Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH beabsichtigt zur Unterstützung der genannten Leistungen und zur Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebs- und Heizkosten eine Software als Software as a Service (SaaS) zu mieten. Die Software soll unter anderem die Erfassung von Verbrauchsdaten über mobile Endgeräte oder automatisierte Schnittstellen, die Verwaltung dieser Daten sowie weiterer Daten wie Verträge oder individuelle Nutzerunterlagen und die Durchführung von Abrechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermöglichen. Die Installation der Software soll in 2 Phasen erfolgen. In einer Einrichtungsphase soll der Anbieter eine lauf- und arbeitsfähige Version der Software bereitstellen, die zum 1.1.2020 die Erstellung von Abrechnungen verbrauchsabhängiger Betriebs- und Heizkosten (Live-Betrieb) ermöglicht. Parallel soll die Software in einer Ausbauphase um weitere Komponenten erweitert werden. Derzeit befinden sich rund 24 000 WE im Abrechnungsbestand der Stadt und Land.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2019_FAC_SUL_Abrechnungssoftware für verbrauchsabhängige Betriebskosten
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH beabsichtigt zur Unterstützung der genannten Leistungen und zur Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebs-...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH beabsichtigt zur Unterstützung der genannten Leistungen und zur Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebs- und Heizkosten eine Software als Software as a Service (SaaS) zu mieten. Die Software soll unter anderem die Erfassung von Verbrauchsdaten über mobile Endgeräte oder automatisierte Schnittstellen, die Verwaltung dieser Daten sowie weiterer Daten wie Verträge oder individuelle Nutzerunterlagen und die Durchführung von Abrechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermöglichen. Die Installation der Software soll in 2 Phasen erfolgen. In einer Einrichtungsphase soll der Anbieter eine lauf- und arbeitsfähige Version der Software bereitstellen, die zum 1.1.2020 die Erstellung von Abrechnungen verbrauchsabhängiger Betriebs- und Heizkosten (Live-Betrieb) ermöglicht. Parallel soll die Software in einer Ausbauphase um weitere Komponenten erweitert werden. Derzeit befinden sich rund 24 000 WE im Abrechnungsbestand der Stadt und Land.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die STADT UND LAND Facility-Gesellschaft mbH ist seit 2008 als Dienstleistungstochter der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH tätig und beschäftigt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die STADT UND LAND Facility-Gesellschaft mbH ist seit 2008 als Dienstleistungstochter der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH tätig und beschäftigt sich u. a. mit dem Geschäftsfeld Messdienst. Zu den Leistungen der Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH gehören der Aufbau und die Instandhaltung von Funknetzanlagen, die Bereitstellung, Montage und Instandhaltung der notwendigen Verteil- und Messgeräte sowie die Grundlagenermittlung und Datenverarbeitung zur Durchführung von verbrauchsabhängigen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen (im Folgenden Software genannt).
Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH beabsichtigt zur Unterstützung der genannten Leistungen und zur Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebs- und Heizkosten eine Software als Software as a Service (SaaS) zu mieten. Die Software soll unter anderem die Erfassung von Verbrauchsdaten über mobile Endgeräte oder automatisierte Schnittstellen, die Verwaltung dieser Daten sowie weiterer Daten wie Verträge oder individuelle Nutzerunterlagen und die Durchführung von Abrechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermöglichen.
Die Installation der Software soll in zwei Phasen erfolgen. In einer Einrichtungsphase soll der Anbieter eine lauf- und arbeitsfähige Version der Software bereitstellen, die zum 1.1.2020 die Erstellung von Abrechnungen verbrauchsabhängiger Betriebs- und Heizkosten (Live-Betrieb) ermöglicht. Parallel soll die Software in einer Ausbauphase um weitere Komponenten erweitert werden.
Derzeit befinden sich rund 24 000 Wohneinheiten im Abrechnungsbestand der Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH. Davon kommt bei rund 21 000 Wohneinheiten die Software EXAD der EBC Service GmbH und bei rund 3 000 Wohneinheiten die Software Qbilling der QUNDIS GmbH zum Einsatz. Zukünftig sollen bis zu ca. 50 000 Wohneinheiten abgerechnet werden. Eine Abnahmegarantie in dieser Höhe wird nicht gegeben. Gegenwärtig befinden sich die Hersteller von Messtechnikmaterialen der Firma QUNDIS GmbH und Müller-electronic GmbH im Bestand des AG. Für die Heizkörperbewertung sind gegenwärtig die Unternehmen Thermosoft2000 und WeBeS GmbH vertraglich gebunden, womit ebenfalls teilweise eine produktbezogene Ausschreibung stattfindet.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Neben der Miete der Software wird zusätzlich über den Zeitraum von 10 Jahren (4 Jahre mit der zweimaligen Option einer Verlängerung um 3 Jahre) ein...”
Beschreibung der Verlängerungen
Neben der Miete der Software wird zusätzlich über den Zeitraum von 10 Jahren (4 Jahre mit der zweimaligen Option einer Verlängerung um 3 Jahre) ein Rahmenvertrag für die Leistungserbringung der Updates und Upgrades sowie des technischen Supports/erweiterte Abrechnungsservice abgefragt.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf drei festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1) Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
2) Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen;
3) Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal drei zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden.
1) Mindestens eine Referenz zur Abrechnung von verbrauchsabhängigen Betriebskosten für mindestens 8 000 Wohnungen/Jahr aus den letzten drei Jahren. Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung. Anzugeben ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. für evtl. Nachfragen.
— 15 Punkte für 3 und mehr Nachweise mit 8 000 Wohnungen/Jahr,
— 10 Punkte für 2 Nachweise mit 8 000 Wohnungen/Jahr,
— 5 Punkte für 1 Nachweise mit 8 000 Wohnungen/Jahr,
— 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird.
Weitere Punkte können mit der Anzahl der Wohnungen erreicht werden:
— 5 Punkte für 8001 – 10 000 Wohnungen/Jahr/Referenz,
— 10 Punkte für 10001 – 15 000 Wohnungen/Jahr/Referenz,
— 15 Punkte für 15001 – 20 000 Wohnungen/Jahr/Referenz,
— 20 Punkte für mehr als 20 001 Wohnung/Jahr/Referenz.
Eine Höchstpunktzahl ist nicht festgelegt.
Alle Bewerber können über die Mindestanforderung hinaus Referenzen abgeben und erhalten wie oben benannt dafür Punkte. Die besten drei bis fünf Bieter, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen Referenzen kommen in die 2. Runde.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die drei besten Bewerber hinaus weitere zwei Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt guten bis sehr guten Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiteren Wettbewerbes sinnvoll erscheint. Ist zwischen gleichwertigen Teilnahmeanträgen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sonstige Nachweise:
— Eigenerklärung zu § 123/124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Angaben zur Firma,
— Erklärung zu...”
Zusätzliche Informationen
Sonstige Nachweise:
— Eigenerklärung zu § 123/124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Angaben zur Firma,
— Erklärung zu Bewerbergemeinschaften,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Auftragsdatenverarbeitung mit Anlagen 1 und TOM.
Die Formulare werden durch die STADT UND LAND bereitgestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners.
2) Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Aus-schlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und
§ 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
5) Eigenerklärung gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung.
6) Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Form des Nachweises:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate) bzw. vorhabenbezogene Zusage der Versicherung für den Fall der Beauftragung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Mindestens eine Referenz zur Abrechnung von verbrauchsabhängigen Betriebskosten für mindestens 8 000 Wohnungen/Jahr aus den letzten 3 Jahren. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Mindestens eine Referenz zur Abrechnung von verbrauchsabhängigen Betriebskosten für mindestens 8 000 Wohnungen/Jahr aus den letzten 3 Jahren. Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung. Anzugeben ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. für evtl. Nachfragen;
2) Der Bieter verfügt über mindestens sieben Mitarbeiter für das Thema Abrechnungssoftware (Projektleiter, Support, Entwicklung), um einen reibungslosen und verzögerungsfreien Geschäftsablauf zu gewährleisten. Das Personal ist tabellarisch mit der Bezeichnung der Tätigkeit und der Berufsjahre aufzuführen;
3) Es müssen alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten KO-Kriterien (Mindestanforderung) erfüllt sein. Ausgenommen sind die unter Punkt 2.0 aufgeführten Leistungen. Dies ist in Form einer Eigenerklärung zu belegen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-14
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-02-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter...”
1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2) Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1) ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen;
2) Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant;
3) Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit;
4) Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit;
5) Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit;
6) Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform“ nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2019/S 004-005095 (2019-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH beabsichtigt zur Unterstützung der genannten Leistungen und zur Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebs-...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH beabsichtigt zur Unterstützung der genannten Leistungen und zur Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebs- und Heizkosten eine Software als Software as a Service (SaaS) zu mieten. Die Software soll unter anderem die Erfassung von Verbrauchsdaten über mobile Endgeräte oder automatisierte Schnittstellen, die Verwaltung dieser Daten sowie weiterer Daten wie Verträge oder individuelle Nutzerunterlagen und die Durchführung von Abrechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermöglichen. Die Installation der Software soll in 2 Phasen erfolgen. In einer Einrichtungsphase soll der Anbieter eine lauf- und arbeitsfähige Version der Software bereitstellen, die zum 1.1.2020 die Erstellung von Abrechnungen verbrauchsabhängiger Betriebs- und Heizkosten (Live-Betrieb) ermöglicht. Parallel soll die Software in einer Ausbauphase um weitere Komponenten erweitert werden. Derzeit befinden sich rund 24.000 WE im Abrechnungsbestand der Stadt und Land.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH ist seit 2008 als Dienstleistungstochter der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH tätig und beschäftigt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH ist seit 2008 als Dienstleistungstochter der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH tätig und beschäftigt sich u. a. mit dem Geschäftsfeld Messdienst. Zu den Leistungen der Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH gehören der Aufbau und die Instandhaltung von Funknetzanlagen, die Bereitstellung, Montage und Instandhaltung der notwendigen Verteil- und Messgeräte sowie die Grundlagenermittlung und Datenverarbeitung zur Durchführung von verbrauchsabhängigen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen (im Folgenden Software genannt).
Die Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH beabsichtigt zur Unterstützung der genannten Leistungen und zur Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebs- und Heizkosten eine Software als Software as a Service (SaaS) zu mieten. Die Software soll unter anderem die Erfassung von Verbrauchsdaten über mobile Endgeräte oder automatisierte Schnittstellen, die Verwaltung dieser Daten sowie weiterer Daten wie Verträge oder individuelle Nutzerunterlagen und die Durchführung von Abrechnungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermöglichen.
Die Installation der Software soll in 2 Phasen erfolgen. In einer Einrichtungsphase soll der Anbieter eine lauf- und arbeitsfähige Version der Software bereitstellen, die zum 1.1.2020 die Erstellung von Abrechnungen verbrauchsabhängiger Betriebs- und Heizkosten (Live-Betrieb) ermöglicht. Parallel soll die Software in einer Ausbauphase um weitere Komponenten erweitert werden.
Derzeit befinden sich rund 24 000 Wohneinheiten im Abrechnungsbestand der Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH. Davon kommt bei rund 21 000 Wohneinheiten die Software EXAD der EBC Service GmbH und bei rund 3 000 Wohneinheiten die Software Qbilling der QUNDIS GmbH zum Einsatz. Zukünftig sollen bis zu ca. 50 000 Wohneinheiten abgerechnet werden. Eine Abnahmegarantie in dieser Höhe wird nicht gegeben. Gegenwärtig befinden sich die Hersteller von Messtechnikmaterialen der Firma QUNDIS GmbH und Müller-electronic GmbH im Bestand des AG. Für die Heizkörperbewertung sind gegenwärtig die Unternehmen Thermosoft 2000 und WeBeS GmbH vertraglich gebunden, womit ebenfalls teilweise eine produktbezogene Ausschreibung stattfindet.
Sonstige Nachweise:
— Eigenerklärung zu § 123/124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Angaben zur Firma,
— Erklärung zu Bewerbergemeinschaften,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Auftragsdatenverarbeitung mit Anlagen 1 und TOM.
Die Formulare werden durch die Stadt und Land bereitgestellt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 004-005095
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: 2019_FAC_SUL_Abrechnungssoftware für verbrauchsabhängige Betriebskosten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Qundis GmbH
Postanschrift: Sonnentor 2
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99098
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter...”
1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2) Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1) ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen;
2) Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant;
3) Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit;
4) Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit;
5) Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit;
6) Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform" nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 249-618961 (2019-12-23)