2019/139 Planungsleistungen Passagier Zugangsbrücken CCCB

Freie Hansestadt Bremen, Sondervermögen Hafen der Stadtgemeinde Bremen vertreten durch den Senator für Wirtschaft Arbeit und Häf

Planungsleistung für die Passagierzugangsbrücken. Erstellung des Bauentwurfes/EW Bau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung für die Passagierzugangsbrücken. Erstellung des Bauentwurfes/EW Bau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen, Sondervermögen Hafen der Stadtgemeinde Bremen vertreten durch den Senator für Wirtschaft Arbeit und Häfen, dieser vertreten durch die bremenports GmbH &Co. KG
Postanschrift: Am Strom 2
Postleitzahl: 27568
Postort: Bremerhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.bremenports.de 🌏
E-Mail: michael.staar@bremenports.de 📧
Fax: +49 47130901-532 📠
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D435713864 🌏
URL der Teilnahme: https://abruf.bi-medien.de/D435713864 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 075-179497
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Teilnahmewettbewerb: Unter der in I.3 genannten Adresse sind die Vergabeunterlagen abzurufen. Der Teilnahmeantrag ist zum genannten Schluss Termin, siehe IV.2.2 für den Eingang der Teilnahmeanträge, elektronisch einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer wird gemäß den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Kriterien durchgeführt. Der Auftraggeber wird zunächst im Rahmen der Eignungsprüfung feststellen, ob der Bewerber sämtliche geforderten Angaben und Nachweise vorgelegt hat (Referenzen/Nachweise). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständige Anträge vom Verfahren ausgeschlossen werden können. Es liegt daher im Interesse des Bewerbers, sämtliche von ihm geforderten Unterlagen, Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise mit dem Antrag vorzulegen. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, zu diesem Zeitpunkt fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen – soweit rechtlich zulässig- unter Einräumung einer erneuten Frist gemäß § 51 Abs. 2 – 5 SektVO nachzufordern (die Gleichbehandlung wird dabei streng eingehalten). Bei einem Verzicht auf Nachforderung oder einer Nichteinhaltung der gesetzten Nachforderungsfrist durch den Bewerber ist der Antrag zwingend als unvollständig auszuschließen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 870 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung für die Passagierzugangsbrücken:
Erstellung des Bauentwurfes/EW Bau:
Leistungen gemäß HOAI:
— Teil 3, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1-3,
— Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-3,
— Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-3.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 584 000 EUR 💰
Dauer: 5 Monate
Beschreibung der Optionen:
Leistungen gemäß HOAI:
— Teil 3, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 4-7,
— Teil 4, Abschnitt 1, Tragwerksplanung Leistungsphasen 4-7,
— Teil 4, Abschnitt 2, Technische Ausrüstung Leistungsphasen 4-7.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit vorhanden, Auszug aus dem Handelsregister oder einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes bzw. aus dem Partnerschaftsregister bzw. einer vergleichbaren Einrichtung des Herkunftslandes. Soweit eine Gesellschaft nicht in ein Register eingetragen ist (z. B. GbR) ist die Angabe des Namens der Gesellschaft und der Name und die Anschrift aller Gesellschafter erforderlich.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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2) Eigenerklärung mit Angaben:
a) dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde;
b) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) dass nachweislich keine der im nachfolgenden abgedruckten § 123 GWB Abs. 1 bis 3 genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen;
d) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde;
Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Auftragsvergabe entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu verlangen.
Zu c)
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe:
(1) öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildungterroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen;
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3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs(Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich;
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Unternehmens und insbesondere der im Auftragsfall verantwortlichen Person oder Personen;
b) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen;
c) Nachweis der besonderen Fachkunde auf dem Gebiet des Entwurfs und der Planung von Bauwerken in tidebeeinflussten Gewässern durch die Darstellung entsprechender Referenzobjekte aus den letzten 10 Jahren. Darzulegen ist insbesondere die sich hieraus ergebende Fachkunde hinsichtlich der Gewerke Stahlwasserbau, Maschinenbau und Elektrotechnik/Steuerung;
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d) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der beschäftigten Ingenieure in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Fall von Bietergemeinschaften, Gesamt schuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bremenports.de 🌏
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D435713864 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.
Teilnahmewettbewerb:
Unter der in I.3 genannten Adresse sind die Vergabeunterlagen abzurufen.
Der Teilnahmeantrag ist zum genannten Schluss Termin, siehe IV.2.2 für den Eingang der Teilnahmeanträge, elektronisch einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmer wird gemäß den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Kriterien durchgeführt. Der Auftraggeber wird zunächst im Rahmen der Eignungsprüfung feststellen, ob der Bewerber sämtliche geforderten Angaben und Nachweise vorgelegt hat (Referenzen/Nachweise).
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständige Anträge vom Verfahren ausgeschlossen werden können. Es liegt daher im Interesse des Bewerbers, sämtliche von ihm geforderten Unterlagen, Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise mit dem Antrag vorzulegen. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, zu diesem Zeitpunkt fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen – soweit rechtlich zulässig- unter Einräumung einer erneuten Frist gemäß § 51 Abs. 2 – 5 SektVO nachzufordern (die Gleichbehandlung wird dabei streng eingehalten). Bei einem Verzicht auf Nachforderung oder einer Nichteinhaltung der gesetzten Nachforderungsfrist durch den Bewerber ist der Antrag zwingend als unvollständig auszuschließen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421 / 361-10333 📞
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Internetadresse: http://www.bau.bremen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 075-179497 (2019-04-11)