Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt zweistufig:
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen.
2) Bildung einer Platzierungsreihenfolge unter den geeigneten Bewerbern durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien (Wertung) EK 3.2 sowie 4.3 bis 4.5:
Wertung EK 3.2 (projektspezifische Umsätze):
0 Punkte (P): weniger als 300 000 EUR (aufsummierter) Jahresumsatz im Mittel p.a.
1 P: ≥ 300 000 EUR (aufsummierter) Jahresumsatz im Mittel p.a.
2 P: ≥ 350 000 EUR (aufsummierter) Jahresumsatz im Mittel p.a.
3 P: ≥ 400 000 EUR (aufsummierter) Jahresumsatz im Mittel p.a.
4 P: ≥ 450 000 EUR (aufsummierter) Jahresumsatz im Mittel p.a.
Wertung EK 4.3 (Mitarbeiterzahl):
0 P: 5 Beschäftigte
1 P: > 5 Beschäftigte
2 P: > 10 Beschäftigte
3 P: > 15 Beschäftigte
4 P > 20 Beschäftigte (Sofern Bewerber über deutlich mehr als 21 Mitarbeiter verfügt, führt das zu keiner höheren Punktzahl/ d.h. Höchstpunktzahl im Hinblick auf die Zahl der Mitarbeiter sind 4 Punkte)
Wertung EK 4.4 (Referenzen): Gewertet werden bis zu 3 Referenzen. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: Zunächst wird jede Referenz einzeln gewertet, anschließend wird der Durchschnitt der erzielten Wertungspunkte ermittelt und mit den vorgesehenen Gewichtungspunkten multipliziert. Soweit Bewerber lediglich 2 Referenzen einreichen, wird die fehlende Referenz mit 0 Punkten bewertet. Ansonsten richtet sich die Punktvergabe nach folgenden Maßgaben:
4 P: Die Referenz deckt sämtliche Leistungen der Leistungsbereiche A und B ab. Mit einer Referenz, die mehr als 3 Dienstleistungen erbracht hat, gilt Leistungsbereich A (III) als erfüllt. Der Referenzauftrag wurde für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor erbracht.
3 P: Die Referenz deckt sämtliche Leistungen der Leistungsbereiche A und B ab. Mit einer Referenz, die mehr als 3 Dienstleistungen erbracht hat, gilt Leistungsbereich A (III) als erfüllt. Der Referenzauftrag wurde nicht für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor erbracht.
2 P: Die Referenz deckt die Leistungsbereiche A (I), (II) und B ab. Die Referenz deckt bis zu 3 Dienstleistungen gem. A (III) ab. Die Referenz wurde für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor erbracht.
1 P: Die Referenz deckt die Leistungsbereiche A (I), (II) und B ab. Die Referenz deckt bis zu 3 Dienstleistungen gem. A (III) ab. Die Referenz wurde nicht für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Sektor erbracht.
0 P: Die Referenz erfüllt nicht die für die Bewertung mit 1-4 Punkten beschriebenen Maßgaben.
Wertung EK 4.5 (Zertifizierungen):
0 P: keine Zertifizierungen außer EN ISO 9001 & ISO/IEC 27001
1 P: zusätzlich zu den unter A im Formblatt F-4.5 aufgeführten Zertifizierungen verfügt der Bewerber über eine der unter B im Formblatt F-4.5 genannten Zertifizierungen
2 P: zusätzlich zu den unter A im Formblatt F-4.5 aufgeführten Zertifizierungen verfügt der Bewerber über 2 der unter B im Formblatt F-4.5 genannten Zertifizierungen
3 P: zusätzlich zu den unter A im Formblatt F-4.5 aufgeführten Zertifizierungen verfügt der Bewerber über 3 der unter B im Formblatt F-4.5 genannten Zertifizierungen
4 P: zusätzlich zu den unter A im Formblatt F-4.5 aufgeführten Zertifizierungen verfügt der Bewerber über alle vier der unter B im Formblatt F-4.5 genannten Zertifizierungen
Gewichtung der Eignungskriterien (GP=Gewichtungspunkte)
EK 3.2: 20 GP
EK 4.3: 20 GP
EK 4.4: 50 GP
EK 4.5: 10 GP
Es wird das Produkt aus den GP und den jeweiligen Wertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Summen je Kriterium werden über alle Kriterien summiert. Als Gesamtpunktzahl können max. 400 Punkte erreicht werden. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Zu den Einzelheiten siehe Teilnahmeunterlagen.