Beschreibung der Beschaffung
Mit dem geplanten Neubau wird der steigenden Nachfrage nach Mietwagen Rechnung getragen: Die Nutzung umfasst die Ein- und Aussteuerung von Neufahrzeugen, von Gebrauchtfahrzeugen und von beschädigten Fahrzeugen. Dies erfolgt in der Regel durch Fahrzeugtransporter (Trapos), die bis zu zehn Pkws aufladen können. Der Mietwagenspeicher soll nicht von Fluggästen befahren werden.
Das Gebäude ist in die vorhandene städtebauliche Umgebung einzufügen, insbesondere das im Osten gelegene neue Parkzentrum West (derzeit in Planung) ist zu berücksichtigen, sowie die städtebaulich exponierte Lage des Mietwagenspeichers als erstes Gebäude an der Einfahrt zum Flughafen von Westen südlich der A92.
Der Mietwagenspeicher wird aus einem 70 Meter tiefen Baukörper zuzüglich der außenliegenden Erschließungsrampen bestehen, die Länge wird 140 Meter betragen und die Höhe 27 Meter. Das Gebäude ist mit acht Parkgeschoßen in offener Bauweise und einem Technikgeschoß zu planen. Die Fläche des Baufelds beträgt ca. 30 000 m. Die Außenanlage ist als Anliefer- und Abholfläche für die Mietwagenfahrzeuge zu planen. Dort sind Stellplätze für bis zu ca. 20 Fahrzeugtransporter zur Be- und Entladung vorzusehen.
Die Planung umfasst alle für den funktionierenden Mietwagenspeicher erforderlichen Objekte. Die Erbringung und Koordination sämtlicher Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungen leistet der Auftragnehmer als Generalplaner.
Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt auf Basis der Vor- bzw. Entwurfsplanung (gewerkespezifisch) sowie der funktionalen Leistungsbeschreibung des Generalplaners. Für einzelne Fachplanungen sind gegebenfalls Planungsleistungen bis einschließlich Ausführungsplanung zu erstellen, sowie Leistungsverzeichnisse mit Leistungsbeschreibungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Bauleistungen entweder an einen Generalunternehmer zu vergeben, oder in mehrere (bis ca. 10) Ausschreibungspakete für Einzel-unternehmen aufzuteilen.
Generalplanungsleistungen bestehend aus:
— Objektplanung für Gebäude,
— Objektplanung für Freianlagen,
— Objektplanung für Verkehrsanlagen,
— Objektplanung für Ingenieurbau,
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung – Anlagengruppe 1 bis 8,
— Brandschutzplanung,
— Planungsleistungen für Nachhaltiges Bauen.
Projektstufe 1 als Festbeauftragung:
— Grundlagenermittlung (in Anlehnung an LPH 1 HOAI),
— Vorplanung (in Anlehnung an LPH 2 HOAI),
— Entwurfsplanung (in Anlehnung an LPH 3 HOAI).
Projektstufe 2 als Option:
— Genehmigungsplanung (in Anlehnung an LPH 4 HOAI).
— Projektstufe 3 als Option:
— Ausführungsplanung (in Anlehnung an LPH 5 HOAI),
— Vorbereitung der Vergabe (in Anlehnung an LPH 6 HOAI),
— Mitwirkung bei der Vergabe (in Anlehnung an LPH 7 HOAI).
Projektstufe 4 als Option:
— Objektüberwachung und Dokumentation (in Anlehnung an LPH 8 HOAI).
Der Auftraggeber behält sich den Abruf der Projektstufen 2, 3 und 4 vor. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der Projektstufen 2, 3 und 4 über die voranstehende Festbeauftragung hinaus besteht auch dann nicht, wenn das Projekt vom Auftraggeber fortgeführt wird.
In Abhängigkeit zum Projektfortschritt bzw. der jeweils ausgewählten Vergabevariante behält sich der Auftraggeber auch den Teilabruf von Leistungen der Projektstufen 2, 3 und 4 vor.