Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Mindestanforderungen und der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien. Bewerber, die die in Ziff. III.1.1)-III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
1) Jährliches Mittel der Beschäftigten ((Ingenieur-/in oder Techniker /-in) in den letzten 3 Jahren:
– 3 Punkte = Anzahl > 6,
– 2 Punkte = Anzahl > 4 und <= 6,
– 1 Punkt = Anzahl >= 3 und <= 4.
(Ausschluss: Anzahl < 3)
2) Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters:
– 15 Punkte = Berufserfahrung > 15 Jahre,
– 10 Punkte = Berufserfahrung > 10 Jahre und <= 15 Jahre,
– 5 Punkt = Berufserfahrung >= 5 Jahre und <=10 Jahre.
(Ausschluss: Berufserfahrung < 5 Jahre)
3) Persönliche Referenzen (mit Baukosten > 150 TEUR Brutto, (KG 400) des vorgesehenen Projektleiters
Es werden Punkte für die Qualifikation/Erfahrung in folgenden Schlüsselbereichen vergeben:
– 15 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt mit Umbau im laufenden Betrieb kann nachgewiesen werden,
– 15 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt mit Bildungseinrichtungen kann nachgewiesen werden,
– 30 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber kann nachgewiesen werden.
Hinweis: Es werden maximal 60 Punkte vergeben.
Jeder Schlüsselbereich wird nur einmal gewertet. Es können mehrere Schlüsselbereiche über eine Referenz nachgewiesen werden.
4) Berufserfahrung des vorgesehenen vorgesehener Fachplaner/in HLS:
— 9 Punkte = Berufserfahrung > 8 Jahre,
— 6 Punkte = Berufserfahrung > 5 Jahre und <=8 Jahre,
— 3 Punkte = Berufserfahrung >= 2 Jahre und <=5 Jahre,
— Ausschluss: Berufserfahrung < 2 Jahre.
5) Persönliche Referenzen (mit Baukosten > 150 TEUR Brutto, KG (400) des vorgesehenen Fachplaner/in HLS
Es werden Punkte für die Qualifikation/Erfahrung in folgenden Schlüsselbereichen vergeben:
– 10 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt mit Umbau im laufenden Betrieb kann nachgewiesen werden,
– 10 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt mit Bildungseinrichtungen kann nachgewiesen werden,
– 20 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber kann nachgewiesen werden.
Hinweis: Es werden maximal 40 Punkte vergeben.
Jeder Schlüsselbereich wird nur einmal gewertet. Es können mehrere Schlüsselbereiche über eine Referenz nachgewiesen werden.
6) Berufserfahrung des vorgesehenen vorgesehener Fachplaner/in ELT/Elektro:
— 9 Punkte = Berufserfahrung > 8 Jahre,
— 6 Punkte = Berufserfahrung > 5 Jahre und <=8 Jahre,
— 3 Punkte = Berufserfahrung >= 2 Jahre und <=5 Jahre,
— Ausschluss: Berufserfahrung < 2 Jahre.
7) Persönliche Referenzen (mit Baukosten > 150 TEUR Brutto, KG (400) des vorgesehenen Fachplaner/in ELT/Elektro
Es werden Punkte für die Qualifikation/Erfahrung in folgenden Schlüsselbereichen vergeben:
– 10 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt mit Umbau im laufenden Betrieb kann nachgewiesen werden,
– 10 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt mit Bildungseinrichtungen kann nachgewiesen werden,
– 20 Punkte = vergleichbares Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber kann nachgewiesen werden.
Hinweis: Es werden maximal 40 Punkte vergeben.
Jeder Schlüsselbereich wird nur einmal gewertet. Es können mehrere Schlüsselbereiche über eine Referenz nachgewiesen werden.
8) Vergleichbare Büroreferenzen (3 Referenzen, jeweils max. 40 Punkte je Referenz)
Vergleichbarkeit der Bauaufgabe:
Max. Punkte für folgende zutreffende Aspekte
– 5 Punkt = Umbau im laufenden Betrieb,
– 5 Punkt = Projekt mit Schwerpunkt HLS,
– 5 Punkt = Projekt mit Schwerpunkt ELT,
– 5 Punkt = öffentlicher Auftraggeber.
Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen:
– 5 Punkte = Baukosten > 2,0 Mio. EUR
– 4 Punkte = Baukosten > 1,5 Mio. EUR und <= 2,0 Mio EUR,
– 3 Punkte = Baukosten > 1,0 Mio. EUR und <= 1,5 Mio EUR,
– 2 Punkte = Baukosten > 0,5 Mio. EUR und <= 1,0 Mio EUR,
– 1 Punkt = Baukosten >= 0,25 Mio. EUR und <= 0,5 Mio EUR.
(Ausschluss: Bauvolumen < 0,25 Mio. EUR)
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) der EU-Bekanntmachung erfüllen, werden 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies gilt nicht, sofern weniger als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall auch die Aufforderung von weniger als 5 Bewerbern zur Angebotsabgabe vor. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien zur Auswahl der Bewerber