Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre auszuschreiben. Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns Stadt und Land, d. h. sowohl der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei denen die Stadt und Land Anteilseignerin ist.: WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100 %; WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe), Anteil 100 %; Stadt und Land-Facility GmbH (Facility), Anteil 100 %; Stadt und Land Netze GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Johannisthal GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Schöneberg GmbH, Anteil 100 %; Siwoge 1992 Siedlungsplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre auszuschreiben. Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns Stadt und Land, d. h. sowohl der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei denen die Stadt und Land Anteilseignerin ist.: WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100 %; WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe), Anteil 100 %; Stadt und Land-Facility GmbH (Facility), Anteil 100 %; Stadt und Land Netze GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Johannisthal GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Schöneberg GmbH, Anteil 100 %; Siwoge 1992 Siedlungsplanung.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre auszuschreiben. Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns Stadt und Land, d. h. sowohl der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei denen die Stadt und Land Anteilseignerin ist.: WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100 %; WoBeGe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe), Anteil 100 %; Stadt und Land-Facility GmbH (Facility), Anteil 100 %; Stadt und Land Netze GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Johannisthal GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Schöneberg GmbH, Anteil 100 %; Siwoge 1992 Siedlungsplanung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Buchhaltungsprüfung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Selbstauskunft der Firma,
— Erklärung zu Bietergemeinschaften,
— Erklärung zu Nachunternehmern,
— Erklärung zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung inkl. Anlagen 1 und TOM.
Die Muster werden durch Stadt und Land zur Verfügung gestellt.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Selbstauskunft der Firma,
— Erklärung zu Bietergemeinschaften,
— Erklärung zu Nachunternehmern,
— Erklärung zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung inkl. Anlagen 1 und TOM.
Die Muster werden durch Stadt und Land zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 47 000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 47 000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre auszuschreiben.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre auszuschreiben.
Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns Stadt und Land, d. h. sowohl der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei denen die Stadt und Land Anteilseignerin ist.
— WoGeHe Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe), Anteil 100 %,
— Stadt und Land-Facility GmbH (Facility), Anteil 100 %,
— Stadt und Land Netze GmbH, Anteil 100 %,
— Stadt und Land Johannisthal GmbH, Anteil 100 %,
— Stadt und Land Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %,
— Stadt und Land Schöneberg GmbH, Anteil 100 %,
— Siwoge 1992 Siedlungsplanung und Wohnbauten-Gesellschaft mbH (nicht im Konsolidierungskreis); Anteil 50 %.
Dazu ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung erforderlich.
Soweit zum Konzern Stadt und Land neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesellschaften aktiviert werden, erfolgt die Prüfung für diese Gesellschaften ebenfalls auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Zu erbringen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
— Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (§ 316 ff HGB; IDW-PS 200 ff.) für das Geschäftsjahr 2019 unter Einschluss etwaiger Korrekturen der DMEBil gemäß den Vorgaben des DMEBilG,
— Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (§ 316 ff HGB; IDW-PS 200 ff.) für das Geschäftsjahr 2019 unter Einschluss etwaiger Korrekturen der DMEBil gemäß den Vorgaben des DMEBilG,
— erweiterte Prüfung gemäß § 53 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 HGrG (IDW PS 720; Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung; Darstellung der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft; Darstellung Verlust bringender Geschäfte und deren Ursachen, soweit von Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage; Darstellung der Ursachen für einen etwaigen Jahresfehlbetrag),
— erweiterte Prüfung gemäß § 53 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 HGrG (IDW PS 720; Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung; Darstellung der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie der Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft; Darstellung Verlust bringender Geschäfte und deren Ursachen, soweit von Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage; Darstellung der Ursachen für einen etwaigen Jahresfehlbetrag),
— Prüfung nach § 158 BauGB; Prüfung der Abrechnungen als Sanierungsträger, soweit erforderlich (Regiekosten; nur für Stadt und Land); mündliche Berichterstattung an den Prüfungsausschuss sowie an den Aufsichtsrat von Stadt und Land im Rahmen der AR-Sitzung,
— Prüfung nach § 158 BauGB; Prüfung der Abrechnungen als Sanierungsträger, soweit erforderlich (Regiekosten; nur für Stadt und Land); mündliche Berichterstattung an den Prüfungsausschuss sowie an den Aufsichtsrat von Stadt und Land im Rahmen der AR-Sitzung,
— Konzernbezügebericht,
— Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Regelungen des Berliner Corporate Governance Kodex (Anlage 4 der Beteiligungshinweise; für Stadt und Land; Stand 2015),
— Prüfung der Tantiemenabrechnungen der Geschäftsführung auf Basis der jährlichen Zielvereinbarung,
— Teilnahme an den jährlichen Bankengesprächen bei den 5 größten (bezogen auf das Stadt und Land Portfolio) Kreditinstituten.
Optionale Leistungen:
— Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (§ 316 ff HGB; IDW-PS 200 ff.) unter Einschluss etwaiger Korrekturen gemäß DMBilG für die Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022,
— Prüfung nach § 16 MABV nach Bedarf.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Dauer: 15 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Beauftragung für die Wirtschaftsprüfung der Geschäftsjahre 2020 – 2022
Zusätzliche Informationen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Selbstauskunft der Firma,
— Erklärung zu Bietergemeinschaften,
— Erklärung zu Nachunternehmern,
— Erklärung zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung inkl. Anlagen 1 und TOM.
Die Muster werden durch Stadt und Land zur Verfügung gestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer;
2) Darstellung des Firmenprofils des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft (Gesellschafter; Kooperationen; Beteiligungen);
3) Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 319, 319a und 319b HGB ist Mindestanforderung;
4) Erklärung gemäß Ziff. IV Nr. 1 des Berliner Corporate Governance Kodex (Unabhängigkeit des Prüfers; Erklärung zu Leistungen für AG in der Vergangenheit und für die Zukunft, soweit in Aussicht gestellt); ist eine Mindestanforderung;
5) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung;
6) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG). (Mindestanforderung);
7) Eigenerklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 9,19 EUR zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
7) Eigenerklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 9,19 EUR zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
8) Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 LandesgleichstellungsG und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gem. § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
8) Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 LandesgleichstellungsG und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gem. § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
Mit der Teilnahme am Verfahren stimmen die Bewerber zu, über die Einhaltung der vorgenannten Erklärungen eine Vertragsstrafenregelung sowie ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu vereinbaren. Darüber hinaus werden für die Einhaltung der Verpflichtungen Kontrollrechte vereinbart.
Mit der Teilnahme am Verfahren stimmen die Bewerber zu, über die Einhaltung der vorgenannten Erklärungen eine Vertragsstrafenregelung sowie ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu vereinbaren. Darüber hinaus werden für die Einhaltung der Verpflichtungen Kontrollrechte vereinbart.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes von mindestens 5 000 000,00 EUR bereits bei Stellung des Teilnahmeantrages; es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes von mindestens 5 000 000,00 EUR bereits bei Stellung des Teilnahmeantrages; es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen.
Die Höhe des Versicherungsschutzes übersteigt zwar das geschätzte Honorarvolumen mehrfach. Die Absicherung der WP-Leistungen ist dennoch sachgerecht und im Übrigen branchenüblich, da bei Fehlleistungen erhebliche Schäden drohen, die mit dem Versicherungsschutz abgedeckt werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Höhe des Versicherungsschutzes übersteigt zwar das geschätzte Honorarvolumen mehrfach. Die Absicherung der WP-Leistungen ist dennoch sachgerecht und im Übrigen branchenüblich, da bei Fehlleistungen erhebliche Schäden drohen, die mit dem Versicherungsschutz abgedeckt werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung;
2) Vorlage von mindestens 3 Referenzen für die Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmen der Wohnungswirtschaft bezogen auf die Prüfungsjahre 2016 ff. mit folgenden Leistungen:
— mindestens 20 000 Wohneinheiten (nicht Unternehmen der Bauwirtschaft),
— darunter mindestens eine für Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand,
— Nachweis der Tätigkeit in einer Konzernstruktur mit einheitlicher Leitung durch eine Kapitalgesellschaft (§ 290 HGB, Mindestanforderung) und Prüfung von mindestens 3 Konzernunternehmen.
Die Referenzdarstellung des Bewerbers umfasst für jede eingereichte Referenz folgende Angaben, wobei eine Anonymisierung – soweit berufsrechtlich zwingend erforderlich – möglich ist. Auf Verlangen hat der Bewerber der Auftraggeberin die Nachprüfungsmöglichkeit der eingereichten Referenzen beim Referenzgeber auch für solche Referenzen, die anonymisiert eingereicht werden, unverzüglich einzuräumen:
Die Referenzdarstellung des Bewerbers umfasst für jede eingereichte Referenz folgende Angaben, wobei eine Anonymisierung – soweit berufsrechtlich zwingend erforderlich – möglich ist. Auf Verlangen hat der Bewerber der Auftraggeberin die Nachprüfungsmöglichkeit der eingereichten Referenzen beim Referenzgeber auch für solche Referenzen, die anonymisiert eingereicht werden, unverzüglich einzuräumen:
— Name und die Adresse des Auftraggebers und Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
— Anzahl der Wohnungseinheiten beim Auftraggeber,
— Beschreibung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den hier ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziffer II.2.4 der Bekanntmachung),
— Prüfungen nach § 53 HGrG und Prüfung von Bezügeberichten,
— Honorarvolumen,
— Leistungszeitraum,
— Angaben dazu, ob die Leistung allein oder in Kooperation ausgeführt wurde.
3) Nachweis von Erfahrungen in bestimmten relevanten Prüfungsbereichen:
Gefordert wird die Darstellung von Erfahrungen in Prüfungsbereichen bezogen auf die Prüfungsjahre 2016 ff., bei denen Fragestellungen aus den folgenden Gebieten zu beurteilen waren:
a) Bewertung von Immobilienvermögen, insbesondere im öffentlich geförderten Wohnungsbau;
b) Wohnungsbauförderprogramme;
c) DMBilG, Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Restitutionsansprüche;
d) Prüfungserfahrungen im Bereich des Bauträgergeschäfts und der Baubetreuung sowie im Bereich der MaBV;
e) Prüfungen nach § 158 BbauG und Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen nach StädtebauFG
Die Darstellung der Erfahrungen kann, sie muss jedoch nicht anhand der oben geforderten Referenzprojekte erfolgen. Bei der Darstellung sollen die Bewerber für jede Anforderung kurz und präzise aufzeigen, in welchem Umfang sie mit den jeweils aufgeführten Bereichen der Prüfungsjahre 2016 ff. Erfahrungen nachweisen können.
Die Darstellung der Erfahrungen kann, sie muss jedoch nicht anhand der oben geforderten Referenzprojekte erfolgen. Bei der Darstellung sollen die Bewerber für jede Anforderung kurz und präzise aufzeigen, in welchem Umfang sie mit den jeweils aufgeführten Bereichen der Prüfungsjahre 2016 ff. Erfahrungen nachweisen können.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer nach § 15 WiPrO oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 27 WiPrO ist Mindestanforderung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für die Verhandlungen sollen mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber ausgewählt werden.
Die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer III.1.3 und Ziffer III.1.2 der EU-Bekanntmachung.
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, wird die Stadt und Land die 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auswählen, die die aufgestellten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen und der hier ausgeschriebenen Leistung am nächsten liegen. Dafür werden die vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen zur technischen Leistungsfähigkeit wie folgt herangezogen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, wird die Stadt und Land die 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auswählen, die die aufgestellten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen und der hier ausgeschriebenen Leistung am nächsten liegen. Dafür werden die vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen zur technischen Leistungsfähigkeit wie folgt herangezogen:
Für die Angaben gem. Ziffer III.1.3, Nr. 2 (Referenzen), können maximal 150 Punkte erreicht werden. Dabei können für eine wertbare Referenz max. 50 Punkte erreicht werden. Es werden 3 Referenzen bewertet (sofern der Bewerber aus seinen Referenzen 3 für die Bewertung ausgewählt hat, bewertet die Stadt und Land diese, anderenfalls wird unter den vorliegenden Referenzen ausgewählt). Eine Referenz erhält die max. Punktzahl, wenn sie im Hinblick auf die dargestellten Leistungen, Vertragseinheiten, Branche und die Angaben zur Konzerngröße und –struktur mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen der Bekanntmachung vollumfänglich vergleichbar ist. Ist die Referenz nicht in allen dargestellten Punkten vergleichbar, so können bis zu 25 Punkte vergeben werden. Nicht vergleichbare Referenzen erhalten keine Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Angaben gem. Ziffer III.1.3, Nr. 2 (Referenzen), können maximal 150 Punkte erreicht werden. Dabei können für eine wertbare Referenz max. 50 Punkte erreicht werden. Es werden 3 Referenzen bewertet (sofern der Bewerber aus seinen Referenzen 3 für die Bewertung ausgewählt hat, bewertet die Stadt und Land diese, anderenfalls wird unter den vorliegenden Referenzen ausgewählt). Eine Referenz erhält die max. Punktzahl, wenn sie im Hinblick auf die dargestellten Leistungen, Vertragseinheiten, Branche und die Angaben zur Konzerngröße und –struktur mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen der Bekanntmachung vollumfänglich vergleichbar ist. Ist die Referenz nicht in allen dargestellten Punkten vergleichbar, so können bis zu 25 Punkte vergeben werden. Nicht vergleichbare Referenzen erhalten keine Punkte.
Für die Angaben gem. Ziff. III.1.3, Nr. 3 (Erfahrungen in den Prüfungsbereichen), können max. 50 Punkte erreicht werden. Dabei erhält jeder Bewerber, der Erfahrungen in einem der genannten Prüfungsbereiche (Bereiche a bis e) nachweist, je Bereich max. 5 Punkte. Weist ein Bewerber für einen Bereich Erfahrungen in mehreren der angefragten Prüfungsjahre nach, so kann er je Prüfungsbereich max. 5 zusätzliche Punkte erzielen. Insgesamt können je Prüfungsbereich mithin 10 Punkte und insgesamt 50 Punkte erzielt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Angaben gem. Ziff. III.1.3, Nr. 3 (Erfahrungen in den Prüfungsbereichen), können max. 50 Punkte erreicht werden. Dabei erhält jeder Bewerber, der Erfahrungen in einem der genannten Prüfungsbereiche (Bereiche a bis e) nachweist, je Bereich max. 5 Punkte. Weist ein Bewerber für einen Bereich Erfahrungen in mehreren der angefragten Prüfungsjahre nach, so kann er je Prüfungsbereich max. 5 zusätzliche Punkte erzielen. Insgesamt können je Prüfungsbereich mithin 10 Punkte und insgesamt 50 Punkte erzielt werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht;
1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht;
2) Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
2) Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1) ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen;
2) Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant;
3) Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit;
4) Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit;
5) Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit;
6) Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform“ nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
Die Bewerber erklären sich damit einverstanden, dass die Angebotsfrist um 15 Kalendertage verkürzt werden. Dies ist im Bewerberbogen zu vermerken.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 100-242512 (2019-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 <Jahre auszuschreiben. Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns Stadt und Land, d.h. sowohl der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei denen die Stadt und Land Anteilseignerin ist.: WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100 %; WOBEGE Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe), Anteil 100 %; Stadt und Land-Facility GmbH (Facility), Anteil 100 %; Stadt und Land Netze GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Johannisthal GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %; Stadt und Land Schöneberg GmbH, Anteil 100 %; SIWOGE 1992 Siedlungsplanung.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4
Gesamtwert des Auftrags: 110 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 47.000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH (Stadt und Land) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit mehr als 47.000 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den konzern Stadt und land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre auszuschreiben.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und optional die der Folgejahre 2020 bis 2022 für den konzern Stadt und land übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters ist der Wirtschaftsprüfer für max. 4 Jahre auszuschreiben.
— WOBEGE Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WoBeGe), Anteil 100 %,
— SStadt und Land-Facility GmbH (Facility), Anteil 100 %
— Stadt und Land Netze GmbH, Anteil 100 %
— Stadt und Land Johannisthal GmbH, Anteil 100 %
— Stadt und Land Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %
— Stadt und Land Schöneberg GmbH, Anteil 100 %
— SIWOGE 1992 Siedlungsplanung und Wohnbauten-Gesellschaft mbH (nicht im Konsolidierungskreis); Anteil 50 %
— Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Regelungen des Berliner Corporate Governance Kodex (Anlage 4 der Beteiligungshinweise; für Stadt und Land ; Stand 2015),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-21 📅
Name: Deloitte GmbH
Postanschrift: Kurfürstendamm 23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 110 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
2) Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
2) Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
1) ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen
2) Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
3) Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
4) Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
5) Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform" nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.