des ausschreibungsgegenständlichen Fahrzeugs ohne Gewährung von Fördermitteln nicht wirtschaftlich erscheint und entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung des/der AG zur Zuschlagserteilung für die v. g. Lieferleistung wird somit ausgeschlossen. Mit seiner/ihrer Angebotsabgabe erkennt der/die Bieter/-in diese Ausschreibungsbedingung uneingeschränkt an und erklärt die unwiderrufliche Präklusion von Regressansprüchen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-16 📅
Datum des Beginns: 2020-08-24 📅
Datum des Endes: 2020-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 178-433041
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Von dem geplanten Liefertermin in der 35. KW 2020 (24.8.2020-28.8.2020) abweichende, verbindlich kürzeste Lieferfristen nach schriftlichem Auftragseingang können angeboten werden und fließen in die Angebotsbewertung ein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 1 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeug mit Elektroantrieb und einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Wichtiger Hinweis:
Der/die AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Lieferleistung nur unter dem Vorbehalt beauftragt werden wird, dass die von ihm/ihr beantragten Fördermittel des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bewilligt werden. Sollte der Fördermittelantrag abgelehnt werden, wird der/die AG keinen Auftrag zu dieser Ausschreibung vergeben, da dem/der AG die Beschaffung des ausschreibungsgegenständlichen Fahrzeugs ohne Gewährung von Fördermitteln nicht wirtschaftlich erscheint und entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung des/der AG zur Zuschlagserteilung für die v. g. Lieferleistung wird somit ausgeschlossen. Mit seiner/ihrer Angebotsabgabe erkennt der/die Bieter/-in diese Ausschreibungsbedingung uneingeschränkt an und erklärt die unwiderrufliche Präklusion von Regressansprüchen.
Der/die AG weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Lieferleistung nur unter dem Vorbehalt beauftragt werden wird, dass die von ihm/ihr beantragten Fördermittel des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) bewilligt werden. Sollte der Fördermittelantrag abgelehnt werden, wird der/die AG keinen Auftrag zu dieser Ausschreibung vergeben, da dem/der AG die Beschaffung des ausschreibungsgegenständlichen Fahrzeugs ohne Gewährung von Fördermitteln nicht wirtschaftlich erscheint und entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung des/der AG zur Zuschlagserteilung für die v. g. Lieferleistung wird somit ausgeschlossen. Mit seiner/ihrer Angebotsabgabe erkennt der/die Bieter/-in diese Ausschreibungsbedingung uneingeschränkt an und erklärt die unwiderrufliche Präklusion von Regressansprüchen.
Lieferung von 1 Stück Abfallsammelfahrzeug, bestehend aus einem 3-Achs Fahrgestell mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t und Elektroantrieb sowie einem Abfallsammelaufbau mit einem Volumen von ca. 22,0 cbm und einer Automatik-Hub-/Kippvorrichtung (Schüttung) für Rest-/Hausmüll
Lieferung von 1 Stück Abfallsammelfahrzeug, bestehend aus einem 3-Achs Fahrgestell mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t und Elektroantrieb sowie einem Abfallsammelaufbau mit einem Volumen von ca. 22,0 cbm und einer Automatik-Hub-/Kippvorrichtung (Schüttung) für Rest-/Hausmüll
— Radstand ca. 3 900 mm,
— Elektromotor mit einer Motorleistung ca. 500 kW
— Batteriekapazität ca. 255 kWh,
— Mindestens 3 000 Ladezyklen,
— On Board Ladegerät mit ca. 44 kW Ladeleistung,
— Endgeschwindigkeit min. 85 km/h,
— Aufbauvolumen ca. 22 cbm,
— Gesamtfahrzeuglänge max. 10 000 mm,
— Gesamtfahrzeughöhe max. 3 550 mm,
— Automatik Hub-/Kippvorrichtung zum Entleeren von Abfallbehältern mit einem Volumen von 80-240, 660, 770 und 1 100 Litern.
Zusätzliche Informationen:
Von dem geplanten Liefertermin in der 35. KW 2020 (24.8.2020-28.8.2020) abweichende, verbindlich kürzeste Lieferfristen nach schriftlichem Auftragseingang können angeboten werden und fließen in die Angebotsbewertung ein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die erforderliche Eignung wird u. a. davon abhängig gemacht, dass von dem/der Bieter/-in die nachfolgend aufgeführte Abfrage/Erklärung in der Anlage 2 („Checkliste“) mit „Ja“ beantwortet wird:
a) Erklärung des/der Bieters/-in zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, beizubringen:
Handelskammer der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, beizubringen:
a) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE- Einheitliche Europäische Eigenerklärung);
b) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung).
— siehe Anlage 6.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die
b) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
c) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
— siehe Anlage 5, Formblatt F4 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Finanzbehörde und Sozialversicherungsträger).
d) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- und min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des/der Versicherungsgebers/-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2 000 000 EUR für Personen- 1 000 000 EUR für Sach- und min. 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen muss
— siehe Anlage 5, Formblatt F7 – (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot mit einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung).
e) Nur auf besondere Anforderung des/der AG ist darüber hinaus Kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des/der Bieters/-in einzureichen.
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikations-verzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikations-verzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
Der/die Bieter/-in hat zur Beurteilung seiner ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 5 Werktage nach besonderer Aufforderung durch den/die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage 5 zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a)Eigenerklärung des/der Bieters/-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste)
a)Eigenerklärung des/der Bieters/-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum/zur Auftraggeber/-in, mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer (Referenzliste)
— siehe Anlage 5, Formblatt F1 (oder Präqualifikation oder EEE oder schriftliche Anlagen zum Angebot, die die entsprechenden Referenzen enthalten)
b) Eigenerklärung des/der Bieters/-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikations-verzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter F1 – F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikations-verzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die „EEE“ für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter F1 – F7 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen oder die „EEE“ ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.
Mindeststandards:
Selbstreinigung
Bieter/-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache dem/der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen nachfolgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind:
Bieter/-innen, deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt oder ein ordentliches Gericht festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer Kartellabsprache dem/der AG hinreichende Anhaltpunkte vorliegen, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen nachfolgenden Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind:
1) Für jeden durch eine Straftat verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben;
2) Die Tatsache und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den
Ermittlungsbehörden und dem/der öffentlichen Auftraggeber/-in Umfassend geklärt haben;
3) Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden um dem/der AG die Prüfung zu ermöglichen, ob der/die Bieter/-in von dem Selbstreinigungsgebot betroffen ist und falls ja, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung auch durchgeführt wurden, ist die Anlage 6 von allen Bietern/-innen auszufüllen und zu unterschreiben.
3) Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden um dem/der AG die Prüfung zu ermöglichen, ob der/die Bieter/-in von dem Selbstreinigungsgebot betroffen ist und falls ja, ob die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung auch durchgeführt wurden, ist die Anlage 6 von allen Bietern/-innen auszufüllen und zu unterschreiben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische/Qualitative Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelt- und arbeitsschutzrelevante Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Kostenkriterium (Name): Preisliche Aspekte
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Kostenkriterium (Name): Zeitliche Aspekte
Kostenkriterium (Gewichtung): 10 %
Kostenkriterium (Name): Service/Kundendienst Aspekte
Kostenkriterium (Gewichtung): 5 %
Lieferung von 1 Stück Abfallsammelfahrzeug, bestehend aus einem 3-Achs Fahrgestell mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t und Elektroantrieb sowie einem Abfallsammelaufbau mit einem Volumen von ca. 22,0 cbm und einer Automatik-Hub-/Kippvorrichtung (Schüttung) für Rest-/Hausmüll:
Lieferung von 1 Stück Abfallsammelfahrzeug, bestehend aus einem 3-Achs Fahrgestell mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t und Elektroantrieb sowie einem Abfallsammelaufbau mit einem Volumen von ca. 22,0 cbm und einer Automatik-Hub-/Kippvorrichtung (Schüttung) für Rest-/Hausmüll:
— Elektromotor mit einer Motorleistung ca. 500 kW,
— Automatik Hub-/Kippvorrichtung zum Entleeren von Abfallbehältern.
Mit einem Volumen von 80-240, 660, 770 und 1 100 Litern.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-14 📅
Name: Designwerk Products AG
Nationale Registrierungsnummer: CHE.436.223.226
Postanschrift: Wülfingerstraße 147
Postort: Winterthur
Postleitzahl: 8408
Land: Schweiz 🇨🇭
Telefon: +41 445154858📞
E-Mail: info@designwerk.com📧
Land: Zürich
🏙️
Internetadresse: www.desingwerk.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 667 320 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2019/S 224-549263 (2019-11-18)