Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPh 1-9 HOAI im Bereich Dachgeschossaufstockung, Balkonanbauten und Sanierung von Leerwohnungen. Die Wohnanlage Allerstr. 21-23, Kienitzer Str. 127-137, Lichtenrader Str. 19-22 und Oderstr. 40-44 in 12049 Berlin wurde 1939 als Blockrandbebauung errichtet. Aufgrund von Zerstörungen im Krieg wurden Mitte der 1950iger Jahre die Häuser Kienitzerstr.131-135 und Oderstraße 41a - 44 komplett auf den vorhandenen Kellern wiederaufgebaut. Die Wohnanlage liegt im Schillerkiez in Berlin Neukölln. Das Stadtgebiet wurde zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Jahr 1996 unter Schutz gestellt. In der viergeschossigen Wohnanlage befinden sich 203 Wohnungen und eine Arztpraxis (1 Gewerbeeinheit). Die Wohnfläche beträgt 8 399 m. Die Aufstockung des Dachgeschosses soll in Holzleichtbauweise erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-26.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2019-VV-Generalplaner Dachgeschossaufstockung WE 115
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPh 1-9 HOAI im Bereich Dachgeschossaufstockung, Balkonanbauten und Sanierung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPh 1-9 HOAI im Bereich Dachgeschossaufstockung, Balkonanbauten und Sanierung von Leerwohnungen. Die Wohnanlage Allerstr. 21-23, Kienitzer Str. 127-137, Lichtenrader Str. 19-22 und Oderstr. 40-44 in 12049 Berlin wurde 1939 als Blockrandbebauung errichtet. Aufgrund von Zerstörungen im Krieg wurden Mitte der 1950iger Jahre die Häuser Kienitzerstr.131-135 und Oderstraße 41a - 44 komplett auf den vorhandenen Kellern wiederaufgebaut. Die Wohnanlage liegt im Schillerkiez in Berlin Neukölln. Das Stadtgebiet wurde zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Jahr 1996 unter Schutz gestellt. In der viergeschossigen Wohnanlage befinden sich 203 Wohnungen und eine Arztpraxis (1 Gewerbeeinheit). Die Wohnfläche beträgt 8 399 m. Die Aufstockung des Dachgeschosses soll in Holzleichtbauweise erfolgen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“12049 Berlin-Neukölln, Allerstr. 21-23, Kienitzer Str. 127-137, Lichtenrader Str. 19-22, Oderstr. 40-44”
Beschreibung der Beschaffung:
“Seit 1924 steht die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt ein. Die Stadt und Land...”
Beschreibung der Beschaffung
Seit 1924 steht die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH für Seriosität und Kompetenz auf dem Berliner Immobilienmarkt ein. Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist ein städtisches Wohnungsbauunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit rund 47 000 eigenen Wohnungen, etwa 780 Gewerbeeinheiten und ca. 9 000 für Dritte verwaltete Mieteinheiten in den Bezirken Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf sowie in Neuenhagen und Fredersdorf im Land Brandenburg. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial ausgewogen und ökologisch. Sie über-nimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung großer Quartiere und Stadtteile Berlins.
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPh 1-9 HOAI im Bereich Dachgeschossaufstockung, Balkonanbauten und Sanierung von Leerwohnungen. Die Wohnanlage Allerstr. 21-23, Kienitzer Str. 127-137, Lichtenrader Str. 19-22 und Oderstr. 40-44 in 12049 Berlin wurde 1939 als Blockrandbebauung errichtet. Aufgrund von Zerstörungen im Krieg wurden Mitte der 1950iger Jahre die Häuser Kienitzerstr.131-135 und Oderstraße 41a – 44 komplett auf den vorhandenen Kellern wiederaufgebaut. Die Wohnanlage liegt im Schillerkiez in Berlin Neukölln. Das Stadtgebiet wurde zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Jahr 1996 unter Schutz gestellt. In einem „Leitfaden für den Umgang mit historischer Bausubstanz“ hat das Bezirksamt Neukölln in diesem Erhaltungsgebiet die Nachverdichtungspotentiale zur Aufwertung des Quartiers untersuchen lassen und im März 2015 veröffentlicht. In der viergeschossigen Wohnanlage befinden sich 203 Wohnungen und eine Arztpraxis (1 Gewerbeeinheit). Die Wohnfläche beträgt 8 399 m. Hinzu kommen 86 m für die Gewerbeeinheit. Bis auf eine Vierraumwohnung befinden sich in der Wohnanlage 32 Einzimmerwohnungen und 170 Zweizimmerwohnungen.
Im großzügig gestalteten Innenhof befindet sich eine große Freifläche mit Fahrradstellplätzen, Müllsammelplatz und ein Spielplatz. Der Innenhof öffnet sich an seiner Ostseite zum Tempelhofer Feld. Die Erschließung der Wohnanlage erfolgt über Treppenhäuser, die überwiegend vom Innenhof aus erreichbar sind. Lediglich die Wohnungen an der Kienitzer Straße werden straßenseitig erschlossen. Eine Sanierung der Wohnanlage fand in den 1990er Jahren statt. Dabei wurden zur Wertverbesserung Aluminiumkastenfenster, Kunststofffenster und ein WDVS eingebaut. Das Dachgeschoss ist als Satteldach ausgebildet. Es befinden sich 2 Photovoltaikanlagen im Bestand. Die Wohnungen sind während der Arbeiten bewohnt (siehe auch Technische Mieterbetreuung). Es ist geplant, die Baumaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Eine Aufteilung der Baumaßnahme in einzelne Bauabschnitte zur schnelleren Umsetzung ist vorstellbar.
Die Planung und Ausschreibung, Beratung und Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen und die Bauüberwachung, soll ein qualifiziertes Architektur-/Ingenieurbüro mit Erfahrungen im Bereich der Dachaufstockung von Wohnanlagen in ähnlicher Bauweise erarbeiten und dies stufenweise beauftragt werden (1.Stufe LPh 1 und 2 HOAI; 2. Stufe LPh.3 HOAI, 3. Stufe ab LPh 4 und 5, 4.Stufe LPh 6 und 7, HOAI, 5. Stufe LPh 8-9 HOAI). Die Kostenberechung gilt als verbindliche Kostenobergrenze. Die Vergabe ist als Generalunternehmerausschreibung geplant.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Ein Anspruch auf die komplette Beauftragung der Leistungen besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-15 📅
Datum des Endes: 2021-10-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es ist vorgesehen, ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TNW durchzuführen. Dazu wird in der 1. Stufe eine Abschichtung anhand festgelegter Kriterien erfolgen. Die geplante Zulassung der Wirtschaftsteilnehmer im Verhandlungsverfahren wird damit auf drei bis maximal 5 festgelegt. Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in drei Stufen:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so ermittelt die Vergabestelle die maximal 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber nach den folgenden Kriterien, wobei die erzielten Punkte addiert werden:
Mindestens je eine Referenzen des Planungsbüros/GPL zu vergleichbaren realisierten Projekten von Dachaufstockungen von mehrgeschossigen Häusern mit mindestens 120 Wohneinheiten und anrechenbaren Baukosten von mindestens 5 Mio. EUR je Referenz aus den letzten 4 Jahren (2015-2018). Davon muss mindestens 1 Projekt abgeschlossen sein. Anzugeben sind die Kostennachweise KG 300 und 400 je m Wohnfläche. Die Kostenangaben sind als Bruttokosten anzugeben.
(Begründung: Der Zeitraum für die Referenzprojekterrichtung wird auf 4 Jahre erweiterter, da auf diesem Wege mehr Bieter am Verfahren teilnehmen können)
— 15 Punkte für mehr Nachweise,
— 10 Punkte für 2 Nachweise,
— 5 Punkte für 1 Nachweis,
— 0 Punkte, wenn kein Nachweis erbracht wird.
Für den Nachweis der Tätigkeit für öffentliche Auftraggeber können weitere 10 Punkte je gültiger Referenz vergeben werden. Eine Höchstpunktzahl ist nicht festgelegt.
Alle Bewerber können über die Mindestanforderung hinaus Referenzen des Planungsbüros/Generalplaners abgeben und erhalten wie oben benannt dafür Punkte. Die besten drei bis 5 Bieter, ermittelt aus der Gesamtpunktzahl der abgegebenen Referenzen kommen in die 2. Stufe des Verfahrens.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die drei besten Bewerber hinaus weitere 2 Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt guten bis sehr guten Referenzen nachgewiesen haben und eine Angebotsaufforderung im Interesse eines breiteren Wettbewerbes sinnvoll erscheint. Ist zwischen gleichwertigen Teilnahmeanträgen eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.
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Zusätzliche Informationen:
“— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Selbstauskunft der Firma,
—...”
Zusätzliche Informationen
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB,
— BVB Tariftreue und Mindestentlohnung,
— BVB Frauenförderung,
— Selbstauskunft der Firma,
— Erklärung zu Bietergemeinschaften,
— Erklärung zu Nachunternehmern,
— Erklärung zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung inkl. Anlagen 1 und TOM.
Die Formulare werden über die Berliner Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung;
2) Nachweis der Bauvorlageberechtigung gem. § 65 BauOBln. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufshaftpflichtversicherung: Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Dieser Versicherungsnachweis ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für als Nachunternehmer vorgesehenen Partner einzureichen. Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice (diese nicht älter als 6 Monate)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Nachweis des Generalplaners über mindestens 6 Mitarbeiter (Entwurfsarchitekt, Projektleiter und Bauleiter, Fachplaner Hochbau). Darüber hinaus ist ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis des Generalplaners über mindestens 6 Mitarbeiter (Entwurfsarchitekt, Projektleiter und Bauleiter, Fachplaner Hochbau). Darüber hinaus ist ein Tragwerksplaner und ein TGA Planer zu benennen. Die Freianlagenplanung ist ebenfalls abzudecken. Form des Nachweises: Eigenerklärung. Anzugeben sind in tabellarischer Form die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter und (in vollendeten Jahren) die Berufserfahrung. Die Qualifikation ist nachzuweisen. Erwartet werden Mitarbeiter mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung.
2) Mindestens eine Referenz des Planungsbüros/GPL zu vergleichbaren realisierten Projekten von Dachaufstockungen von mehrgeschossigen Häusern mit mindestens 120 Wohneinheiten und anrechenbaren Baukosten von mindestens 5 Mio. EUR je Referenz aus den letzten 4 Jahren (2015-2018). Davon muss mindestens 1 Projekt abgeschlossen sein. Anzugeben sind die Kostennachweise KG 300 und 400 je m Wohnfläche. Die Kostenangaben sind als Bruttokosten anzugeben. Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen. Dies ist eine Mindestanforderung.
3) Mindestens eine Referenz im Bereich der Dachgeschossaufstockung mit min. 30 Wohneinheiten aus dem Bereich der Tragwerksplanung aus den letzten 3 Jahren (2016-2018). Zu benennen ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. für Rückfragen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-29
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter...”
1) Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Die Bewerbung muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2) Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Teilnahmeantrag zur Verfügung.
Die Bewerbungsunterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Teilnahmebedingungen der Bekanntmachung vom Bewerber auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt in der bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1) ausgefüllte und unterschriebener Bewerberbogen;
2) Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant;
3) Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit;
4) Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit;
5) Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit;
6) Versicherungsnachweise.
Der Bewerberbogen ist als offene Excel-Datei mitzuliefern.
Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen. Je NU ist ein Bewerberbogen einzureichen.
Der Bewerberbogen ist als zentrales Dokument anzusehen und zwingend einzureichen. Von Nachforderungen des Bewerberbogens wird abgesehen. Liegt der Bewerberbogen nicht vor, gilt der Teilnahmeantrag als unvollständig.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die elektronischen Angebotsabgabe kann vorzugsweise „elektronisch in Textform“ nach BGB, mit Signatur oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
Angebote in Papierform werden nicht gewertet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2019/S 123-300694 (2019-06-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SUL-2019-Generalplaner Dachgeschossaufstockung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPh 1-9 HOAI im Bereich Dachgeschossaufstockung, Balkonanbauten und Sanierung von...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPh 1-9 HOAI im Bereich Dachgeschossaufstockung, Balkonanbauten und Sanierung von Leerwohnungen. Die Wohnanlage Allerstr. 21-23, Kienitzer Str. 127-137, Lichtenrader Str. 19-22 und Oderstr. 40-44 in 12049 Berlin wurde 1939 als Blockrandbebauung errichtet. Aufgrund von Zerstörungen im Krieg wurden Mitte der 1950iger Jahre die Häuser Kienitzerstr.131-135 und Oderstraße 41a-44 komplett auf den vorhandenen Kellern wiederaufgebaut. Die Wohnanlage liegt im Schillerkiez in Berlin Neukölln. Das Stadtgebiet wurde zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Jahr 1996 unter Schutz gestellt. In einem „Leitfaden für den Umgang mit historischer Bausubstanz“ hat das Bezirksamt Neukölln in diesem Erhaltungsgebiet die Nachverdichtungspotentiale zur Aufwertung des Quartiers untersuchen lassen und im März 2015 veröffentlicht.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPh 1-9 HOAI im Bereich Dachgeschossaufstockung, Balkonanbauten und Sanierung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen in den LPh 1-9 HOAI im Bereich Dachgeschossaufstockung, Balkonanbauten und Sanierung von Leerwohnungen. Die Wohnanlage Allerstr. 21-23, Kienitzer Str. 127-137, Lichtenrader Str. 19-22 und Oderstr. 40-44 in 12049 Berlin wurde 1939 als Blockrandbebauung errichtet. Aufgrund von Zerstörungen im Krieg wurden Mitte der 1950iger Jahre die Häuser Kienitzerstr.131-135 und Oderstraße 41a-44 komplett auf den vorhandenen Kellern wiederaufgebaut. Die Wohnanlage liegt im Schillerkiez in Berlin Neukölln. Das Stadtgebiet wurde zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Jahr 1996 unter Schutz gestellt. In einem „Leitfaden für den Umgang mit historischer Bausubstanz“ hat das Bezirksamt Neukölln in diesem Erhaltungsgebiet die Nachverdichtungspotentiale zur Aufwertung des Quartiers untersuchen lassen und im März 2015 veröffentlicht. In der viergeschossigen Wohnanlage befinden sich 203 Wohnungen und eine Arztpraxis (1 Gewerbeeinheit). Die Wohnfläche beträgt 8 399 m. Hinzu kommen 86 m für die Gewerbeeinheit. Bis auf eine Vierraumwohnung befinden sich in der Wohnanlage 32 Einzimmerwohnungen und 170 Zweizimmerwohnungen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 123-300694
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 153-377787 (2019-08-06)